Cannabis-Wende: Plötzlich ist das alles gestrichen – „Regierung hat einfach absolut kein Plan von der Materie“

Der Westen berichtet über die geleakten Veränderungen am CanG und geht auch auf Kritikpunkte des DHV ein.

Die „Bannzone“, in der das Kiffen verboten bleibt, wird verkleinert. Im Klartext: In Sichtweite von Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen dürfen keine Rauchwölkchen aufsteigen, und dafür reichen nun 100 Meter statt der bisherigen 200. Der Deutsche Hanfverband jedoch lehnt alle Abstandsegeln und Konsumverbote ab.

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Ursprünglich waren Mengen über 25 Gramm strafbar, nun werden Mengen zwischen 25 und 30 Gramm im öffentlichen Raum und zwischen 50 und 60 Gramm im privaten Bereich als Ordnungswidrigkeit behandelt. Erst darüber wird es ernst. „Die Toleranzmenge hätte noch größer sein müssen“, erklärt der Hanfverband in einem Video.

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Das Gesetz klärt außerdem, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Ohne diese Klarstellung wäre das legale Abernten der erlaubten drei Cannabis-Pflanzen laut Experten undenkbar gewesen. Auch der Hanfverband forderte diese Unterscheidung bei einer Anhörung, beklagt aber gleichzeitig: „Wir hätten uns mehr vom Bundestag gewünscht“.