Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet über das Legalisierungskonzept des DHV.
Soll Cannabis zu Genusszwecken nach einer möglichen Entkriminalisierung auch in Apotheken angeboten werden dürfen? Nein, meint der Deutsche Hanfverband und widerspricht damit der drogenpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Kristine Lütke. Wie sich der Verband die Cannabis-Regulierung der Zukunft vorstellt, hält er jetzt in einem Eckpunktepapier fest. […]
Nun hat der Deutsche Hanfverband (DHV) ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem er seine Vorstellungen präsentiert, wie die Cannabis-Regulierung in Deutschland künftig aussehen könnte. Demnach soll der Verkauf lizenzierten Fachgeschäften vorbehalten sein – Apotheken lehnt der Verband als Verkaufsstellen grundsätzlich ab. Sie seien „nicht geeignet, Cannabis als Genussmittel zu verkaufen, ebenso wenig wie Bier und Spirituosen“, heißt es im Eckpunktepapier. „Mit Cannabis zu Apothekenpreisen, schlechter Auswahl und schlechter Beratung wird die Legalisierung scheitern. Nur wenn die Konsumenten das Angebot annehmen, lässt sich der Schwarzmarkt verdrängen“, sagt DHV-Sprecher Georg Wurth laut einer Pressemitteilung des Verbands dazu. Auch in Supermärkte sowie an Tankstellen und Kiosken sollen Konsumenten dem Papier nach kein Cannabis zu Genusszwecken erwerben können. […]
Nach dem Vorschlag des Hanfverbands sollen die Fachgeschäfte optional Konsum vor Ort anbieten dürfen, ähnlich wie die niederländischen Coffeeshops. Der Verkauf soll nur an Personen ab 18 Jahren mit Ausweiskontrolle erlaubt sein, das Personal muss dem Eckpunktepapier zufolge bezüglich Sorten, Kultur, Konsumberatung und Hilfsangeboten geschult werden. Das vollständige Papier, in dem der Verband auch zum Beispiel auf den Jugend- und Verbraucherschutz, Werbung, Marktbedingungen und die Teilnahme am Straßenverkehr eingeht, finden Sie hier.