Die Zeitung Der Westen berichtete über die Vorstellung Lagesbilds Rauschgiftkriminalität und bezieht sich dabei im Folgenden auch auf Informationen vom Deutschen Hanfverband.
Nach Angaben des Hanfverbands haben die Länder jeweils eigene Verordnungen oder Anweisungen an die Staatsanwaltschaften gegeben. In vielen Bundesländern liegt die Grenze der Besitzmenge, die nicht zu einer Strafverfolgung führt, bei sechs Gramm, in Berlin sind es dagegen sogar 15 Gramm.