Stephan Schleim stellt in seinem sehr lesenwerten Beitrag die Hintergründe des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts dar und erwähnt auch kurz unsere Modellvorlage, derer sich die Richter bedienten.
Die Richterinnen und Richter bedienten sich in weiten Teilen einer Vorlage des Deutschen Hanfverbands. Demnach hat sich, in aller Kürze, Cannabis als weit weniger gefährlich und die Suchtgefahr als weitaus geringer dargestellt, als bei der Verabschiedung des Betäubungsmittelgesetzes gedacht.