Cannabis: Mehr Offenheit bei der Beratung

Die Westdeutsche Zeitung berichtet über das Podiumsgespräch der DHV-Ortsgruppe Bergisches Land in Wuppertal mit Vertretern von örtlichen CSCs und der Suchtberatung.

„Seit April 2024 gibt es das „Konsumcannabisgesetz“. Unter dem Titel „Quo vadis, Cannabis?“ fand in den Räumen der Beratungsstelle für Drogenprobleme an der Zollstraße nun ein Podiumsgespräch statt und bot eine Zwischenbilanz.

Veranstalter war indes der Hanfverband Bergisches Land – Probleme mit der Droge standen erwartbar nicht im Fokus. Unter den Teilnehmern bestand Einigkeit, dass die Regelung ein Erfolg war. Moderator Frank vom Scheidt, Sprecher des Hanfverbands Bergisches Land, gab eine Ahnung vom langen Weg dorthin: „Dafür haben wir seit Jahren gekämpft.“

Als widersprüchlich hatten wohlwollende Beobachter früher wohl auch wahrnehmen können, dass das Decken des fraglos existenten Cannabis-Bedarfs, also der Handel, fast generell unter Strafe stand. Wer vage glaubte, dies sei nun korrigiert, fand nun Klärung: Die Droge darf konsumiert werden, zu ihrer Abgabe sind zwei Varianten jetzt legal – durch sogenannte Anbauvereinigungen und durch Apotheken.

Auf dem Podium vertreten war die erstgenannte durch Sebastian Brebeck vom Verein „Cannabis Social Club Wubatz“, und im aktuellen System sind Vereine wie dieser eine Art neuer Dreh- und Angelpunkt. Er gab Einblick in den Aufwand bei der Einrichtung solcher Vereine im Vorfeld einer Genehmigung, nicht zuletzt das finanzielle Risiko: „Wenn die Behörde nachher sagt: ,nö‘, dann haben wir das Geld schon versenkt.“

Die Clubs sind Vereine, die auf dem Prinzip der Selbstversorgung basieren. Was angebaut wird, dürfen die Mitglieder nur selber konsumieren, ein freier Verkauf nach außen ist verboten. Primär gab es heute trotzdem Lob fürs Gesetz – ein Vorzug für Konsumenten der Substanz, gewissermaßen Verbrauchernutzen: Sich nicht verstecken und keine Verfolgung befürchten zu müssen. Brebeck: „Früher hat man die Straßenseite gewechselt, wenn ein Polizist unterwegs war, aus Sorge, er könnte etwas riechen.“ Mancher habe dann geradezu den Staat als Gegner wahrnehmen können – und das solle ja nicht sein, argumentierte er.

Marlene Bremer von der Beratungsstelle umriss, in welchem Rahmen ihr Angebot aufgesucht werde – indes war es bislang oft weniger Angebot als Pflicht: Wer mit Cannabis aufgegriffen worden war, konnte vom Gericht die Weisung zur Teilnahme erhalten. Durch diese Zwangssituation sei die Offenheit oft gering gewesen, berichtete sie: „Nun ist es entspannter.“ Ihr Anliegen damals wie heute: „Vertrauen schaffen.“

Wer beim ersten Kontakt die Ansprechpersonen als glaubwürdig erlebt habe, nehme dort später eher Hilfe in Anspruch, falls sich Bedarf ergebe und der Konsum einmal zu Schwierigkeiten führe. „Wir können jetzt darüber sprechen“, sei dann oft die positive Grundhaltung zu Adressen wie dieser.