In Teilen des Eng­li­schen Gar­tens in Mün­chen darf gekifft werden

LTO berichtet über das erste Urteil im Rahmen unserer Klage gegen die bayerische Parkanlagenverordnung und erwähnt auch die weitere geplante Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz.

„Rechtsanwalt David Werdermannn von der Kanzlei KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte, der die Antragsteller vor Gericht vertritt, zeigte sich am Dienstag gegenüber LTO zufrieden mit dem Teilerfolg am BayVGH: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass das pauschale Cannabisverbot im Englischen Garten auf rechtlich wackeligen Füßen steht. Dass der Nordteil jetzt vom Konsumverbot ausgenommen ist, ist ein wichtiger Erfolg für die Grundrechte von Konsumentinnen und Konsumenten sowie ein erster Schritt zurück zur Rechtsstaatlichkeit in der bayerischen Cannabispolitik.“

Auch Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, nahm die Entscheidungng mit Genugtuung auf. „Auch Bayern muss sich an Bundesgesetze halten. Es kann nicht sein, dass sich die CSU aus ideologischen Gründen ein eigenes Anti-Cannabis-Gesetz strickt.“ Der Hanfverband unterstützt in dem Verfahren einen der beiden Kläger. „

„Gefasst machen muss sich Bayern auf eine weitere Klage: Eingereicht werden soll am Mittwoch eine Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz, in dem ein Verbot des Konsums von Cannabis auf allen Volksfesten und in den Raucherbereichen aller Gaststätten in Bayern festgelegt wurde.“