Unsere Pressemitteilung anlässlich der Versendung von Richter Müllers Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht wurde von der Deutschen Presseagentur aufgegriffen, was zu einer Erwähnung in der WELT führte:
Müller hatte den Schritt im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei.
Die Vorlage mit 140 Seiten Begründung soll am Dienstag auf der Homepage des Amtsgerichts Bernau veröffentlicht werden. Der Deutsche Hanfverband forderte weitere Richter auf, sich auf Grundlage einer Mustervorlage der Initiative anzuschließen und das Cannabisverbot ebenfalls in Karlsruhe überprüfen zu lassen.