Cannabisverbot in Englischem Garten in München ist rechtswidrig – Kiffen erlaubt

Der Stern berichtet anlässlich des Urteils in unserem Verfahren gegen den Freistaat Bayern.

Der Deutsche Hanfverband hatte das von einem Cannabiskonsumenten und einem Cannabispatienten betriebene Verfahren finanziert. Deren Rechtsanwalt David Werdermann erklärte, es sei „widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten“. Das Gericht habe „diesen Doppelstandard nun zu Recht beendet“.

Neben dieser Klage läuft auch eine Klage gegen das grundsätzliche Verbot des Konsums von Cannabis auf allen Volksfesten und in den Außenbereichen aller Gaststätten in Bayern. Hier steht eine Entscheidung noch aus.