Cannabislegalisierung: Diese Kritikpunkte wird sich die Ampel genau anschauen

Das RND berichtet von der Anhörung im Gesundheitsausschuss und erwähnt die Position des DHV zu Besitzobergrenzen im Zusammenhang mit dem privaten Eigenanbau.

“Eigenanbau: Mehrere Einzelsachverständige, darunter der Strafrechtler Mustafa Temmuz Oglakcioglu von der Universität des Saarlandes, und der Neue Richterbund fordern für den Eigenanbau von Cannabis flexiblere Regelungen. Das Argument: Bei der Ernte kann es leicht passieren, dass die von der Koalition geplante Besitzgrenze von 25 Gramm pro Person überschritten wird. „Können aus drei Pflanzen mehr als 25 Gramm Cannabis gewonnen werden, droht eine normsinnwidrige Kriminalisierung von Erntenden“, so die Juristen. Sie fordern zumindest eine legale Möglichkeit der Vernichtung der „überschießenden Ernte“. Der Deutsche Hanfverband verweist hingegen auf Kanada, wo es in den meisten Provinzen gar keine Obergrenze für den Besitz zu Hause gebe. Das gelte auch für viele US-Staaten. Der Jurist Oglakcioglu fordert zusammen mit weiteren Sachverständigen zudem, die Strafbarkeit der unentgeltlichen Weitergabe von Cannabis aus dem Eigenanbau an andere Erwachsene wieder aus dem Gesetzentwurf zu streichen.”