Krautinvest berichtet und kommentiert das Eckpunktepapier des DHV zur Legalisierung.
Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat soeben ein Konzept vorgestellt, wie die Legalisierung aus Sicht des Verbandes aussehen soll. Damit wolle die nach eigenen Angaben größte Interessenvertretung von Cannabiskonsumenten und Legalisierungsbefürwortern wichtige Impulse für die anstehenden politischen Diskussionen zur Legalisierung setzen. Tatsächlich handelt es sich eher um einen Forderungskatalog, denn um einen Fahrplan. Unterdessen kritisiert Melanie Dolfen den Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, in einem offenen Brief.
Der DHV plädiert für eine legale Abgabe von Cannabis ab 18 Jahren. Der Verkauf von Cannabis solle ausschließlich durch staatlich lizenzierte Fachgeschäfte erfolgen und nicht in Apotheken, um die sinnvolle Trennung von Genussmitteln und Medizin weiterhin zu gewährleisten. Zudem spricht sich der DHV gegen die Festlegung einer THC-Obergrenze in den verkauften Produkten und gegen ein Verbot von Konzentraten sowie weiterverarbeiteten Produkten wie THC-haltigen Esswaren aus. Mit einer Deckelung der maximalen Verkaufsmenge auf 50 Gramm Cannabis pro Person könne der Verband dagegen leben. Auf der Forderungsliste stünde auch das Verbot von Werbung für Cannabisprodukte. Mischprodukte mit anderen Drogen sollen in den Fachgeschäften nicht verkauft werden, zum Beispiel Cannabisbier, Tabakjoints oder Getränke mit THC und Coffein.
In Sachen Verbraucherschutz fordert der DHV Angaben zu den wichtigsten Inhaltsstoffen, damit Konsument:innen die Produkte vernünftig dosieren und Sorten wählen können. Cannabisprodukte und die Fachgeschäfte sollen in die übliche behördliche Überwachung zur Lebensmittelkontrolle aufgenommen werden, so der Wunsch. “Mit Cannabis zu Apothekenpreisen, schlechter Auswahl und schlechter Beratung wird die Legalisierung scheitern. Nur wenn die Konsumenten das Angebot annehmen, lässt sich der Schwarzmarkt verdrängen“, lässt sich DHV-Sprecher Georg Wurth zitieren.
Wurth weiter: “Es macht keinen Sinn, weiterhin Leute zu bestrafen, die ihren Eigenbedarf mit ein paar Hanfpflanzen auf dem Balkon decken, wenn gleichzeitig im Laden nebenan Cannabis verkauft werden darf.”
Unabdingbar sei nach Auffassung des Deutschen Hanfverbands auch eine schnelle Anpassung des Führerscheinrechts, verbunden mit der Festlegung realistischer Grenzwerte für THC auf 5ng/ml bzw. 10 ng/ml Blutserum analog zu den Alkoholgrenzwerten.
So lobenswert der Vorstoß des DHV ist – zu wesentlichen Herausforderungen bleibt das Eckpunkt-Papier Antworten schuldig: Etwa wie die Legalisierung im Einklang mit internationalem Recht und bestehenden EU-Verträgen gelingen soll oder wie Import und Export sowie Eigenanbau reguliert werden.