Kabi­nett bringt Cannabis-Lega­li­sie­rung auf den Weg

LTO berichtet ausführlich zum Kabinettsbeschluss und den Reaktionen auf diesen. Auch die Kritik des DHV wird erwähnt.

Kritiker befürchten allerdings, dass die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Jugend praktisch nicht kontrolliert werden können. Auch der Deutsche Hanfverband sieht das so, zieht daraus aber den Schluss, das Konsumverbot in Anbauvereinen und die Abstandsregelung zu streichen: “Die Vorstellung, den Konsum von Cannabis auf dem Gelände von Vereinen vollständig zu unterbinden, deren einziger Zweck es ist, ehrenamtlich Cannabis anzubauen und zu verteilen, ist vollkommen unrealistisch und auch unsinnig”, heißt es in einer Mitteilung des Verbands zum RefE.

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Eine echte “Weitergabe” wäre das zwar ohnehin nicht gewesen; schließlich hätte das Cannabis sofort und in der Wohnung des Anbauenden gemeinsam konsumiert werden müssen. Doch nun soll auch das verabredete, gemeinsame Kiffen verboten bleiben.

Der Hanfverband kritisiert diese Änderung mit Blick auf drohende Sanktionen: “Insbesondere vom selbst Angebauten möchte man seine erwachsenen Freunde gern probieren lassen. Es ist unsinnig, das mit drakonischen Strafen zu bedrohen.”

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Ähnlich äußert sich der Hanfverband, auch wenn dieser daher die Streichung der Abstandsregelungen fordert: “Die Abstandsregelungen für den Konsum sind nicht einhaltbar. Sie verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Weder Konsumenten noch die Polizei können wissen, wo Konsum genau erlaubt ist und wo nicht”, so der Verband in einer Pressemitteilung vom Mittwoch.