Über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts berichtet auch die Deutsche Apotheker Zeitung.
Der Deutsche Hanfverband sprach von einem „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Grundsätzlich fordert der Verband aber die Gleichbehandlung von Akohohol- und Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht und die Einführung eines realistischen THC-Grenzwertes.
Kommentare
Eine Antwort zu „Autofahren unter Cannabis führt nicht zwingend zu Führerscheinentzug“
Grundsätzlich?
Gilt das jetzt grundsätzlich beim ersten Vergehen? Auch wenn der thc ooh wert auf regelmäßigen Konsum schließen lässt?