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Meilenstein: Bundestag verabschiedet Gesetz zu Cannabis als Medizin

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 19.01.2017

Heute hat der Bundestag das lange diskutierte Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabis verabschiedet. Trotz Kritik im Detail sieht der Deutsche Hanfverband darin einen Meilenstein in der Geschichte der deutschen Cannabispolitik und einen großen Fortschritt für Patienten und Ärzte.

“Die Kombination aus einer relativ einfachen Verschreibungsmöglichkeit, einer relativ großen Bandbreite an Krankheiten und der Zahlung durch die Krankenkassen macht Deutschland nun mit einem Paukenschlag zu einem der weltweit führenden Länder in Sachen Cannabis als Medizin”, so DHV-Sprecher Georg Wurth.

Vor allem die Verhinderung des Eigenanbaus durch Patienten sieht der Verband allerdings kritisch. In vielen Ländern, insbesondere in Kanada und vielen Bundesstaaten der USA, ist der Eigenanbau erlaubt und es gibt keine Berichte über negative Erfahrungen mit dieser Regelung.

“Der Eigenanbau würde den Patienten nicht nur Zugang zur gesamten Sortenvielfalt von Hanf ermöglichen, sondern er würde auch die Krankenkassen entlasten”, zeigt sich Georg Wurth überzeugt.

Auch Unklarheiten bezüglich der Definition einer “schwerwiegenden Erkrankung” sieht der Verband kritisch. Nur in solchen Fällen sollen die Krankenkassen Cannabis-Medizin erstatten. Aber was ist eine schwerwiegende Erkrankung? Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat schon für sehr viele verschiedene Erkrankungen Ausnahmegenehmigungen zum Erwerb von Cannabis erteilt und die Verwendung damit anerkannt, darunter ADHS, Tinnitus, Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Ob die Kassen in diesen Fällen nun die Kosten übernehmen, bleibt unklar und muss im Zweifelsfall vor Gericht geklärt werden.

“Wir werden weiter auf Verbesserungen in diesen Details drängen und die Entwicklung intensiv begleiten. Allerdings ist der große Knoten bei Cannabis als Medizin nun gelöst. Jetzt werden wir die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel und die Entkriminalisierung der Konsumenten noch stärker in den Fokus rücken”, so Georg Wurth.


Kommentare

49 Antworten zu „Meilenstein: Bundestag verabschiedet Gesetz zu Cannabis als Medizin“

  1. Maximilian Looser

    Könnt ihr in einem eurer
    Könnt ihr in einem eurer nächsten Videos die Petition vom Bayrischen Cannabisverband erwähnen?

    1. Andreas

      Ja, ich finds auch schade
      Ja, ich finds auch schade dass auf das Cannabisvolksbegehren damals oder jetzt die Petition vom DHV kaum hingewiesen wurde. Je schneller so Unterschriften zusammen sind, desto größer das Signal auch wenn es wenig Aussicht gibt dass sich mit einer Petition viel ändert und auch die Aussichten beim Volksbegehren im Voraus nicht so rosig waren (auch wenn ich inzwischen weiß dass die Urteilsbegründung “falsch” war und ein Richter das ganze nach Karlsruhe schicken wollte).

      An den Bayerischen Cannabisverband spenden würde ich eher weniger, in der Summe arbeitet er halt intransparent aber bewegt hat er schon was damals mit seinem Volksbegehren und ich finde schon dass die konkret versuchen etwas zu machen anstatt nur ein Fernziel in Augen zu haben.

  2. Nicolas Deppe

    Bayer-Monsanto hat sich
    Bayer-Monsanto hat sich bereits 2016 das Patent für das genmanipulierte medizinische Marhiuana gesichert.
    Wenn BfArM und Bayer (als Berater) sich alleine das Vertragswerk zum Anbau aushandeln, wird es nur ein Saatgut geben und eine Monopolstellung von Bayer.
    Quelle:
    https://netzfrauen.org/2016/10/24/marihuana/

  3. miss mal so mal so

    Kann man sich dann gegen
    Kann man sich dann gegen seine Sonntagsdepression Cannabis verschreiben lassen? Mit den Argumenten es hat auch früher geholfen, als man es noch illegal besorgen musste.

  4. Arasiel

    habe epilepsie nicht heilbar
    habe epilepsie nicht heilbar seit über 20 jahren einiges durchgemacht, medikamente: tegretal,orfril,timonil das volle programm aktuell lamotregin die hürden wahren zu hoch erst mit chemie zubomben lassen und dann darfst du es villeicht mit natur versuchen erst antibiotika dann hustentee, jetzt ist es endlich soweit ein neuer leichterer weg, liebe leute mal entspannt bleiben und über denn kleinen sieg freuen! ich werde mich bei meinen ärzten beraten lassen vormerken oder wie auch immer und mich an meinem neuen natürlichem medikament erfreuen da es mein leben erleichtern wird, wenn ich es nicht bekommen was ich nicht glaube kann ich ja weiterhin regelmäßig urlaub machen so einige kennen das ja^^ dankeschön an alle die dafür gekämpft haben und nun zum nächsten schritt 100 % legalised

  5. Anonymous

    Das ist kein Erfolg, diese
    Das ist kein Erfolg, diese Banditen bereiten sich mit diesem Schritt einfach nur auf die nächste Bundestagswahl vor! Wir sollten uns nicht mit diesen Krümeln abfinden! Macht euch keine Hoffnungen, Grass auf Rezept wird es nur für Leute geben die Langfristig keine Einnahmequelle mehr für die Pharmaindustrie sind. Z.b Leute die eh bald das zeitliche Segnen. Der wichtigste Tag seit 50 Jahren, das ich nicht lache. Lasst euch nur alle Honig uns Maul schmieren.

    1. Jesus

      Danke, endlich sagt es einer!
      Danke, endlich sagt es einer!

    2. Littleganja

      Stop Crying!
      Stop Crying!

  6. Justus

    Teilnahme am Straßenverkehr?
    Teilnahme am Straßenverkehr?

    Ich hoffe stark, das Patienten in einer Cannabis Therapie, am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
    Logisch nicht direkt nach dem Rauchen sondern ab ca. 8 Stunden.

    1. Littleganja

      Ich vermute mal das hier die
      Ich vermute mal das hier die gleiche Regelung wie z.b. bei Opiaten anwenbar ist/wird.
      D.h. Wenn der Arzt dir angenommen sagt das du nach Einnahme (Joint), ca. 1 Stunde später Auto fahren darfst, dann ist das so.
      Im Gesetz steht in etwa:
      “Das Autofahren bei Einnahme von Medikamenten ist laut Straßenverkehrsordnung erlaubt, wenn die Medikamente zur Behandlung einer Krankheit notwendig und – ganz wichtig – vom Arzt verordnet sind. Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt die Fahrtauglichkeit des Patienten beurteilen und dem Patienten Informationen geben.”

      “Wer Betäubungsmittel einnimmt oder von ihnen abhängig ist, kann nicht Autofahren. Die Fahreignung kann jedoch gegeben sein, wenn das Mittel vom Arzt verschrieben ist und bestimmungsgemäß eingenommen wird, wenn also kein Suchtverhalten vorliegt.”

      Quelle:betanet.de

      Ich hoffe ich konnte helfen?!?!

  7. Mörnest

    Eine frage treibt mich nun
    Eine frage treibt mich nun noch zu einem post. Auf der BfarM Seite steht auch immer wieder Extracte. Was genau ist damit gemeint? Hasch? Öl? Tropfen?

    1. Georg Wurth

      Das bekannte Medikament

      Das bekannte Medikament Sativex ist zum Beispiel ein Extrakt.

  8. Mörnest

    @little Ganja, du meinst wohl
    @little Ganja, du meinst wohl Eher, Danke Dr. Grothenthermen (wegen seiner Pedition) Danke Günter Weiglein und der junge Mann der Anbauen durfte, (immerhin für kurze Zeit) und Lars Scheimann die geklagt haben, die beiden Muttis mussten, die konnten gar nicht anders, wer weiß welch Dreckigen Deal die gemacht haben damit wir endlich unser Recht bekommen. Denk darüber mal nach. Ansonsten Glückwunsch! Auch dir, dein Kampf ist auch beendet, wäre schön du hilfst uns weiter für den Rest, damit alle was rauchen DÜRFEN.
    Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage auch ein statement abgegeben.
    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-gesetz-cannabisarzneimittel.html;jsessionid=9466D73D68F0F9EC64E2395321BFDC57.s5t1
    Ich glaube die Union hat es nicht wirklich gemerkt wie durch die streichung einiger Wörter ein Scheunentor geöffnet wurde das etwas an Schabowskis Worte zur Grenöffnung in der DDR erinnerte. Wenn man es geschickt anstellt und die Kassen nicht belastet, Stichwort Privatrezept, werden Polizisten endlich was anderes tun als der Nase nach zu ermitteln. Sie haben Zeit für Gewalttäter, Spinner aller Art, Religiöse, Politische, Einbrecher, Kinderficker, die Monster die Kinderficker bedienen, Vergewaltiger und sonstiges gesocks, und wer weiß was noch alles, aber sie werden nicht mehr sagen können, hier riecht es nach Cannabis, wir durchsuchen die Wohnung, oder Auto, wie bei Hans Söllner. Ein Joint bedeutet nicht automatisch Taschen Kontrolle, vorrausgesetzt man hat ein Rezept. Das ist defakto eine Endkriminalisierung, leider noch nicht komplett aller, aber das Ziel ist noch nie näher gewesen, deswegen, Ärmel hoch, Smartphone in die Hand oder Tablet oder Computer oder von mir aus auch ein Zahlschein, aber bitte spendet dem DHV und werdet Fördermitglied. Schaut euch Georgs Interviews von vor ein paar Jahren an. Er hat es genauso vorhergesagt und daran hat der DHV Mitgearbeitet, wer das bestreitet, sollte gleich das doppelte spenden.

    1. Littleganja

      Dr Grotenhermen habe ich
      Dr Grotenhermen habe ich schon mehr als ein mal persönlich gedankt 😉

  9. Jason Johnson

    Hallo bin 19 Jahre alt
    Hallo bin 19 Jahre alt
    Habe Chronische Migräne da ich seit Geburt auf dem Rechten Auge Blind bin, zudem habe ich ADHS und Borderline (Persönlichkeitsstörung) + Chronische Bronchitis.

    Bin ich nun Qualifiziert für Cannabis Produkte? Ich will kein Ritalin oder Diazipan oder Dilitin zu mir nehmen!

    1. Bobby

      Ich mein schon, dass du das
      Ich mein schon, dass du das verschrieben bekommst.
      wenn du die Tabletten nicht verträgst oder sie nicht wirken.

      Ich z.b. hab Epilepsie die durch einen Gehirn Tumor bzw 2 Tumoren (astrozytom und nach 2 Jahren einen gliabastom) entstand. Durchschnittlich hatte ich alle 3 Monate nen Epileptischen Anfall. Muss halt lamotrigin und levetiracetam nehmen, die eigentlich auch fürn arsch sind, da ich immer noch im selben Rhythmus die Anfälle bekommen hab.

      Dann hab ich, mit meine “selbst Therapie” angefangen und bin jetzt 4 Jahre Krampf frei.

      Hoffe für dich, das du so besser leben kannst als bisher und den anderen schwer kranken wünsch ich auch ein besseres Leben damit.

  10. Simon

    Ich freue mich über das
    Ich freue mich über das Gesetz, sehe es aber sehr kritisch bzw. problematisch bezüglich der Regelung mit den Führerscheinstellen. Ich sehe da noch einige Probleme auf uns Patienten zukommen. Ich lebe auf dem Land, im tiefsten Oberbayern und bin ohne Auto komplett aufgeschmießen. Ich hoffe sehr, der Gesetzgeber, macht sich darüber Gedanken und findet eine tragbare Lösung. Klar ist, niemand darf unter Betäubungsmittel oder ähnlichen Substanzen ein Kraftfahrzeug führen. Aber, wenn ich mein Medikament am Vorabend nehme bzw. Zeiten abwarte, muss es die Möglichkeit geben, mein PKW zu bewegen. Mit den vorhandenen Grenzwerten ist dies ja zur Zeit absolut nicht möglich und man muss immer mit dem schlimmstne rechnen (gerade in Oberbayern)!!!

  11. La rage

    Die Kasse wird zahlen. Freude
    Die Kasse wird zahlen. Freude! Und in der Tagesschau stand die Politik sollte sich entschuldigen wegen unterlassener Hilfe Leistung… Dann möchte ich ein Küsschen von Frau Mortler.
    LG

  12. Jürgen Fuchsberg

    Ein Meilenstein?
    Ein Meilenstein?
    Ja!…nur die vermutlich sehr restriktive Auslegung wird kaum mehr Patienten hervorbringen als die, die jetzt schon einen Anspruch auf diese Medizin haben.
    Der reale, medizinische Bedarf sollte bei ca.300 000 Verschreibungen pro Jahr liegen, das ist etwa das DREIHUNDERTFACHE der jetzigen Verschreibungsraxis!
    Die Annäherung und die Anäherungsgeschwindigkeit an diese Zahl kann direkt Aufschluss geben wie ernst es der Politik ist- was die Verfügbarkeit dieses Arzeneimittels anbelangt. Diejenigen die nicht aus medizinischen Gründen konsumieren machen einen Anteil von min.75 Prozent der Konsumenten aus….für sie ändert sich leider/natürlich nichts..und das zeigt das es weder zu einem Umdenken noch gar zu einem Paradigmenwechsel in der Betrachtung der Cannabisfrage gekommen ist. Auch die weiterhin gültige Praxis, das Verwaltungsrecht als Substitutionsstrafrecht zu missbrauchen lässt mich wenig euphorisch auf die Gesetzesänderung reagieren.
    Solange es möglich ist einer Person mit 2 Gramm Gras in der Tasche, die mit einem Taxi MITFÄHRT(!!), den Führerschein dauerhaft zu entziehen – obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat- ist gar nichts in Ordnung!
    Zumal man “plötzlich” problemlos am Straßenverkehr teilnehmen kann wenn man ein ärztliches Rezept vorweist – so als ob THC seine, vermeintlich die Fahrtüchtigkeit einschränkende Fähigkeit verlöre wenn man mit ärztlichem Segen konsumiert…”vermeintlich” deshalb da wissenschaftlich gar nicht abgesichert ist ob der gewohnheitsmäßige Gebrauch von Cannabis ÜBERHAUPT zu einer verminderten Fahreignung führt.(die Datenlage und die Veröffentichung/Unterdrückung von neutralen Studien auf diesem Gebiet sind sehr wiedersprüchlich)
    Der Eigenanbau wird sogar deutlich eingegrenzt mit der neuen Gesetzeslage…so das es auch weiterhin einen deutlichen Nachfrageüberhang geben wird ..der nach Ausgleich strebt…für die Masse der Konsumenten also: “Es gibt nichts Neues unter der Sonne!”
    Aber die Prognose ist besser geworden…deshalb Ja!

  13. Schmornoff

    ENDLICH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    ENDLICH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  14. Littleganja

    Danke Frau Mortler, Danke
    Danke Frau Mortler, Danke Frau Merkel!!!

    1. Patrick

      Das doch nicht dein ernst!
      Das doch nicht dein ernst!

      Glaube kaum das die da wirklich was zu beigetragen hat, außer das Sie derzeit das Amt der Bundesverdummumgsbeauftragten inne hält.

      Ich bin den Entwicklungen auch sehr dankbar aber auf keinen Fall dieser *Pfui Frau!

  15. Jo Hope

    Hallo DHV,
    Hallo DHV,
    Ich habe zwei Fragen zum neuen Gesetz.
    Falls ich keine Erstattung von der Krankenkasse in Anspruch nehmen möchte, liegt es doch komplett im Ermessen des Arztes, ob und bei welcher Krankheit er Cannabis verschreibt. Right?
    Womit legitimieren ich mich denn als Patient bei der Polizei falls es zu einer Kontrolle kommt? Mit dem Rezept? Bescheinigung von der Bfarm gibt es ja nicht mehr.

    1. Florian Rister

      Hallo Jo,

      Hallo Jo,

      ab März geht es los mit dem neuen Gesetz. Bis dahin werden wir viele Infos auf unserer Website veröffentlichen. Solange müssen wir um etwas Geduld bitten. Wir werden derzeit von Anfragen per E-Mail, Telefon und direkt an unserer Haustür massiv überrannt. In den nächsten Wochen werden wir die juristische Situation sowohl für Patienten als auch für Unternehmer genau analysieren und entsprechende Informationen veröffentlichen.

      Das BfArM hat bereits erste Informationen online. Damit können vielleicht einige Fragen beantwortet werden:

      http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_functions/Bundesopiumstelle/Cannabis/cannabis_liste.html?nlId=7801442

      Zur Suche nach Ärzten wird es im Lauf der nächsten Monate auch einige Neuigkeiten geben, nicht nur von uns!

      Hanfige Grüße

  16. a1c2

    So, ich leide seit ca.10
    So, ich leide seit ca.10 Jahren an einer schweren Pankreatitis.
    Ich kann dies auch per Krankenakte dennoch gut domographieren.
    Ich war heute bei einem Arzt, der verwies mich an einen Schmerztherapeuten….?
    Wenn das auch keinen Erfolg trägt, (was ich glaube)….. frage ich ob hier nicht jemandem einen Arzt kennt der Hanf als legitim sieht.. und nicht mit dem Arsch am Stuhl von Pharma Konzernen hängt?? Oder muss ich mich noch eine Weile gedulden????? D:

  17. Slate

    Ah, das ist mir noch zu
    Ah, das ist mir noch zu passiv hier in den Kommentaren…

    Das ist der wichtigste Tag der letzten 50 Jahre für uns!

    Von diesem Tag an ist eine Freigabe an Erwachsene nur noch eine Frage der Zeit,
    eine des “wie” aber nicht mehr des “ob”.
    Die Erfahrungen der nächsten Jahre werden von den immer noch herumschwirrenden Ängsten nichts mehr übrig lassen,
    die Akzeptanz in der Gesellschaft wird, daran kann kein Zweifel bestehen, stetig zunehmen
    und damit die Zustimmung für einen freiverantwortlichen Konsum.
    Vorurteile werden durch Erfahrungswerte ersetzt weil Menschen,
    die noch vorgestern keinen Joint angefasst hätten aus Angst in der Heroinabhängigkeit oder Geisteskrankheit zu landen,
    werden in ihrem Umfeld (und natürlich auch über die Medien) ganz von selbst aufklärend wirken.
    Denn wir alle wissen: Die Furcht vor einer Legalisierung beruht vor allem auf Unwissen.
    Dieses Unwissen wird weichen. Unaufhaltsam. Mit jedem Tag, von diesem 19. Januar an, wird es für die Prohibitionsten schwerer und schwerer ihre starre Position aufrecht zu erhalten.

    (diese üblichen Unterdrückungsideen usw. irgendwelcher Lobbys lasse ich weg, weil ich sie nicht teile und sie auch taktisch gesehen eine Sackgasse sind – konstruktive Argumente kommen da keine bei raus, und selbstverständlich wird mit Gras eine Menge Geld zu verdienen sein und verdient werden, und da ticken die Manager egal in welcher Branche alle gleich; mir sind diese antikommerziellen Untertöne oft zu kurz gedacht und die Reichweite dieser Art zu argumentieren ist recht kurz, auf die eigenen Kreise beschränkt und längst ausgeschöpft)

    Die Zukunft ist nun recht klar aus meiner Sicht:
    Sind die Erfahrungen gut, dann werden die Anwendungsgebiete erweitert.
    Wenn erst einmal ein paar Hunderttausend legal Cannabis konsumieren und die Gesellschaft nicht wegen massenhaften Psychosen oder dauerbekifften Kindern auseinanderfällt (mehr ist ja von der Anti-Argumentation nicht mehr übrig) wird aus der stigmatisierten Einstiegsdroge mehr oder weniger automatisch ein legales Genussmittel für Erwachsene.

    Aber auch sicher ist:
    Bis dahin werden tausende von uns noch Probleme bekommen.
    Bis dahin wird, mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip, so mancher unangenehme Hausbesuche bekommen, sich vor Gericht verantworten müssen, Strafen zahlen oder absitzen, Führerschein und damit evtl. berufl. Existenz verlieren.
    Bis dahin werden noch etliche unter der Verfolgung leiden.
    Und so so zynisch das jetzt klingt:
    Auch diese unvermeidbaren Ungerechtigkeiten werden ihren Teil tun der Gesellschaft den Wahnsinn der Prohibition deutlicher zu machen!
    Jedes unverhältnismässige Urteil, zu dem Richter wegen der Gesetzeslage gezwungen sind, wird das deutlicher machen.
    Die Realität und das Verbot passen immer weniger zusammen.

    …und besonders wertvoll wird das Ganze, weil es unter CDU-Beteiligung zustande kommt.
    Das sendet Signale weit hinein in Kreise, die rot, roter oder grün niemals erreichen können.

    Es freut mich sehr für alle betroffenen Patienten, Dr. Grotenhermen und alle seriösen Aktivisten!!!

    Die Zeit wird den Rest bringen, auch wenns es 10 oder 15 Jahre dauern mag.
    20 werden es sicher nicht!
    Wir sind die letzte Generation, die unter die Prohibiton zu leiden hat.
    Das steht nun fest.

    1. Hanffreund

      Was habt ihr mit Psychosen?
      Was habt ihr mit Psychosen? Cannabis wirkt eher Psychose verhindernt als auslösend “Prof.Lester Grinspoon aus Mariuhana die verbotene Medizin”

    2. Franz

      Slate schrieb:
      [quote=Slate]

      Die Zeit wird den Rest bringen, auch wenns es 10 oder 15 Jahre dauern mag.
      20 werden es sicher nicht!
      [/quote]

      Ich ertrage die ganze Drangsaliererei und Kriminalisiererei (fast volles Programm), jetzt schon 35 Jahre und will es eigentlich noch erleben, bevor ich die 60 überschreite, oder die Radieschen von unten wachsen sehe. Daher empfinde ich deine Prognose eher als düster. Ausserdem möchte ich die Legalisierung bitte noch vor dem 3. Weltkrieg erleben, der mit Sicherheit irgendwann in den nächsten 20 Jahren kommen wird, Trump und Co. sei Dank.

      LG
      Franz

  18. Pepe

    Hallo DHV, eine Sache ist mir
    Hallo DHV, eine Sache ist mir noch unklar.
    Muss der Arzt/Patient weiterhin einen Antrag bei der BfArM stellen oder entscheidet der Arzt, ob der Patient Cannabis verschrieben kriegt?

    Gruß, Pepe

    1. Florian Rister

      Das BfArM hat bereits erste

      Das BfArM hat bereits erste Informationen online. Damit können vielleicht einige Fragen beantwortet werden:

      http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_functions/Bundesopiumstelle/Cannabis/cannabis_liste.html?nlId=7801442

  19. Franz

    Zwei Fragen:
    Zwei Fragen:
    1. kann ich jetzt auch zum Arzt gehen und sagen, dass ich Cannabis gegen meine Unfall bedingte Arthrose haben will und zur Not auch selber bezahlen möchte? Oder muß ich vorher Chemie schlucken (habe ich schon hinter mir, aber abgebrochen wegen Magen Problemen).

    2. mein Arzt verschreibt mit Cannabis. Was passiert, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto am nächsten Tag (also ca. 8h) nach abendlichem Konsum, zum besseren Einschlafen können, angehalten werde? Lappen weg, MPU?

    Grade gegen die Vorgehensweise der Führerscheinbehörden müßt ihr was unternehmen, sonst ist das doch ein Witz für Kranke mit Rezept … ja ich weis, für die Freizeit Konsumenten auch …

    LG
    Franz

    1. Florian Rister

      Hallo Franz,

      Hallo Franz,

      Das BfArM hat bereits erste Informationen online. Damit können vielleicht einige Fragen beantwortet werden:

      http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_functions/Bundesopiumstelle/Cannabis/cannabis_liste.html?nlId=7801442

      Austherapierung wird voraussichtlich nur noch für die Kostenübernahme nötig sein, nicht für ein Privatrezept. Das Führerscheinthema bleibt offen, siehe unsere bisherigen Pressemitteilungen dazu sowie das Statement von unserem Geschäftsführer Georg Wurth im Bundestag.

  20. Stephan Penner

    Auch wenn das ein großer
    Auch wenn das ein großer Sprung war finde ich,dass die Politik in deutschland sich dazu (so wie auch zu vielen anderen Themen) deutlich zu bequem zeigt und daher viel zu zähflüssig vorankommt.
    Nach dem Motto: “So wie es jetzt ist, kennen wir alles und haben doch alles im Griff… Warum dann ändern? Wozu Neues?”
    Schade diese Einstellung…
    Dennoch: Ein guter Schritt nach vorne ist geschafft! Hoffentlich erlebe ich noch zu Lebzeiten (momentan 22 Jahre alt) die Vollständige entkriminalisierung von Cannabis.

  21. poperski

    Wie sieht’s nun eigentlich
    Wie sieht’s nun eigentlich mit dem Fahren unter (Cannabis)Medikation aus?

    1. Dom

      Also meine mutter bekommt
      Also meine mutter bekommt sativex durch ihre ms in ihrem pass steht sie kann fahren je nach eigenem ermessen

    2. Anonymous

      Wird vermutlich genauso sein
      Wird vermutlich genauso sein wie mit jedem Betäubungsmittel. Man muss drauf eingestellt sein, sonst darf man nicht fahren.

    3. Andreas

      https://www.gesetze-im
      https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

      Keine Veränderung. Wer diese Therapieform wählt, darf dann wohl auch auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr verzichten.
      Ich denke (hoffe) das da in Zukunft noch einiges überdacht werden muss.

    4. Mike

      Gefunden auf betanet.de:
      Gefunden auf betanet.de:
      “Wer Betäubungsmittel einnimmt oder von ihnen abhängig ist, kann nicht Autofahren. Die Fahreignung kann jedoch gegeben sein, wenn das Mittel vom Arzt verschrieben ist und bestimmungsgemäß eingenommen wird, wenn also kein Suchtverhalten vorliegt.”
      Wenn ich meine Cannabismedizin nach Anleitung einnehme und ggf. sogar vom Arzt (oder der Packungsbeilage) empfohlene Wartezeiten einhalte, können sich die Strassenverkehrsbehörden ihre unsinnigen Abbauprodukt-Grenzwerte sonstwohin stecken.
      Nur werden die Behörden erst einmal weiter wie bisher verfahren, bis der erste Patient für Cannabis die selbe Behandlung wie bei vergleichbaren Medikamenten, die Fahrtüchtigkeit einschränkenden, erstreitet.
      Die Krux war ja bisher, dass jedem Kiffer mit Führerschein pauschal erstmal die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs abgesprochen wurde. Das zieht zukünftig nicht mehr, wenn man ein entsprechendes Rezept vorweisen kann. Aber wie gesagt, das werden wohl die Gerichte zu klären haben.

    5. Icke

      Hääää, die Frage ist schon…
      Hääää, die Frage ist schon…
      Grundsätzlich halte ich es für sehr gefährlich unter Cannabis Alkohol oder sonstigen starken Medikationen ein Fahrzeug zu führen.

      1. Franz

        Icke schrieb:Hääää, die Frage
        [quote=Icke]Hääää, die Frage ist schon…
        Grundsätzlich halte ich es für sehr gefährlich unter Cannabis Alkohol oder sonstigen starken Medikationen ein Fahrzeug zu führen.[/quote]

        Das möchte auch sicher niemand hier. Aber ich möchte Rechtssicherheit, wie bei der Droge Alkohol auch. Das heißt, ich möchte einen realistischen Grenzwert haben, ab wann mir eine Drogenfahrt zugeschrieben wird und ich möchte keine Behörde, die mir den Lappen als Ersatzbestrafung fürs böse Kiffen weg nimmt, auch wenn ich völlig nüchtern Auto fahre.

        Kapiert? Wenn nicht, bitte erst mal mit der Thematik auseinandersetzen.

        LG
        Franz

      2. Mörnest

        Bestreitet ja keiner, nur
        Bestreitet ja keiner, nur darf man nach zwei Bier als Mann, zumindest die in Bayern, Auto fahren und nach einem Joint kann man dir nach zwei Wochen noch immer den Schein nehmen. Es geht darum das man nach drei Stunden wieder nüchtern ist, es sei denn man rauch noch mehr, bei Alkohol ist der max Pegel wann? Ich weiß es nicht mehr, es ist zu lange her aber ich glaube so nach einer Stunde wirkt die erste halbe, danach dann die zweite. Ich bin für Null Promille und auch für Null aktive Substanz bei THC. Mehr aber auch nicht. Bei Patienten sehe ich es anders, die müssen ja meißt hohe Dosen einnehmen und spüren aber nichts mehr dabei. Also finde ich solltenes im Führerschein einen Eintrag geben wie bei Brillenträger. Und aus die Maus, keiner darf dann nach THC suchen. Wer den Stempel nicht hat, muss weiter auf clean urin zurück greifen.
        Da fällt mir ein, die ganzen Hersteller der Bunkerdosen etc. Müssen ihre Produktion umstellen. Muss ja niemand mehr was verstecken.

    6. Timo S.

      Meines Wissens gibt es für
      Meines Wissens gibt es für Patienten keine abweichenden (zu den unrealistischen) Grenzwerte im Straßenverkehr. Somit wäre Autofahren + Therapie nahezu ausgeschlossen. Lasse mich sehr gerne vom Gegenteil überzeugen, aber ich habe leider keine anderen Angaben gefunden.

    7. Hans Peter Bloch

      Hallo ich habe vor kurzem (2
      Hallo ich habe vor kurzem (2 Wochen) eine Antwort auf genau die selbe Frage im Netz gelesen die Frage wurde einem Rechtsanwalt Schuller gestellt ein Sohn hatte darauf GEANTWORTET dass seine Mutter sehr wohl mit dem Gebrauch von Medizinischen Cannabis fahren darf!!!
      Jedoch aber nicht unter direktem Einfluss von Cannabis,erst nach abklingen der Wirkung also 3-4 Stunden später und so Wörtlich wenn sie sich Sicher genug fühlt das Kraftfahrzeug zu führen ohne andere damit zu gefährden!!!
      Alles andere wäre ja auch Blödsinn,da Cannabis bis zu 4 Wochen im Urin verbleibt und man bei einer Cannabistherapie nicht so lange Unterbrechungen machen kann da man es ja Täglich oder bei Bedarf nehmen muss,schliesslich gibt es auch Leute die Arbeiten und auf ihr Auto teils auch Beruflich angewiesen sind!!!
      Doch sei gewarnt,ich gehe davon aus dass man bei einem Unfall mit Sicherheit immer der Blöde ist und zahlen muss,erkundige dich noch doch noch mal genau darüber Grüße Peter

  22. Schleidgen

    Schwerwiegende Nebenwirkungen
    Schwerwiegende Nebenwirkungen nach Hydromorphontherapien und demütigenden Kommentaren von Medizinern ertragen zu müssen, gehören nun hoffentlich der Vergangenheit an.
    Endlich gibt es nun keine Probleme mehr bei Therapiewünschen und Befreiung vom Vorwurf,
    “kiffen” zu wollen.
    Dank den Beteiligten, die nach schwerem Kampf, das ermöglichten!
    Horst aus M/V

  23. Kev

    Habt ihr irgendwelche Infos
    Habt ihr irgendwelche Infos wie oder ob man sich für den Anbau bewerben kann? Das muss Ja theoretisch ausgeschrieben werden oder? Für Infos in die Richtung wäre ich euch dankbar.

    1. Johannes

      Nach Inkrafttreten des
      Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird eine Ausschreibung der Cannabisagentur(BfArM) erfolgen.
      Quelle und weitere Info:
      http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_functions/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html

    2. Chris Gt

      Der Anbau wurde nicht
      Der Anbau wurde nicht legalisiert, bloß der Kommerzielle Vertrieb fuer Schmerzpatienten durch die Pharmaindustrie. Antraege koennen soweit ich das richtig mitbekommen habe, ab Maerz gestellt- da sie ab dem Zeitpunkt bearbeitet werden.

      1. Hans Peter Bloch

        Hallo ich hatte 1998 ein S
        Hallo ich hatte 1998 ein S-Bahnunglück bei dem ich meinen LINKEN Vorfuss verloren habe,seitdem leide ich an Nervenschmerzen sowie Phantomschmerzen,deswekteren habe ich eine Refluxösphagitis,ADHS,Hyperaktivität,eine dreifach in sich gekrümmte Skolliose im Bereich der NW,BW,LW,sowie ein massiv unterdrücktes Hungergefühl aufgrund der Einnahme von 13ml L-Polamidon Täglich wo und wie kann ich den Antrag auf Cannabis auf Rezept stellen?
        Welcher Arzt/Äzte in München sind dafür Prädestiniert dies zu verschreiben,ich habe es schon mehrfach bei meinem Orthopäden und bei mehreren Hausärzten von mir probiert,doch meine Erfahrung zeigt mir dass ich nur von einem Arzt zum nächsten Arzt verwiesen werde und sich keiner dazu bereiterklärt DIES zu tun!!
        Meines Wissens nach muss DIES auf BTMG REZEPT verschrienen werden was natürlich nur noch eine zusätzliche Hürde bedeutet!!!
        Ķönntet ihr mir hier vielleicht behilflich sein!!!

        1. Georg Wurth

          Das Gesetz tritt erst im März

          Das Gesetz tritt erst im März in Kraft, bis dahin lohnt es sich nicht, die Ärzte abzuklappern. Auch danach lohnt es sich vermutlich, den Ärzten noch etwas Zeit zu geben, sich zu erkundigen. Im März sind auch diverse Infos für Ärzte zu erwarten, die man dann dorthin mitnehmen kann. Verfolge einfach weiter unsere Nachrichten, dann bekommst du alles mit, was wir mitbekommen..