Die DPA arbeitete an einem Artikel zu Head- und Growshops und sprach zu diesem Zweck auch mit dem DHV.
„Es dürften aber mehrere Hundert Shops sein“, sagt Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbands.
„Die Shops arbeiten relativ unbehelligt“, erklärt der Hanfverband. Ob die Läden in den Fokus von Ermittlern gerieten, hänge oft von der Einstellung örtlicher Staatsanwälte ab.
Laut Hanfverband erlaubt das Betäubungsmittelgesetz den Verkauf von CBD – sofern es „ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. „Bei den Ausnahmen im Gesetz für den Nutzhanf haben sich die Behörden vorgestellt, dass es um die industrielle Verarbeitung geht“, sagt Verbandssprecher Wurth. Man habe nicht gedacht, dass Leute es rauchen würden. Denn CBD berausche nicht, sondern habe eine entspannende, krampflösende Wirkung.
So entstand eine juristische Grauzone. Die Kernfrage: Ist der Verkauf von CBD-Cannabis an Endkunden ein gewerblicher Zweck? „Daran scheiden sich die Geister“, erklärt der Hanfverband.