Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, welches die Klage eines Polizeianwärters abwies, der gegen seine Nichteinstellung bei der Berliner Polizei aufgrund der bei ihm nachgewiesener THC-Abbauprodukte klagte, sprach die Taz mit Vize-Geschäftsführer Florian Rister über unsere Einschätzung zum Urteil.
Der deutsche Hanfverband (DHV) findet die Entscheidung ungerecht. Nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen, wie Geschäftsführer Florian Rister erklärte: „Bewerber, die abends ein Bierchen trinken, werden von der Polizeibehörde schließlich auch toleriert.“ Das habe auch für einen Feierabendjoint zu gelten.
Aber sind Werte von 300 ng/ml THC-Carbonsäure, die der 40-Jährige bei der Blutuntersuchung hatte, für einen Feierabendjoint nicht ein bisschen viel?
Rister sagt, der Wert lasse auf zwei bis drei Joints schließen. Aber deren Konsum sei eine Woche bis drei Monate vor der Blutentnahme erfolgt. Der Schluss, der Mann sei für den Polizeiberuf nicht geeignet, weil er fahruntüchtig sei, lasse sich daraus nicht ziehen.
Laut Straßenverkehrsordnung würde lediglich als fahruntüchtig gelten, wer aktives THC im Blut habe. Aktives THC halte sich dort maximal zehn Tage. Der Nachweis von aktivem THC führt laut Rister zum Entzug des Führerscheins. Um sicherzugehen, so der Geschäftsführer des Hanfverbands, sollten Kiffer nach dem Konsum von Cannabis eine Woche lang kein Auto fahren.
Würden andere Branchen an Bewerber ähnliche Maßstäbe anlegen wie die Polizei, ließen sich kaum noch Kraftfahrer finden, meint Rister. Er kenne einige Polizisten, die gelegentlich Cannabis konsumierten.