Die taz berichtet über das Urteil im Prozess zur Rechtmäßigkeit der bayerischen Parkverordnung, welches der DHV koordinierte und finanzierte.
Der Deutsche Hanfverband hatte das von einem Cannabiskonsumenten und einem Cannabispatienten betriebene Verfahren finanziert. Deren Rechtsanwalt David Werdermann erklärte, es sei „widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten“. Das Gericht habe „diesen Doppelstandard nun zu Recht beendet“.
