Haschisch auf Hochglanz

Die Berliner Zeitung ging im Oktober 2006 der Frage nach, wie es um die Legalität der Cannabiszeitschriften bestellt ist. Immerhin behandeln sie ein in weiten Teilen illegales Thema und bewerben vielfach “fragwürdige Produkte”.

Und auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat sich zwei Mal mit “Grow” beschäftigt. Ein Jugendamt hatte ein Indizierungsverfahren eingeleitet. Beide Male wurde es abgewiesen. “Der Tatbestand einer Drogenverherrlichung war nicht gegeben”, sagt die stellvertretende Vorsitzende, Petra Meier. Schließlich kämen auch die negativen Seiten des Kiffens in den Ausgaben vor. Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband begründet die Legalität der Magazine gleich mit dem Grundgesetz: “Wir können jetzt nicht noch die freie Meinungsäußerung beschränken über etwas, dass sowieso passiert.” Artikel der Berliner Zeitung “Haschisch auf Hochglanz