Hanfverband begrüßt und kritisiert Kabinettsentwurf zu Cannabis
Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 16.08.2023
Der Deutsche Hanfverband begrüßt den Kabinettsentwurf als Meilenstein auf dem Weg zur Reform der Cannabispolitik in Deutschland. Durch die nun startende Debatte im Bundestag rückt die Verabschiedung des Gesetzes in greifbare Nähe. Hunderttausende Konsumenten waren in den letzten Jahrzehnten von Strafverfahren wegen konsumbezogener Delikte betroffen. Diese unsinnige Repression könnte zum Jahreswechsel ein Ende haben.
Von der Beteiligung der Abgeordneten erhofft sich der DHV frischen Wind in der Diskussion um die Details. Denn seit dem Referentenentwurf sind keine großen Verbesserungen erkennbar. Alle wesentlichen Kritikpunkte des DHV sind nach wie vor aktuell:
- Das Konsumverbot in Cannabis-Anbauclubs ist unrealistisch.
- Die Abstandsregelung wird es den Vereinen unsinnig schwer machen, geeignete Standorte zu finden.
- Die Abstandsregelungen für den Konsum sind nicht einhaltbar. Sie verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Weder Konsumenten noch die Polizei können wissen, wo Konsum genau erlaubt ist und wo nicht.
- Die Androhung von Strafen und Bußgeldern bei kleinen Überschreitungen der ohnehin willkürlichen Grenzen ist völlig übertrieben. Der Besitz von 25 Gramm ist vollkommen legal, für den Besitz von 26 Gramm drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Für den Konsum im Abstand von 199 Metern von einer Schule drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.
- Insgesamt drei Pflanzen für den Eigenanbau sind zu wenig. Für die Lagerung des selbst angebauten Cannabis in der eigenen Wohnung ist eine Obergrenze von 25 Gramm unrealistisch.
Der DHV ist zuversichtlich, dass diese und viele weitere Probleme im Detail nun im parlamentarischen Verfahren angegangen werden.
Bei den aktuellen Plänen darf es aber nicht bleiben. Eine weitgehende Verdrängung des Schwarzmarktes ist nur mit der flächendeckenden Einführung von Cannabis-Fachgeschäften für Erwachsene möglich.
“Heute ist vor allem deshalb ein guter Tag, weil nun das Parlament die Hoheit über die weiteren Beschlüsse hat und nicht mehr Karl Lauterbach”, so DHV-Sprecher Georg Wurth.
Kommentare
KioskTrinker
21. August 2023 - 12:07
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Eigenanbau defacto verboten
Die 25g Eigenbesitz zuhause muss aufgehoben werden. Cannabis wird auf ein Mal geerntet. Es ist kein Dill bei dem man sukzessive ernten kann. Die Lagerung zuhause muss unbeschränkt bleiben.
Die Clubs sind egal. Macht den Eigenanbau richtig also ohne Begrenzung der Menge und dann ist auch gut.
@ Georg Wurth du solltest deine Anstrengungen auf das Durchbringen eines machbaren Eigenanbaus konzentrieren, all die Nebenschauplätze sind egal wenn das nicht durchkommt.
Georg Wurth kannst Du nicht einen Artikel erarbeiten in dem nach ein ander alle Prohibitions Talking Points widerlegt werden?
Ich höre auch oft, dass Du teilweise selbst widerlegte mythen übernimmst wie, dass cannabis zu Schäden bei der Jugend führt. Das beruht aber alles auf unwissenschaftlichen Studien. Es wird behauptet das weil Schulschwänzer oft kiffen, Cannabis zu schlechten Leistungen führt. Causation ist aber nirgends bewiesen. Es ist so, dass Kinder die schuleschwänzen oft Probleme haben die zum Schwänzen führen, diese Problemkids sind dann wenn sie erst mal schwänzen auch die die am wahrscheinlichsten kiffen.
Korrelation ist nicht Kausation!
Das selbe gilt für den angeblichen Zusammenhang von Hanf mit Geisteskrankheit. Correlation is not Causation. Leute die unter Geisteskrankheiten leiden versuchen verschiedenste Dinge um ihre Leiden zu lindern. Daraus aber zu schließen, dass das was zur Linderung genommen wird, das Leiden hervorrief, ist in etwa so als wenn man sagt Übgergewicht zu Fressattacken führt. Oder zu behaupten das schlechtes Fahren zu Alkoholismus führte weil 50% aller tödlichen Unfälle Alkohol involvieren.
Simon Kraushaar
23. August 2023 - 12:10
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Hörensagen
Keine Ahnung wo du so "hörst" aber unsere Aussagen sind alle evidenzbasiert und damit auf einem anderen Niveau als die Argumente der Prohibitionisten. Wenn du Lust hast, kannst du gern die Suchfunktion bemühen und dir hier auf Hanfverband.de zahlreiche Artikel zu unterschiedlichsten Aspekten durchlesen, die alle mit Belegen die gängisten Argumente der Prohibition widerlegen. Weiterhin existiert die Seite cannabisfakten.de, die einen komprimierteren Überblick bietet und die wichtigsten Gegenargumente aufführt.
Gruß Simon
Peter
23. August 2023 - 16:27
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Eigenanbau ist quasi unmöglich
Der Youtubekanal "Hightere Gedanken" hat ein Video "Konsumverbote für Patienten! Und Eigenanbau ist quasi unmöglich! - Das neue Cannabis Gesetz"
Darin folgende Einleitung:
"wir haben nun schon einige Kommentare erhalten, die anzweifeln, dass die 25g maximale Besitzgrenze auch in der eigenen Wohnung gelten.
§3 des neuen KCanG regelt den erlaubten Besitz von Cannabis, darin ist in Absatz (1) jeder Person über 18 der Besitz von maximal 25g Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.
Absatz (2) regelt darüber hinaus, dass innerhalb des eigenen Wohnsitzes zusätzlich auch noch 3 lebende Pflanzen erlaubt sind.
In Absatz (3) steht, dass ein Besitz, der über die 25g hinaus geht, nur innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung erlaubt ist.
Zu keinem Punkt wird einem ein Besitz innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums über die 25g hinaus gestattet.
Zu dem Punkt der Ernte:
Das Problem hier ist, dass es einen maximalen Besitz von 25g "Cannabis" gibt. "Cannabis" sind in diesem Gesetz Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung
Cannabis gehörenden Pflanzen, einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe."
Wenn jetzt die Pflanze stirbt, besitzt man mehr als erlaubten 25g.
Wir werden am Dienstag nochmal eine ausführliche Podcastfolge herausbringen, warum dem so ist.
Wer uns bis dahin immer noch nicht glaubt, kann gerne bei @Grubwinkler vorbeischauen, und hören, dass ein Fachanwalt für Strafrecht derselben Auffassung ist. Wir würden hier nie etwas behaupten, ohne (in unseren Augen) valide Quellen zu haben."
Und auch Patienten müssen sich, dank der Abstandsregeln, jetzt mehr einschränken.
Dieser Entwurf ist das absolute Gegenteil von dem was alle erwartet haben und wollten. Läden mit Auswahl und Infos. Besitz. Konsum da wo ich auch Alkohol trinken und Zigaretten rauchen darf. Eigenanbau bei der man die volle Ernte dann auch besitzen darf. In einem Club mit anderen zusammen konsumieren. Growing geht praktisch gar nicht mehr wenn du 25g UND 3 Pflanzen hast und letztere trocknen willst. Die Polizei kann (muss) jetzt mehr kontrollieren. Irgendwo riecht man was: Taschenkontrolle. Du hast Gras dabei und bis weder Mitglied bei einem Verein oder baust selber an: Woher hat er/sie das denn dann? Da kann man dann wieder prima Taschenkontrollen und Hausdurchsuchungen machen bspw. nach legalem Gras, und ob die Menge nicht überschritten ist. Und Behörden wissen dank Verein über alle Bescheid. Wer in einem Verein ist und wer wann wie viel bekommen hat. Also das will ich dann bei Alkohol und Zigaretten dann aber auch haben. Maximal 2 Kästen Bier die nur bei einer offiziellen, legalen Brauerei erworben werden können. Und wehe du hast mehr als 2 Kästen im Keller.
Peter
23. August 2023 - 16:29
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25 g Besitz - Bezugsquelle egal?
Ok, laut Entwurf darf ich 25 g Besitzen. Frage: Ist es strafrechtlich relevant von woher ich das Cannabis dann habe? Also muss das aus einem Verein sein oder selber angebaut oder kann das auch von Schwarzmarkt stammen?
Simon Kraushaar
24. August 2023 - 13:23
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Herkunft egal
Laut bisherigen Gesetzentwurf spielt es keine Rolle, wo das Cannabis herkommt. Anders sieht die Nummer natürlich aus, wenn man sich direkt beim illegalen Kauf oder illegalen Weitergabe erwischen lässt. Gruß Simon
Dr. Voss
24. August 2023 - 16:13
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200-Meter-Abstandsregel ist ungenau
Die 200-m-Abstandsregel würde für CSC´s und Stufe II-Produktionsstätten in der Auslegung extrem wichtig werden. Dies müsste noch mit in die Gesetzeskorrektur. Sollen die 200 m gelten von der Regenrinne, der Außenwand, Dach, Zaun oder innerer Standort der am dichtesten stehenden Pflanze ? Was, wenn ein CSC eine Genehmigung erreichen möchte, die Räume der Aufzucht gesichert und außerhalb 200 m in einem Industriekompelx, das Gesamtgebäude aber innerhalb der 200 liegt ?
Dr. Voss
30. August 2023 - 19:40
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CanG-Überarbeitung
Im Falle einer CanG-Überarbeitung muss und wird man wieder die letztlich einzige Anlaufstelle zu Rate ziehen, nämlich den Hanfverband. Und darum möchte ich hier noch auf 5 unausgegorene Punkte aufmerksam machen: 1). Der 200-Meter-Abstand sollte ich auf den nächsten innen liegenden Anbau beziehen und mit einer Toleranzabweichung für CSC´s versehen werden. 2). Das Werbeverbot ist zu streng reglementiert.
Wären Dienstleistungen wie Grow-Kurse strafbar ? Müssen nun Anbieter von Grow-Boxen mit Anzeigen rechnen ? 3). Wenn Privatgrower das Saatgut für ihre 3 Pflanzen innerhalb Europas bestellen dürfen,
warum dürfen deutsche Firmen dies nicht anbieten, trotz Europäischem freien Warenverkehr ? 4). Was ist mit dem Vertrieb von nicht blühenden Stecklingen durch deutsche landwirtschaftliche Betriebe, und der damit verlorenen Umsatzsteuer ? 5) Werden Lebensmittel-Einzelhändler bis zu 3 nicht-blühende Pflanzen pro Person verkaufen dürfen ? MeCaDt
M.A.Haschberg
31. August 2023 - 10:31
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Abartige Überregulierung.
Bei dieser unglaublichen Überregulierung, die nicht einmal bei den wirklich gefährlichgen Todesdrogen Alkohol und Nikotin auch nur ansatzweise gegeben ist, befürchte ich, dass sehr viele Hanfkonsumenten den Überblick verlieren und reihenweise mit diesem scharfen Regulierungsmonster in Berührung kommen.
Eine derart einseitige, überstrenge Vorgehensweise zeigt die momentane Schieflage unserer gesamten Drogenpolitik, die fern ab jeglicher logischen Rechtsauffassung agiert und dadurch zwangsläufig jede Menge neues Prohibitionsunheil heraufbeschwört.
Wenn man unbegrenzt ganz legal Todesdrogen kaufen darf, macht es keinerlei Sinn, Hanfkonsumenten mit einer lächerlichen Höchstmenge von 25 Gramm einer medizinisch gut erforschten Heilpflanze abzuspeisen.
Jeder mündige Konsument weiß ohnehin genau, wieviel er über den Monat braucht und wieviel Vorrat er sich aus guten Gründen anzulegen gedenkt.
Haftandrohung hat hier überhaupt nichts verloren. Dieses scharfe Schwert bei einer Heilpflanze anzuwenden, zeigt den völligen Unverstand unserer Regierung in Sachen Drogen.
Ich fordere daher eine weiterführende, grundlegende Reform unserer zutiefst unwürdigen Drogenpolitik, die ausgerechnet die am wenigsten gefährliche Substanz am meisten reguliert und im Gegenzug den Umgang mit hochgefährlichen Chemiedrogen genau wie bei Alkohol und Nikotin so gut wie unbehelligt lässt!
Frankenstein
4. September 2023 - 16:50
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25g
Diese Menge, als obere Höchstbesitzmenge zu definieren und gleichzeitig alle Pflanzenteile zu "Cannabis" hinzuzudefinieren, funktioniert überhaupt nicht!
Entweder sagt der Gesetzgeber genau wie viel Haschisch und Marihuana pro Person erlaubt sein soll, oder es wird pauschal pro Pflanze 2 Kg Trockengewicht festgelegt.
12x 50g sind zusammen 600g Genusscannabis. Diese Menge muss mindestens als Jahresmenge für Eigenanbauer legal zu besitzen sein. Scheibchenweise Ernte ist nicht möglich.
Frankenstein
6. September 2023 - 14:04
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Schnitt - Die Handschuhe sind aus dem Spiel
So. Wir müssen uns mal dringend Gedanken über die Gestaltung der Clubs machen, nachdem bisher alle Kraft in die Gestaltung der Cannabisläden geflossen ist, die der Gesundheitsminister einfach über den Haufen geworfen hat. (Geheimgespäche mit der EU-Kommission)
Der Entwurf wurde im letzten Moment noch ein Stück weit ehrlich gemacht, indem ein externer Anbau für Stadtclubs ermöglicht wurde. Großstädte wie Hamburg werden ca.20 bis 30 Abgabestellen im Stadtgebiet haben. Das ist abzuleiten aus der Menge der (erwachsenen) Menschen in der Stadt. Der Anbau wird wohl hauptsächlich am Stadtrand erfolgen.
Transporte werden regelmäßig stattfinden.
Die Clubräume werden auch für den Konsum genutzt werden können. Denke an eine ehemalige Gastwirtschaft.
Mitglieder werden dort eine gewisse Menge lagern können. (Einbruchsicher)
Öffentliche Obergrenze 1Kg pro erwachsener Person. Gesamtbesitzobergrenze bei 5Kg.
Abstände fallen komplett weg.
Die CDU kann einpacken.
Frankenstein
GreenDay
12. September 2023 - 15:35
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Steht eigentlich igrendwo das
Steht eigentlich igrendwo das das geerntete Gras 25Gr nass oder trocken sein sollen/müssen.
weil wenn Nass auch als konsumfähig angesehen wird was es ja nicht ist, dann ist der eigenanbau quasi unmöglich ohne sich strafbar zu machen und das schon bei einer 1er pflanze. Oder er wird zum wirtschaftlichen nonsens incl. massiver klimaschädigung.
man kann schon nach und nach ernten...was man dazu brauch sind mehr Ü18 personen im haushalt. ausgehend das das Gras als konsumfähig angesehen nur wenn es auch wirklich trocken ist. 3 personen a 25Gr. sind insgesamt 75Gr. das heisst man könnte 150-250Gr. nass ernten im Sea of Green verfahren 1 mutterpflanze + 8 abkömmlinge. Aber leider gilt auch hier je mehr von den Ü18 Personen selber rauchen desto unrealisticher wird das ganze. dazu kommt das man wahrscheinlich kein Puffer hat für fehlschläge und es kostet viel strom bei indoor. Unter dem strich kann man sagen genau so ein schwaschinn wie : Konsum ist straffrei aber handel und besitz nicht weil illegal.
Edibles könnten bei mir das letzte puzzleteil sein um endgültig mit dem rauchen aufzuhören. Gummibärchen mit THC wär mir lieber als Tüte. Unsere ewiggestrigen essen ja auch nicht den ganzen Tag Weinbrandpralinen nur weil der Alkohol in der Schoki steckt. Konsumanreiz für mich ja aber auch nur um vom Rauchen loszukommen.
TOI TOI TOI
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