Die Passauer Neue Presse berichtet über die anhaltende Diskussion über den neuen THC-Grenzwert am Steuer und sprach auch mit Sprecher Georg Wurth über die Einschätzung des Hanfverbands.
„Der Deutsche Hanfverband hält den eingeführten Grenzwert für zu niedrig. Ein Sprecher macht zwar klar: „Grundsätzlich gilt natürlich: Nüchtern fahren!“ Auch der Verein sieht aber ein Problem damit, dass vor allem regelmäßige Konsumenten ein Problem mit den vorgeschriebenen 3,5 Nanogramm haben. Auch dort verweist man auf den Bericht des Expertenrates, der dort selbst schreibt: „Mit einem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt man deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein Unfallrisiko steigt.“ Bei einer Gruppe habe der Wert laut einer Studie ohne vorherigen Konsum sogar bei 4,8 Nanogramm gelegen – ohne Leistungseinbuße.“
„Der Deutsche Hanfverband hört von seinen Mitgliedern allerdings, dass nach Inkrafttreten der Teillegalisierung „vielfach von vermehrten Polizeikontrollen berichtet“ wurde. „Mehr im Süden als im Norden“ Deutschlands. Der Verein begründet das mit der Sonderrolle Bayerns. Der Freistaat hat sich seit Beginn des Gesetzes vehement gegen die Vorgaben aus Berlin gewehrt. So wurde 2024 jeder zweite Cannabisverstoß im Fahreignungsregister aus Bayern gemeldet.
Wie lang soll man nun also nach dem Kiffen warten, bis man sich hinters Steuer setzt? Laut des Deutschen Hanfverbands würden die meisten Studien darauf hindeuten, dass spätestens fünf Stunden nach dem Konsum keine Beeinträchtigung mehr nachweisbar sei. Der THC-Grenzwert ist allerdings eine andere Sache – und eine sehr individuelle.
Zur Selbsteinschätzung rät der Verein deshalb zu Speicheltests, welche auch von der Polizei verwendet werden und selbstbezahlten TCH-Bluttests beim Hausarzt, beispielsweise zwölf Stunden nach dem Konsum. „
