Cannabis-Aktien: Was Anleger jetzt Wissen müssen

Interessant: Das Börsenfachportal wallstreet-online.de informiert seine Leser zuḿ empfohlenen Umgang mit Cannabis-Aktien und zitiert dabei aus unserem gestrigen Artikel auf hanfverband.de.

Cannabis-Aktien dürfen weiterhin in Deutschland gehandelt werden, solange sie nicht bei Clearstream in Luxemburg oder in einem anderen Land, in dem medizinisches Cannabis illegal ist, verwahrt werden”, so der Hanfverband. Und weiter heißt es: “Längst nicht alle deutschen oder europäischen Börsenplätze unterliegen luxemburgischem Recht”.