Klage gegen Freistaat: Wirt will Cannabis-Verbot in Biergärten und auf Volksfesten kippen

Der Münchener Merkur berichtet ausführlich über unsere verschiedenen Klagen gegen den Freistaat Bayern.

„Das Cannabis-Verbot in Biergärten nervt viele Wirte. Sie wollen mit juristischen Mitteln dagegen vorgehen. Einer von ihnen: Der Brucker Wirt Andreas Rothenberger.

Fürstenfeldbruck – In Biergärten und auf den Außenflächen bei Volksfesten soll der Konsum von Cannabis auch in Bayern künftig erlaubt sein. Das wollen verschiedene Aktivisten mit mehreren Klagen erreichen. An vorderster Front dabei: der Brucker Gastronom Andreas Rothenberger von der Tortuga-Bar.

Die Klagen richten sich gegen den bayerischen Sonderweg im Umgang mit der bundesweit geregelten Teil-Freigabe von Cannabis. Der Freistaat versuche, mit eigener Gesetzgebung Bundesrecht auszuhebeln, so der Vorwurf. Das will der deutsche Hanfverband so nicht hinnehmen, wie dessen Geschäftsführer Georg Wurth betont. Daher werden diverse Klagen angestrengt, unter anderem beim Verwaltungsgericht in München, aber auch vor dem Verfassungsgericht.

Sinkende Umsatzzahlen

Der Brucker Wirt Andreas Rothenberger gibt der Gastro-Klage nun einen Namen und ein Gesicht. „Ich bin politisch liberal eingestellt. Es gilt, ein ungerechtfertigtes Gesetz zu Fall zu bringen“, sagt Rothenberger, der einst bei der Piratenpartei aktiv war und einige Zeit auch dem Brucker Stadtrat angehörte, zuletzt für die BBV.

Er stelle wegen des Cannabis-Verbots im Biergarten tatsächlich sinkende Umsatzahlen fest, sagt Rothenberger. Vielen Leute sei es zu gefährlich, Cannabis im Biergarten zu konsumieren und die gingen dann eben woanders hin oder blieben gleich daheim. Der Freistaat entziehe mit seiner Gesetzgebung – Verstöße können mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden – den Wirten das Hausrecht, ergänzt Wurth vom Hanfverband, während der Rechtsanwalt David Werdemann auch auf die Ungleichbehandlung von Tabak- und Cannabiskonsumenten verweist.

Einschränkung der Freiheit

Er hält die bayerischen Regelungen für einen Eingriff in die Konsumentenfreiheit, aber auch für einen Eingriff in die Rechte beispielsweise von Schmerzpatienten, für die Cannabis sehr hilfreich sein kann, wohingegen die CSU beziehungsweise die Staatsregierung unter anderem auf diverse Gesundheitsrisiken (gerade im psychischen Bereich) durch Cannabis-Konsum verweist. Werdemann dagegen ist überzeugt: Dem Freistaat gehe es nur darum, das Bundesrecht zu konterkarieren.

Tortuga-Betreiber Andreas Rothenberger will nun etwa via Instagram auf die Klagen aufmerksam machen und denkt auch darüber nach, Werbung dafür in seiner Bar zu platzieren. Man brauche den Mut, sich gegen die CSU zu stellen, sagt der promovierte Philosoph – Mut, den nicht alle Gastwirte hätten. Der Mittvierziger ist nun gespannt, was auf ihn zukommt. „Mal schauen, ob jetzt Kontrollen hereinschneien. Ich werde das dokumentieren.“

Teilerfolg vor Gericht

Der Rechtsanwalt David Werdemann, der den Hanfverband unterstützt, verweist im Zusammenhang mit der Cannabis-Debatte auf den dieser Tage in München via Eilentscheid erreichten Teilerfolg: Demnach darf im nicht so stark frequentierten Nordteil des Englischen Gartens in München bis auf Weiteres öffentlich gekifft werden, bis darüber im Hauptsacheverfahren entschieden sein wird. Werdemann interpretiert diesen Beschluss als Zeichen, dass der bayerische Sonderweg nicht haltbar ist. An diesem Freitag, so war zu hören, wollen Cannabis-Freunde diesen Erfolg an entsprechender Stelle gebührend begehen.“