Das Neue Deutschland berichtet anlässlich des Kabinettbeschlusses und zitiert ausführlich aus unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf.
Der Deutsche Hanfverband setzt sich seit 20 Jahren für die Legalisierung von Cannabis ein. Aus einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat der Verband fünf besonders gravierende Kritikpunkte hervorgehoben. An erster Stelle wird dabei das geplante Konsumverbot in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen genannt. Dieses sei »vollkommen unrealistisch und auch unsinnig«. Der Gesetzgeber schränke damit das Sozialleben von Clubs ein, das sei schädlich für die Motivation der Mitglieder und störe auch die soziale Kontrolle, die gemeinsamer Konsum erzeuge.
Um Konsum geht es auch bei der geplanten Abstandsregelung. 200 Meter um Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Anbauclubs soll kein Cannabis in der Öffentlichkeit konsumiert werden dürfen. Im Netz erstellte Karten zeigen, dass der legale Joint auf dem Bürgersteig so mehr oder weniger unmöglich wird. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Alexander Poitz kritisierte kürzlich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland die geplanten Abstandsregeln. Er hoffe nicht, dass man im Gesundheitsministerium glaube, dass seine Kolleg*innen künftig »die geforderte 200-Meter-Distanz zwischen einem Konsumenten und einer Kita mit dem Zollstock nachmessen«.
Ein anderer Punkt, der dem Hanfverband Sorgen macht, ist der Privatanbau. War bei der Vorstellung der Regierungspläne im Frühjahr noch die Rede von drei weiblichen blühenden Pflanzen, wird im Gesetzentwurf nur noch von drei Pflanzen gesprochen. Stecklinge oder männliche Pflanzen könnten also mitgezählt werden. Auch eine Mengenangabe für den Eigenanbau ist nicht genannt. Möglich also, dass, wer selbst anbaut, sich schnell strafbar macht. 30 Gramm Ertrag sollten ohne größere Kenntnisse erzielt werden können. Im Weiteren kritisiert der Verband, dass kleine Verstöße, etwa der Besitz von 26 Gramm, direkt zur Strafandrohung führen. Besser sei es, einen Übergangsbereich zu schaffen, in dem Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.