Cannabis: Strafen variieren

Die Veröffentlichung der Studie “Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis” des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht nahm Michael Bornkessel zum Anlass, sich mit dem Thema “Geringe Menge” zu beschäftigen. In seinem Artikel, der auf Freenet.de erschien, schilderte er auch die Position des DHV.

“Ungleiche Behandlung seit Jahren offensichtlich”

Den Deutschen Hanfverband (DHV) überrascht dieses Ergebnis nicht wirklich: die ungleiche Behandlung von Cannabiskonsumenten sei seit Jahren offensichtlich. Die Politik habe das Problem nun zwölf Jahre lang ausgesessen und immer wieder behauptet, das Vorgehen der Bundesländer sei gar nicht so unterschiedlich. Die Bundesregierung habe offensichtlich eine Verzögerungstaktik angewendet, kritisiert der Verband. An den DHV wenden sich nach eigenen Angaben regelmäßig Betroffene, die sich wegen geringster Vergehen vor Gericht verantworten müssen. Fast alle diese Fälle spielen sich in Bayern ab. Spätestens mit Erscheinen der Studie sei nun klar, dass die derzeitige Behandlung von Cannabiskonsumenten in Deutschland verfassungswidrig sei.

Der Verband fordert die Bundesregierung daher auf, “unverzüglich für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen, die eine echte Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten darstellt.” Dabei wollen die Hanf-Aktivisten natürlich nicht, dass die “bayerischen Verhältnisse” übernommen werden. Denn “dort herrschen unmenschliche und undemokratische Verhältnisse. Rechtschaffende Hanffreunde werden dort wie Schwerverbrecher behandelt.”
Der DHV setzt sich dafür ein, die liberale Haltung von Schleswig-Holstein als bundeseinheitliche Linie einzuführen. In allen Bundesländern sollten also relativ hohe Werte für die “geringe Menge” Cannabis angesetzt und auch Wiederholungsfälle sollten regelmäßig eingestellt werden. Nur so könne man die Strafverfolgungsbehörden wirksam entlasten. aus Cannabis: Strafen variieren