AllgäuHIT berichtet über die Klage des DHV gegen die Cannabis-Politik des Bundeslandes Bayern.
Der Deutsche Hanfverband klagt gegen Bayerns strenge Sonderregelungen zum Cannabisgesetz. Eine Park-Verordnung verbietet dort den Konsum in vielen Grünanlagen – als einziges Bundesland überschreitet Bayern damit den Bundeskurs. Der DHV sieht darin eine verfassungswidrige Diskriminierung und hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag eingereicht. Unterstützt wird die Klage von Betroffenen und einem renommierten Verfassungsrechtler.
Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat juristische Schritte gegen die strengen Sonderregelungen Bayerns zum neuen Cannabisgesetz (CanG) eingeleitet. Hintergrund ist eine Park-Verordnung, die den Konsum in zahlreichen Grünanlagen des Freistaats untersagt – eine Regelung, die Bayern als einziges Bundesland in dieser Form erlassen hat. Der DHV sieht darin einen verfassungswidrigen Eingriff in die vom Bund beschlossene Legalisierung und hat deshalb beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag sowie einen Eilantrag eingereicht.
Unterstützt wird das Verfahren von den Betroffenen Emanuel Burghard und René Korcak, beide Mitglieder der Münchner DHV-Ortsgruppe „Bayrisch Kraut“. Sie kritisieren insbesondere die diskriminierenden Auswirkungen auf Konsumenten und Patienten. Burghard sieht in Bayerns Vorgehen eine gezielte Blockadehaltung, die den Schwarzmarkt stärke. Schmerzpatient Korcak beklagt den Ausschluss aus öffentlichen Erholungsräumen, der für ihn soziale Isolation bedeute.
Bereits im Oktober 2024 hatte der DHV eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Nun folgen ergänzend weitere juristische Schritte, die – wenn nötig – bis zum Bundesverfassungsgericht getragen werden sollen. Rechtsanwalt David Werdermann, Experte für öffentliches Recht, übernimmt die Verfahren und bezeichnet die Park-Verbote als unverhältnismäßig und diskriminierend.
In einem nächsten Schritt plant der DHV außerdem eine Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz, das zusätzliche Konsumverbote enthält. Ziel der Maßnahmen: Gleiche Rechte für Cannabiskonsumenten und Patienten in ganz Deutschland – auch in Bayern.