»Das ist drogenpolitischer Nonsens« Gespräch mit Georg Wurth. Über Cannabis und die Chancen zu seiner Legalisierung. Und darüber, wie verlogen unsere Politik damit umgeht

Die “jungeWelt” veröffentlichte am 16.10.2010 als Wochenendbeilage und Online ein Interview mit DHV-Sprecher Georg Wurth von Peter Wolter.

Georg Wurth hat Steuerrecht mit dem Abschluß Diplom-Finanzwirt studiert, war Finanzbeamter und ist heute Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes. (hanfverband.de)

Herstellung, Handel und Besitz von Cannabisprodukten sind nach wie vor strafbar – aber für medizinische Zwecke sollen diese Produkte freigegeben werden. Werden Haschisch oder auch Marihuana künftig in Apotheken angeboten?

Teilweise bekommen die Patienten jetzt schon Cannabis aus der Apotheke. Im Moment geht die Diskussion in Deutschland mehr um die Frage, ob die Patienten mit einfachen Hanfblüten oder Pharmaprodukten auf Hanfbasis versorgt werden sollen. Die natürliche Variante bekommt den meisten Patienten gut und ist preiswert. Der Bundesregierung riecht das aber zu sehr nach Droge, sie will lieber Fertigarzneimittel auf den Markt bringen. Daß Cannabis therapeutisches Potential hat, ist jedenfalls nicht mehr umstritten.

Und gegen welche Krankheiten kann dieser in Hanfblüten enthaltene Stoff helfen?

Bei Multipler Sklerose z.B., bei Schlafstörungen oder bei starken Schmerzen. Auch bei Aids, wenn der Patient unter Appetitverlust leidet. Es gibt viele Indikationen, bei denen Cannabis hilft.

Deutet sich mit der Freigabe zu Medizinzwecken eine Lockerung des Umgangs mit diesem Rauschmittel an?

Das ist schwer abzuschätzen. In den USA jedenfalls hat die medizinische Freigabe tatsächlich zu einem gelockerten Verhältnis geführt. Viele Menschen haben sich dort davon überzeugt, daß Cannabispatienten weder verrückt werden noch in der Gosse landen. Und diese entspanntere Sicht hat man dann auch auf diejenigen übertragen, die zu Genußzwecken kiffen.

Wie ist denn die Wirkung von Cannabis im Vergleich zu anderen Drogen – etwa zu Alkohol?

Cannabis wird vorwiegend in zwei Formen konsumiert: Als Marihuana bezeichnet man die getrocknete Blüte der Hanfpflanze, Haschisch ist ihr gepreßtes Harz. Es wird pur oder mit Tabak vermischt geraucht, man kann den Stoff auch in den Kakao einrühren oder in Plätzchen einbacken. Man gerät dadurch in eine sehr entspannte, friedliche Stimmung, viele werden lustig oder von plötzlichem Heißhunger überfallen. Es kann aber auch zu Verwirrung, Reizüberflutung oder Müdigkeit kommen. Kiffen ist nicht jedermanns Sache.

Wissenschaftlich bewiesen ist, daß Cannabis weit weniger Schaden anrichtet als andere Rausch- oder Genußmittel wie etwa Alkohol oder auch Tabak. Bei Alkohol z.B. geht man für Deutschland von über 40000 Todesfällen pro Jahr aus, bei Tabak werden sogar Zahlen über 100000 genannt. Todesfälle durch Cannabis sind hingegen praktisch unbekannt.

Wenn Cannabis geraucht wird, kann doch auch die Lunge Schaden nehmen …

Stimmt, man kann Bronchialprobleme bekommen – gleich, ob es pur oder mit Tabak vermischt geraucht wird. Der Unterschied ist aber der, daß Tabak krebserregend ist, Cannabis nicht. Das ist aber mehr ein europäisches Problem: In den USA z.B. wird Cannabis überwiegend pur geraucht, was unter dem Strich gesünder ist.

Tabak macht darüber hinaus viel stärker abhängig, körperlich und psychisch– Beispiele dafür kennt jeder in seiner unmittelbaren Umgebung. Bei Cannabis ist das nicht so ausgeprägt, nur in einigen Fällen gibt es milde körperliche Entzugserscheinungen.

Kann man denn nicht auch psychisch abhängig werden?

Das gibt es natürlich auch, das sollte man nicht unterschätzen. Von psychischer Abhängigkeit ist aber nur ein geringer Teil der Cannabiskonsumenten betroffen – maximal zehn Prozent. Bei den Rauchern jedoch ist der Anteil der Abhängigen viel größer: 60 bis 70 Prozent.

Verschweigen sollte man auch nicht, daß Cannabis Psychosen auslösen kann – dieses Risiko geht man beim Tabak nicht ein. Eine solche Psychose ist sicher das Schlimmste, was einem Kiffer passieren kann, sie kann Leute treffen, die genetisch entsprechend vorgeprägt sind. Cannabis wäre in einem solchen Fall aber nicht die Ursache, sondern nur der Auslöser. Alkohol hingegen kann durchaus Ursache für Psychosen sein, auch bei Menschen, die psychisch gesund sind.

Wie dem auch sei – man muß es schon als massive Nebenwirkung werten, wenn man mit 18 einen Joint raucht und dann plötzlich wegen einer Psychose in der Klinik landet.

In wie vielen Fällen geschieht das?

In extrem wenigen. Einerseits gehen Mediziner davon aus, daß ein bis zwei Prozent der Bevölkerung im Laufe ihres Lebens psychotische Schübe erleben, die durch Cannabis früher und heftiger auftreten können. Andererseits gibt es die umgekehrte Erscheinung, daß Cannabis bei psychischen Problemen wie etwa Depressionen nicht nur verschlimmernd, sondern auch lindernd wirken kann – es gibt so manchen Kiffer, der allein deswegen zum Joint greift.

Unter dem Strich ist Cannabis also weit weniger schädlich als Alkohol – gleich, ob man die Rate der Todesfälle, die Abhängigkeit, die Schädigungen von Organen oder die sozialen Auswirkungen betrachtet.

Jedes Bundesland hat eine Obergrenze für den Besitz von Cannabis­produkten festgelegt. Die neue Regierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) weitet die bisherige Regelung von sechs auf zehn Gramm aus. Was besagt diese Obergrenze eigentlich – geht ein Kiffer, der mit weniger erwischt wird, straffrei aus?

Eine »erlaubte Menge« gibt es jedenfalls nirgends in Deutschland. Anpflanzung, Handel und Besitz sind überall verboten. Wenn man sich von der Polizei erwischen läßt, wird das Cannabis auf jeden Fall beschlagnahmt. Und dann gibt es ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das in der Regel eingestellt wird, solange man unterhalb der sogenannten geringen Menge bleibt. Je nach Bundesland gibt es aber noch weitere Kriterien, die für eine Einstellung des Verfahrens relevant sind: Etwa, ob man Wiederholungstäter oder noch Jugendlicher ist. In NRW ist es übrigens so, daß die neue Landesregierung lediglich den früheren Zustand wiederherstellt. Die Vorgängerregierung unter Jürgen Rüttgers (CDU) hatte die Regelung verschärft.

Wird man als Drogenabhängiger registriert, wenn einen die Polizei mit einem Joint erwischt hat?

Nicht als Abhängiger, sondern als jemand, der gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Das kann schon bei der nächsten Verkehrskontrolle Ärger machen. Oder auf dem Land, wo der Dorfpolizist seine Pappenheimer kennt und diejenigen, die mal ein Gramm Haschisch hatten, zehnmal öfter als andere zur Verkehrskontrolle herauswinkt.

Gibt es Ärger mit Polizei und Justiz, wenn einem Autofahrer, der vielleicht vor einer Woche einen Joint geraucht hat, per Schweiß- oder Bluttest nachgewiesen wird, daß er noch Cannabisspuren im Körper hat?

Das kommt auf die Werte an, die festgestellt werden. Zunächst einmal würde ich jedem abraten, solche Schnelltests mitzumachen, weil die teilweise falsche Ergebnisse liefern und letztlich freiwillig sind. Allerdings übt die Polizei teilweise hohen Druck aus, und einen Bluttest kann man nicht verweigern, wenn die Beamten einen Anfangsverdacht konstruieren. Wenn dann ein Wert von mehr als einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut festgestellt wird, gilt das als Drogenfahrt. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen liegt bei einer so geringen Menge allerdings keinerlei Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vor. Dennoch wird dann mindestens eine Geldbuße fällig. Es kann aber auch ein Fahrverbot geben, obwohl der Fahrer tatsächlich stocknüchtern war. Das ist die strafrechtliche Seite.

Aber dann kommt noch das Verwaltungsrecht ins Spiel – auf dieser Basis wird der gelegentliche Kiffer im Vergleich zum Alkoholsünder richtig diskriminiert. Die Führerscheinstelle prüft, ob der Betreffende von seiner Persönlichkeitsstruktur her in der Lage ist, verantwortungsvoll ein Auto zu fahren. Und wenn sie davon ausgeht, daß er zweimal pro Woche einen Joint raucht, wird das schon als »regelmäßiger Konsum« eingestuft. Und dann ist der Führerschein weg, obwohl dieser Mensch vielleicht bis dahin noch nie in seinem ganzen Leben berauscht gefahren ist.

Gibt es regionale Unterschiede, wie die Justiz mit erwischten Kiffern umgeht?

Die sind sogar ziemlich groß. Gar nicht so sehr bei der Definition der erwähnten »geringen Menge«. Schleswig-Holstein war früher mal mit 30 Gramm noch ein Ausreißer – das gibt es heute nicht mehr. Die meisten Bundesländer liegen bei sechs Gramm, NRW demnächst wieder bei zehn. Berlin geht bis 15 Gramm. Die Unterschiede liegen eher in den anderen Kriterien für eine Einstellung der Verfahren, in der Höhe der Strafen und wie mit den Leuten umgegangen wird. Vor allem in Bayern geht die Justiz sehr drastisch vor: Wird man dort zum zweiten Mal erwischt, landet man vor dem Richter. Für 1,2 Gramm Cannabis kann man da schnell ein paar hundert Euro Strafe kassieren. Und beim dritten Mal wird es noch teurer.

Und das ausgerechnet in Bayern, wo jährlich mit dem Oktoberfest die größte Drogenparty der Welt stattfindet …

Genau daran wird der drogenpolitische Nonsens besonders deutlich. In Bayern ist man einem hohen Verfolgungsdruck ausgeliefert, den man in anderen Bundesländern nicht so erlebt. Wer ein bißchen ungewöhnlich aussieht, zu lange oder zu kurze Haare hat, wird ständig angehalten und gefilzt. Oft müssen sich die Leute vor den Polizisten ausziehen und sich in die Körperöffnungen schauen lassen. Wenn ein paar Krümel Hanf gefunden werden, gibt es mitunter auch noch eine Hausdurchsuchung.

Und wenn ich mir auf dem Balkon ein Pflänzchen ziehe? Ist das denn nicht meine Privatsache?

Sollte man meinen. Das machen auch immer mehr Menschen – allein schon, um sich vor den teilweise gefährlichen Streckmitteln zu schützen, die manche Dealer dem Cannabis beimischen. Aus dem Leipziger Raum wurden vor einigen Jahren Bleiverunreinigungen bekannt, es sind auch schon Flüssigplastik, Zucker, Düngemittel und anderes gefunden worden. Vor allem bei Marihuana hat die Schwarzmarkt-Qualität beträchtlich abgenommen. Wir haben einen Streckmittelmelder auf unserer Homepage mit mittlerweile über 1000 Einträgen.

Wer deswegen nicht auf dem Schwarzmarkt einkauft, sondern selbst anbaut, setzt sich einem viel größeren juristischen Risiko aus – er überschreitet nämlich meistens die »geringe Menge«. Ein Beispiel: Wenn Sie bei einem Jahresverbrauch von 50 Gramm zehnmal jeweils fünf Gramm einkaufen, dann bleiben Sie unter der »geringen Menge«, wenn Sie mal erwischt werden. Das Verfahren wird also eingestellt. Mit einer Pflanze auf dem Balkon überschreiten Sie aber sofort die »geringe Menge«, es wird nämlich die ganze Pflanze gewogen. Haben Sie dann Ihre 50 Gramm Jahresverbrauch oder etwas mehr geerntet, laufen Sie Gefahr, die Grenze von 7,5 Gramm des Wirkstoffes THC zu überschreiten, dann endet das Verfahren wahrscheinlich mit einer Haftstrafe auf Bewährung.

Auch in Deutschland hat es schon mal den Versuch gegeben, Cannabis halbwegs freizugeben. Schleswig-Holstein wurde jedoch vom Bund gebremst, so daß alles beim alten geblieben ist. Gibt es Bestrebungen, einen solchen Liberalisierungsversuch zu wiederholen?

In Deutschland nicht, die Lage hat sich eher verschlechtert. Seit 2006 haben etliche Bundesländer ihre Verordnungen verschärft. NRW ist ein Silberstreif am Horizont, auch wenn es dort nur darum geht, die alte Regelung wiederherzustellen.

Ihr Verband hatte bei EMNID eine Umfrage über den Cannabiskonsum in Auftrag gegeben. Wie sieht das Ergebnis aus?

54 Prozent der Deutschen sind für eine liberalere Regelung. Einige Einzelergebnisse: 19 Prozent sprechen sich für eine komplette Legalisierung aus – also mit Besteuerung und staatlicher Regulierung des Verkaufs an Erwachsene. 30 Prozent wollen den Konsum entkriminalisieren. Das könnte z.B. so aussehen wie in Tschechien, wo der Konsum von Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wurde. Fünf Prozent würden die Balkonpflanzen legalisieren. Nur 40 Prozent wollen die Regelung so belassen, wie sie ist, oder noch verschärfen.

Gibt es überhaupt ein seriöses Argument, das den restriktiven Umgang mit Cannabis hierzulande begründen könnte?

Meiner Meinung nach gibt es das nicht. Die Argumente sprechen für eine Legalisierung. Auf der Gegenseite stehen vor allem Emotionen, z.B. Angst um die Kinder. Da gibt es dann Berichte über bekiffte Schüler oder Jugendliche, die ihre Ausbildung abbrechen oder über Psychosepatienten. Das wird dann so verallgemeinert und skandalisiert, daß alle denken, Cannabis sei eine wahnsinnig gefährliche Droge.

Ein Argument lautet »Einstiegsdroge«, d.h., wer mit Cannabis beginnt, macht mit Heroin weiter.

Das ist völliger Blödsinn, das wurde schon hundertfach wissenschaftlich widerlegt. Wenn diese Behauptung stimmte, hätten wir doch Millionen von Heroinkonsumenten. Da könnten Sie genauso gut Alkohol und Tabak als Einstiegsdroge bezeichnen.

Ich habe in der Fachliteratur übrigens keine einzige Studie gefunden, aus der hervorginge, daß Strafgesetze einen Einfluß auf den Konsum haben. In den Niederlanden z.B. kann man Cannabis ohne weiteres im Coffee-Shop kaufen – dort wird aber weniger gekifft als bei uns.

Die Linkspartei in NRW hatte in ihrem Wahlprogramm ein »Recht auf Rausch« gefordert, daraufhin sind Politiker und Medien bundesweit über die Linken hergefallen. Verstehen Sie das?

Nein, das ist absolut lächerlich. Ich fand gut, wie die NRW-Linke darauf reagiert hat – sie wies darauf hin, daß die Grünen das schon seit 20 Jahren fordern. Aus meiner Sicht war das Programm völlig in Ordnung. Unsere EMNID-Umfrage zeigt ja, daß die Wähler eine Veränderung der Rechtslage wollen. Die Linke hat das im Programm und steht somit wesentlich besser da als die meisten anderen Parteien.

Von den Grünen hört man kaum noch etwas in Sachen Drogenpolitik.

Es gibt kaum grüne Wahlprogramme, in denen das keine Rolle spielt. Allerdings denke ich, daß die Partei ihre Vorstellungen etwas vehementer in die Öffentlichkeit tragen sollte, auch wenn es hin und wieder mal eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zu diesem Thema gibt.

Wäre nicht die Drogenpolitik der Niederlande auch ein Vorbild für Deutschland?

Auf jeden Fall. Das sollte bei uns in die Richtung gehen, daß Fachgeschäfte eingerichtet werden, in denen man aber auch geprüfte Qualität bekommen sollte. Das holländische System ist noch nicht ausgereift, es gibt da viele Ungereimtheiten. Legal ist dort nur der Verkauf an den Endverbraucher – Einfuhr, Anbau und Großhandel sind aber illegal. In diesem Bereich ist dann auch organisierte Kriminalität zu finden. Das führt dazu, daß man selbst in den Coffee-Shops nicht vor Streckmitteln sicher ist.

Und dann gibt es in den Niederlanden noch so eine neckische Feinheit: Auch dort darf in öffentlichen Lokalen kein Tabak mehr geraucht werden. Man darf also im Coffee-Shop durchaus pures Cannabis rauchen – aber wehe, man wird dabei erwischt, daß einige Krümel Tabak beigemischt wurden.

Auch Kalifornien steht im Rufe des liberalen Umgangs mit Cannabis. Wie sieht es dort aus?

Das ist eine spannende Entwicklung, denn dieser US-Bundesstaat beabsichtigt die Legalisierung. Seit langem gibt es dort schon Tausende Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis nehmen. Und es gibt zig Geschäfte, die diese Menschen legal versorgen. Für den 2. November ist dort ein Referendum angesetzt, bei dem die Kalifornier über eine komplette Legalisierung abstimmen. Sollte dort aber die Freigabe beschlossen werden, stellt sich die Frage, wie die US-Regierung in Washington darauf reagiert. Laut Bundesgesetz wäre Cannabis dann nämlich immer noch illegal. Präsident Barack Obama könnte also durchaus in Kalifornien eingreifen.

Aber sollte dort die Legalisierung gelingen, wäre das der größte Schritt zur Liberalisierung seit Einführung der Coffee-Shops in den Niederlanden. Das wäre auch deswegen wichtig, weil die USA in ihrer Rolle als Weltmacht in den meisten anderen Ländern restriktive Regelungen durchgesetzt haben, z.B. mit Hilfe internationaler Verträge. Und wenn dieses Machtzentrum sozusagen implodiert, wenn also die USA selbst damit beginnen, Cannabis zu legalisieren, würde das weltweit die Drogenpolitik ändern.

Eine letzte Frage. Wie teuer wäre heute ein Gramm beim »Dealer meines Vertrauens«?

Das kommt auf die Region an. Wo mehr Repression herrscht, wird zwar nicht weniger, aber teurer und heimlicher konsumiert. Der Preis liegt zwischen fünf und zwölf Euro – je südlicher, desto teurer. In Bayern steht ja schließlich hinter jedem zweiten Baum ein Polizist, der darauf achtet, daß keine Hanfblüten unterwegs sind.

Dabei haben die schon unsere Vorfahren geraucht. Und dafür heute noch geläufige Begriffe geprägt wie »starker Tobak« oder »Knaster«.

Im deutschen Kaiserreich konnte man Haschisch oder Marihuana noch ganz normal in der Apotheke kaufen. Ohne Rezept. Die Monarchie hat den Menschen mehr Selbstbestimmungsrecht zugestanden als unsere heutige Demokratie.