Die Bayerische Staatszeitung zitiert uns ausführlich in einer Bestandsaufname zum CanG:
„Der Deutsche Hanfverband ist natürlich ein Verfechter des CanG. Geschäftsführer Georg Wurth räumt zwar ein, dass es aktuell zu einer Mehrbelastung bei der Justiz kommt. „Spätestens nach Abarbeitung der Altfälle ist aber unter dem Strich mit einer deutlichen Entlastung zu rechnen.“ Bei der Polizei werde viel über das CanG gejammert. „Allerdings ist die Polizei für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gar nicht zuständig.“ In den meisten Bundesländern sei inzwischen offiziell festgelegt, dass etwa die Überwachung der Abstandsregeln und der Anbauvereine nicht zu ihren Aufgaben gehört. Und Verkehrskontrollen habe es schon immer gegeben.
Außerdem hängt es aus Wurths Sicht auch immer davon ab, wie viel Arbeit sich ein Bundesland machen möchte. So gab es in Bayern zum Beispiel schon über tausend Bußgeldverfahren, während es in Sachsen-Anhalt bei insgesamt 23 Verfahren noch gar keinen Bußgeldbescheid gab. „Die Bayerische Polizei wird auch weiterhin alles daran setzen, um einen unzulässigen Umgang mit Cannabis, auch in Kleinmengen, konsequent zur Anzeige zu bringen“, heißt es aus dem bayerischen Innenministerium.
Allerdings sieht Wurth ebenso Reformbedarf am CanG – auch um die Arbeitsbelastung von Polizei und Justiz weiter zu senken. Dazu gehört vor allem das Schließen von Interpretationslücken, um die sich die Justiz derzeit kümmern muss. Zum Beispiel, ab wann ein wurzelloser Pflanzenableger zur Vermehrung als eigenständige Cannabispflanze gilt.“