Legalisierung von Cannabis bedeutet nicht Fahren mit Cannabis

Das Ärzteblatt berichtet vom Deutschen Vekehrsgerichtstag und erwähnt auch die Forderung des DHV nach einem wissenschaftlich begründeten Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Der Deutsche Hanfverband sprach sich anlässlich des Verkehrsgerichtstags für einen neuen THC-Grenzwert aus. Der aktuell geltende Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei „ein analytischer Grenz­wert“, der nichts mit einer tatsächlichen Beeinträch­tigung der Konsumenten zu tun habe. Eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit sei erst bei deutlich höheren Werten möglich. Der Verband forderte deshalb „einen wissenschaftlich begründeten Grenzwert analog zu 0,5 Promille Alkohol“.

Der Artikel erschien gleichlautend auch im Stern und bei arte.tv.