Auch das Schwäbische Tagblatt veröffentlichte ebenfalls den Kommentar der Journalistin Dorothee Torebko, die das Messen mit Zweierlei Maß in der Debatte über Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr herausstellt. Neben einem Fachanwalt für Verkehrsrecht kommt auch die Kritik des Deutschen Hanfverbands an der FeV und der Diskriminierung von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr im Artikel nicht zu kurz.
Hillmann ist Anwalt für Verkehrsrecht und einer der Redner beim Verkehrsgerichtstag. Er prangert den niedrigen Grenzwert an, an dem Gerichte Fahreignung festmachen. Mit Grenzwert ist die Menge an Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut gemeint. Erlaubt ist derzeit ein Nanogramm pro Milliliter.
Das ist zu niedrig, kritisiert der Deutsche Hanfverband. Da der Wirkstoff nur langsam abgebaut wird, können Ärzte per Bluttest THC nachweisen, obwohl der Fahrer längst nicht mehr „high“ ist. Je nach körperlicher Konstitution und Cannabis-Menge ist THC bis zu drei Monate im Blut auffindbar. Selbst wenn der Konsument Kiffen und Fahren voneinander trennt, könnte er seinen Führerschein verlieren.