|

Hanfverband begrüßt und kritisiert Kabinettsentwurf zu Cannabis

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 16.08.2023

Der Deutsche Hanfverband begrüßt den Kabinettsentwurf als Meilenstein auf dem Weg zur Reform der Cannabispolitik in Deutschland. Durch die nun startende Debatte im Bundestag rückt die Verabschiedung des Gesetzes in greifbare Nähe. Hunderttausende Konsumenten waren in den letzten Jahrzehnten von Strafverfahren wegen konsumbezogener Delikte betroffen. Diese unsinnige Repression könnte zum Jahreswechsel ein Ende haben.

Von der Beteiligung der Abgeordneten erhofft sich der DHV frischen Wind in der Diskussion um die Details. Denn seit dem Referentenentwurf sind keine großen Verbesserungen erkennbar. Alle wesentlichen Kritikpunkte des DHV sind nach wie vor aktuell:

  • Das Konsumverbot in Cannabis-Anbauclubs ist unrealistisch.
  • Die Abstandsregelung wird es den Vereinen unsinnig schwer machen, geeignete Standorte zu finden.
  • Die Abstandsregelungen für den Konsum sind nicht einhaltbar. Sie verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Weder Konsumenten noch die Polizei können wissen, wo Konsum genau erlaubt ist und wo nicht.
  • Die Androhung von Strafen und Bußgeldern bei kleinen Überschreitungen der ohnehin willkürlichen Grenzen ist völlig übertrieben. Der Besitz von 25 Gramm ist vollkommen legal, für den Besitz von 26 Gramm drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Für den Konsum im Abstand von 199 Metern von einer Schule drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.
  • Insgesamt drei Pflanzen für den Eigenanbau sind zu wenig. Für die Lagerung des selbst angebauten Cannabis in der eigenen Wohnung ist eine Obergrenze von 25 Gramm unrealistisch.

Der DHV ist zuversichtlich, dass diese und viele weitere Probleme im Detail nun im parlamentarischen Verfahren angegangen werden.

Bei den aktuellen Plänen darf es aber nicht bleiben. Eine weitgehende Verdrängung des Schwarzmarktes ist nur mit der flächendeckenden Einführung von Cannabis-Fachgeschäften für Erwachsene möglich.

“Heute ist vor allem deshalb ein guter Tag, weil nun das Parlament die Hoheit über die weiteren Beschlüsse hat und nicht mehr Karl Lauterbach”, so DHV-Sprecher Georg Wurth.


Kommentare

61 Antworten zu „Hanfverband begrüßt und kritisiert Kabinettsentwurf zu Cannabis“

  1. GreenDay

    Steht eigentlich igrendwo das
    Steht eigentlich igrendwo das das geerntete Gras 25Gr nass oder trocken sein sollen/müssen.

    weil wenn Nass auch als konsumfähig angesehen wird was es ja nicht ist, dann ist der eigenanbau quasi unmöglich ohne sich strafbar zu machen und das schon bei einer 1er pflanze. Oder er wird zum wirtschaftlichen nonsens incl. massiver klimaschädigung.

    man kann schon nach und nach ernten…was man dazu brauch sind mehr Ü18 personen im haushalt. ausgehend das das Gras als konsumfähig angesehen nur wenn es auch wirklich trocken ist. 3 personen a 25Gr. sind insgesamt 75Gr. das heisst man könnte 150-250Gr. nass ernten im Sea of Green verfahren 1 mutterpflanze + 8 abkömmlinge. Aber leider gilt auch hier je mehr von den Ü18 Personen selber rauchen desto unrealisticher wird das ganze. dazu kommt das man wahrscheinlich kein Puffer hat für fehlschläge und es kostet viel strom bei indoor. Unter dem strich kann man sagen genau so ein schwaschinn wie : Konsum ist straffrei aber handel und besitz nicht weil illegal.

    Edibles könnten bei mir das letzte puzzleteil sein um endgültig mit dem rauchen aufzuhören. Gummibärchen mit THC wär mir lieber als Tüte. Unsere ewiggestrigen essen ja auch nicht den ganzen Tag Weinbrandpralinen nur weil der Alkohol in der Schoki steckt. Konsumanreiz für mich ja aber auch nur um vom Rauchen loszukommen.

    TOI TOI TOI

  2. Frankenstein

    Schnitt – Die Handschuhe sind aus dem Spiel
    So. Wir müssen uns mal dringend Gedanken über die Gestaltung der Clubs machen, nachdem bisher alle Kraft in die Gestaltung der Cannabisläden geflossen ist, die der Gesundheitsminister einfach über den Haufen geworfen hat. (Geheimgespäche mit der EU-Kommission)

    Der Entwurf wurde im letzten Moment noch ein Stück weit ehrlich gemacht, indem ein externer Anbau für Stadtclubs ermöglicht wurde. Großstädte wie Hamburg werden ca.20 bis 30 Abgabestellen im Stadtgebiet haben. Das ist abzuleiten aus der Menge der (erwachsenen) Menschen in der Stadt. Der Anbau wird wohl hauptsächlich am Stadtrand erfolgen.

    Transporte werden regelmäßig stattfinden.
    Die Clubräume werden auch für den Konsum genutzt werden können. Denke an eine ehemalige Gastwirtschaft.
    Mitglieder werden dort eine gewisse Menge lagern können. (Einbruchsicher)

    Öffentliche Obergrenze 1Kg pro erwachsener Person. Gesamtbesitzobergrenze bei 5Kg.

    Abstände fallen komplett weg.
    Die CDU kann einpacken.

    Frankenstein

  3. Frankenstein

    25g
    Diese Menge, als obere Höchstbesitzmenge zu definieren und gleichzeitig alle Pflanzenteile zu “Cannabis” hinzuzudefinieren, funktioniert überhaupt nicht!

    Entweder sagt der Gesetzgeber genau wie viel Haschisch und Marihuana pro Person erlaubt sein soll, oder es wird pauschal pro Pflanze 2 Kg Trockengewicht festgelegt.
    12x 50g sind zusammen 600g Genusscannabis. Diese Menge muss mindestens als Jahresmenge für Eigenanbauer legal zu besitzen sein. Scheibchenweise Ernte ist nicht möglich.

  4. M.A.Haschberg

    Abartige Überregulierung.
    Bei dieser unglaublichen Überregulierung, die nicht einmal bei den wirklich gefährlichgen Todesdrogen Alkohol und Nikotin auch nur ansatzweise gegeben ist, befürchte ich, dass sehr viele Hanfkonsumenten den Überblick verlieren und reihenweise mit diesem scharfen Regulierungsmonster in Berührung kommen.
    Eine derart einseitige, überstrenge Vorgehensweise zeigt die momentane Schieflage unserer gesamten Drogenpolitik, die fern ab jeglicher logischen Rechtsauffassung agiert und dadurch zwangsläufig jede Menge neues Prohibitionsunheil heraufbeschwört.
    Wenn man unbegrenzt ganz legal Todesdrogen kaufen darf, macht es keinerlei Sinn, Hanfkonsumenten mit einer lächerlichen Höchstmenge von 25 Gramm einer medizinisch gut erforschten Heilpflanze abzuspeisen.
    Jeder mündige Konsument weiß ohnehin genau, wieviel er über den Monat braucht und wieviel Vorrat er sich aus guten Gründen anzulegen gedenkt.
    Haftandrohung hat hier überhaupt nichts verloren. Dieses scharfe Schwert bei einer Heilpflanze anzuwenden, zeigt den völligen Unverstand unserer Regierung in Sachen Drogen.
    Ich fordere daher eine weiterführende, grundlegende Reform unserer zutiefst unwürdigen Drogenpolitik, die ausgerechnet die am wenigsten gefährliche Substanz am meisten reguliert und im Gegenzug den Umgang mit hochgefährlichen Chemiedrogen genau wie bei Alkohol und Nikotin so gut wie unbehelligt lässt!

  5. CanG-Überarbeitung
    Im Falle einer CanG-Überarbeitung muss und wird man wieder die letztlich einzige Anlaufstelle zu Rate ziehen, nämlich den Hanfverband. Und darum möchte ich hier noch auf 5 unausgegorene Punkte aufmerksam machen: 1). Der 200-Meter-Abstand sollte ich auf den nächsten innen liegenden Anbau beziehen und mit einer Toleranzabweichung für CSC´s versehen werden. 2). Das Werbeverbot ist zu streng reglementiert.
    Wären Dienstleistungen wie Grow-Kurse strafbar ? Müssen nun Anbieter von Grow-Boxen mit Anzeigen rechnen ? 3). Wenn Privatgrower das Saatgut für ihre 3 Pflanzen innerhalb Europas bestellen dürfen,
    warum dürfen deutsche Firmen dies nicht anbieten, trotz Europäischem freien Warenverkehr ? 4). Was ist mit dem Vertrieb von nicht blühenden Stecklingen durch deutsche landwirtschaftliche Betriebe, und der damit verlorenen Umsatzsteuer ? 5) Werden Lebensmittel-Einzelhändler bis zu 3 nicht-blühende Pflanzen pro Person verkaufen dürfen ? MeCaDt

  6. 200-Meter-Abstandsregel ist ungenau
    Die 200-m-Abstandsregel würde für CSC´s und Stufe II-Produktionsstätten in der Auslegung extrem wichtig werden. Dies müsste noch mit in die Gesetzeskorrektur. Sollen die 200 m gelten von der Regenrinne, der Außenwand, Dach, Zaun oder innerer Standort der am dichtesten stehenden Pflanze ? Was, wenn ein CSC eine Genehmigung erreichen möchte, die Räume der Aufzucht gesichert und außerhalb 200 m in einem Industriekompelx, das Gesamtgebäude aber innerhalb der 200 liegt ?

  7. Peter

    25 g Besitz – Bezugsquelle egal?
    Ok, laut Entwurf darf ich 25 g Besitzen. Frage: Ist es strafrechtlich relevant von woher ich das Cannabis dann habe? Also muss das aus einem Verein sein oder selber angebaut oder kann das auch von Schwarzmarkt stammen?

    1. Simon Kraushaar

      Herkunft egal

      Laut bisherigen Gesetzentwurf spielt es keine Rolle, wo das Cannabis herkommt. Anders sieht die Nummer natürlich aus, wenn man sich direkt beim illegalen Kauf oder illegalen Weitergabe erwischen lässt. Gruß Simon

  8. Peter

    Eigenanbau ist quasi unmöglich
    Der Youtubekanal “Hightere Gedanken” hat ein Video “Konsumverbote für Patienten! Und Eigenanbau ist quasi unmöglich! – Das neue Cannabis Gesetz”
    Darin folgende Einleitung:
    “wir haben nun schon einige Kommentare erhalten, die anzweifeln, dass die 25g maximale Besitzgrenze auch in der eigenen Wohnung gelten.

    §3 des neuen KCanG regelt den erlaubten Besitz von Cannabis, darin ist in Absatz (1) jeder Person über 18 der Besitz von maximal 25g Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.

    Absatz (2) regelt darüber hinaus, dass innerhalb des eigenen Wohnsitzes zusätzlich auch noch 3 lebende Pflanzen erlaubt sind.
    In Absatz (3) steht, dass ein Besitz, der über die 25g hinaus geht, nur innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung erlaubt ist.
    Zu keinem Punkt wird einem ein Besitz innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums über die 25g hinaus gestattet.
    Zu dem Punkt der Ernte:

    Das Problem hier ist, dass es einen maximalen Besitz von 25g “Cannabis” gibt. “Cannabis” sind in diesem Gesetz Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung
    Cannabis gehörenden Pflanzen, einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe.”

    Wenn jetzt die Pflanze stirbt, besitzt man mehr als erlaubten 25g.

    Wir werden am Dienstag nochmal eine ausführliche Podcastfolge herausbringen, warum dem so ist.
    Wer uns bis dahin immer noch nicht glaubt, kann gerne bei @Grubwinkler vorbeischauen, und hören, dass ein Fachanwalt für Strafrecht derselben Auffassung ist. Wir würden hier nie etwas behaupten, ohne (in unseren Augen) valide Quellen zu haben.”

    Und auch Patienten müssen sich, dank der Abstandsregeln, jetzt mehr einschränken.
    Dieser Entwurf ist das absolute Gegenteil von dem was alle erwartet haben und wollten. Läden mit Auswahl und Infos. Besitz. Konsum da wo ich auch Alkohol trinken und Zigaretten rauchen darf. Eigenanbau bei der man die volle Ernte dann auch besitzen darf. In einem Club mit anderen zusammen konsumieren. Growing geht praktisch gar nicht mehr wenn du 25g UND 3 Pflanzen hast und letztere trocknen willst. Die Polizei kann (muss) jetzt mehr kontrollieren. Irgendwo riecht man was: Taschenkontrolle. Du hast Gras dabei und bis weder Mitglied bei einem Verein oder baust selber an: Woher hat er/sie das denn dann? Da kann man dann wieder prima Taschenkontrollen und Hausdurchsuchungen machen bspw. nach legalem Gras, und ob die Menge nicht überschritten ist. Und Behörden wissen dank Verein über alle Bescheid. Wer in einem Verein ist und wer wann wie viel bekommen hat. Also das will ich dann bei Alkohol und Zigaretten dann aber auch haben. Maximal 2 Kästen Bier die nur bei einer offiziellen, legalen Brauerei erworben werden können. Und wehe du hast mehr als 2 Kästen im Keller.

  9. KioskTrinker

    Eigenanbau defacto verboten
    Die 25g Eigenbesitz zuhause muss aufgehoben werden. Cannabis wird auf ein Mal geerntet. Es ist kein Dill bei dem man sukzessive ernten kann. Die Lagerung zuhause muss unbeschränkt bleiben.

    Die Clubs sind egal. Macht den Eigenanbau richtig also ohne Begrenzung der Menge und dann ist auch gut.

    @ Georg Wurth du solltest deine Anstrengungen auf das Durchbringen eines machbaren Eigenanbaus konzentrieren, all die Nebenschauplätze sind egal wenn das nicht durchkommt.

    Georg Wurth kannst Du nicht einen Artikel erarbeiten in dem nach ein ander alle Prohibitions Talking Points widerlegt werden?

    Ich höre auch oft, dass Du teilweise selbst widerlegte mythen übernimmst wie, dass cannabis zu Schäden bei der Jugend führt. Das beruht aber alles auf unwissenschaftlichen Studien. Es wird behauptet das weil Schulschwänzer oft kiffen, Cannabis zu schlechten Leistungen führt. Causation ist aber nirgends bewiesen. Es ist so, dass Kinder die schuleschwänzen oft Probleme haben die zum Schwänzen führen, diese Problemkids sind dann wenn sie erst mal schwänzen auch die die am wahrscheinlichsten kiffen.
    Korrelation ist nicht Kausation!
    Das selbe gilt für den angeblichen Zusammenhang von Hanf mit Geisteskrankheit. Correlation is not Causation. Leute die unter Geisteskrankheiten leiden versuchen verschiedenste Dinge um ihre Leiden zu lindern. Daraus aber zu schließen, dass das was zur Linderung genommen wird, das Leiden hervorrief, ist in etwa so als wenn man sagt Übgergewicht zu Fressattacken führt. Oder zu behaupten das schlechtes Fahren zu Alkoholismus führte weil 50% aller tödlichen Unfälle Alkohol involvieren.

    1. Simon Kraushaar

      Hörensagen

      Keine Ahnung wo du so “hörst” aber unsere Aussagen sind alle evidenzbasiert und damit auf einem anderen Niveau als die Argumente der Prohibitionisten. Wenn du Lust hast, kannst du gern die Suchfunktion bemühen und dir hier auf Hanfverband.de zahlreiche Artikel zu unterschiedlichsten Aspekten durchlesen, die alle mit Belegen die gängisten Argumente der Prohibition widerlegen. Weiterhin existiert die Seite cannabisfakten.de, die einen komprimierteren Überblick bietet und die wichtigsten Gegenargumente aufführt.

      Gruß Simon

  10. Peter

    Orakel: Schwarzmarkt wird sich vergrößern
    Ich sehe es schon kommen: Wer nicht in einen Verein will und nicht selber anbauen kann oder will, wird nach wie vor zu seinem Dealer rennen. Oder zu seinem Vereinskumpel oder Nachbargrower und sich DA dann eindecken. Und dann heulen die KOnservativen los, der Schwarzmarkt würde ja gar nicht abnehmen, Buuuhuuuhuu!

    Ja klar, bei DEN Regelungen? Eigenanbau: Gerade mal 2 Paragrafen. Gefühlt geht in in dem Terxt zu 80% Anbauvereine und deren zu-tode-Regulierung und zu 0,1% um Eigenanbau.

    UNd auch die Formlulierungen. So richtig schön negativ:

    Ҥ 9
    Anforderungen an den privaten Eigenanbau
    (1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses
    Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenan-
    bau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.”

    Nicht irgendwie “Darf bis zu drei Pflanzen anbauen” Nein. Sondern: “Darf nicht mehr als …” Weitergeben darfst du es auch nicht. Ich sehe jetzt schon etliche Fälle vor Gericht weil Homegrower ihr Zeug verschenken oder nicht entsorgen. Also das ist alles so unfassbar absurd!

    “Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Auf-
    enthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch
    Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.”

    Definier mal bitte jemand “geeignete Maßnahmen”. 3 Meter Stahlbetonwand? 24h Videoüberwachung? So wie bei den kommerziellen Anbietern?

    So vor 2-3 Jahren habe ich das mal geschrieben:

    Einfach nur plemplem:

    “Noch befindet sich die Anlage im Rohbau. Doch schon jetzt lässt sich erkennen, dass in dem Gewerbegebiet von Neumünster eine Art Hochsicherheitstrakt entsteht. 14.000 Tonnen Stahlbeton, 400 Kameras, Natodraht und ein Drohnenabwehrkonzept: Die Anlage könnte laut dem Geschäftsführer Hendrik Knopp sogar zwei Stunden lang einem Angriff mit schwerstem Gerät standhalten. “Wir arbeiten ja mit Betäubungsmitteln. Der Gesetzgeber hat klar definiert, wie dick die Wände sein müssen. Wir arbeiten in einem Tresor”, so Knopp.”

    https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/neumuenster–erste-legale-cannabis-produktionsanlage-feiert-richtfest-8839786.html

    Ich bin dann mal der Frage nachgegangen wie viele illegale Plantagen wir in DE wohl haben. Nun: Wir haben hunderte von Plantagen in Deutschland! Und das sind nur die hochgenommenen. Die Dunkelziffer dürfte entsprechend hoch sein.

    Siehe: Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) – “Drogenmärkte und. Kriminalität. Workbook Drug Market and Crime. DEUTSCHLAND. Bericht 2018 des nationalen. REITOX-Knotenpunkts an die EMCDDA”. Seite 5.

    https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/EBDD_Jahresberichte/08_WB_Drogenm%C3%A4rkte_Kriminalit%C3%A4t_2018.pdf

    BTW: Man darf privat Tabak anpflanzen. Bis zu 99 Pflanzen habe ich mir sagen lassen. Ich darf auch meinen eigenen Wein keltern und Likör herstellen. Nur darf damit dann nicht gehandelt werden. Ebenfalls hörensagen. Aber Cannabis – da drehen alle durch.

    An der Stelle wird übrigens oft die Sorge geäußert, das es, trotz Legalisierung und Regulierung, nur Staatsgras gibt. Berechtigte Sorge. Aber auch hier wieder: Im Moment ist einfach *alles* besser als das pauschale Verbot und die Strafverfolgung. Das Thema Eigenanbau und “Wer darf denn dann was?” wird es sicherlich noch Diskussionsbedarf geben.

    Also ich komme aus dem Kopfschütteln und Facepalming echt nicht mehr raus. 180 Seiten pure Realitätsfremdheit.

  11. Peter

    Bin gespannt auf die Redebeiträge im Bundestag
    Ich bin gespannt auf die Redebeiträge im Bundestag wenn die da debattieren und die Konservativen ihre ganzen Bullshitargumente rausblasen. Da krieg ich jetzt schon Krämpfe. Jetzt wäre echt Zeit für Cannabis-BUllshit-Bingo-Karten. So als Werbegag oder zum Kaufen. Mit DHV Logo drauf oder so :)))
    Wenn auf einer Karte “Jugendliche” steht, dann hat man praktisch schon gewonnen 🙂

  12. GreenDay

    Ich hab jetzt lange hin her
    Ich hab jetzt lange hin her überlegt wegen der besitzmenge speziell beim eigenanbau.

    Wird Cannabis eigentlich gefährlicher je mehr ich im besitz hab? Wenn ja, um wieviel? wirken dann 30gramm wie MDMA(Stichwort Blue Punisher)? usw.
    Wird Bier und Wein auch gefährlicher je mehr ich davon im Besitz hab? /sarkasmus

    Oder ist es nicht so das wenn man mehr im eigenbedarflager hat, man länger keine lampe an haben muss was schön Ökonomisch das sinnvollste wäre.

    Warum werden eigentlich immer 2 kisten Bier gekauft? Achja damit man nicht jede Woche Fahren muss.

    grüsse

  13. Ingo

    Total unrealistischer Eigenanbau
    Auf Seite 109 wird es genauer erläutert. Über die 25g getrocknetes Cannabis, darf man zusätzlich 3 lebende Pflanzen besitzen.
    Allerdings darf die Gesamtmenge getrocknetes Cannabis nie 25g übersteigen.
    Hier steht man solle sukzessive ernten, (also nach und ernten) so dass die 25g getrocknetes Cannabis nie überstiegen werden (als wäre es ein Basilikum).
    Wer sich das ausgedacht hat, hat sich noch nie mit dem Anbau und dem Ertrag beschäftigt.
    Die Pflanze muss im gesamten geerntet werden.
    Und selbst bei 1 Pflanze, werden dann je nach Sorte und Anbau Art ein -vielfaches- von 25g geerntet werden.

  14. Anonymous

    Die Einschätzung, dass bei
    Die Einschätzung, dass bei kleinen Mengenüberschreitungen bzw. Entfernungsunterschreitungen Höchststrafen drohen ist, mit Verlaub, totaler Blödsinn. Das ist Populismus auf CSU-Niveau. Gerade von euch sollte man erwarten können das juristisch richtig einzuordnen.

    1. Simon Kraushaar

      Die Dimension richtig einordnen!

      Es fehlt für viele “Vergehen” zumindest ein Übergang im Bereich der Ordnungswidrigkeit, man macht sich also selbst bei kleinsten “Vergehen” sofort strafbar und das Strafrecht ist in Deutschland das schärfste Schwert! Diesen Aspekt sollte man auf jeden Fall skandalisieren! Über das genaue Strafmaß entscheidet dann schlussendlich natürlich immer ein Richter und das wahrscheinlich höchst unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. CSU-Niveau ist schon harter Tobak – uns geht es doch hier um Hanf!

      Gruß Simon

  15. Frankenstein

    Legalisierung in Deutschland
    DAS COMPUTERSPIEL!

    Ständig versuchen grießgrämige Rentner vor deinem Cannabisclub übergroße Werbeschilder für deinen Verein in den Boden zu schlagen. Wehr sie ab, mit einem Tennisschläger in der einen Hand und mit einem Foto vom Gesundheitsminister in der anderen Hand!

    Nächstes Level:
    Eine Horde schreiender Kinder kommt auf deinen Hanfclub zugerannt, um dein Haschisch zu rauben. Wehr sie ab, mit einem Tennisschläger und einem Foto vom Gesundheitsminister!

    Zu gewinnen, gibt es einen Haufen reifer Tomaten, wenn du deren Gewicht in Gramm genau erraten kannst!

  16. Martin Fontana

    Neue Begriffe
    Hallo zusammen!
    Aufgrund dieses Gesetzes müssen wir dringend neue Begriffe einführen. Leider sind die Begriffe alle gleich obwohl sie was anderes bedeuten (so wie die Unze im imperialen System).
    Ein “Lauterbach”: beschreibt den Mindestabstand zu irgendwas, entspricht 200 Meter.
    Ein “Lauterbach”: ein Joint, den man alleine raucht (weil die Weitergabe an Dritte ja verboten ist).
    Ein “Lauterbach”: eine Person, die zwar volljährig ist und daheim anbauen darf was sie will, in den Clubs aber mit 10% THC Gras abgespeist wird.
    “Lauterbachen”: Irgendetwas unnötig viel zu kompliziert machen.

    So, jetzt seid ihr dran die Liste weiterzuführen…

    1. GreenDay

      Auch wenn uns viele dinge
      Auch wenn uns viele dinge hier nicht passen sollten wir jetzt nicht unbedingt denjenigen durch den kakao ziehen. Er war früher ein grosser gegner unserer Sache, hat aber selbstreflexion und empathie an den Tag gelegt. Sowas sucht man vergeblich bei CDU AFD und co. Herr Lauterbach und co sind in unserer Augen viel zu überstreng, man muss aber verstehen das SIE von Angst geleitet werden. Sachlich und Fachlich sollten wir bleiben.

      zum Eigenanbau

      bei 3 pflanzen die üppig gewachsen sind fallen ja schon weit mehr als 500gr blätter an. sind das dann 15 jahre knast falls die polizei sieht wie ich die blätter wegwerfen will. kommt dannn automatisch wieder die hausdurchsung… ala so viele blätter der hat mindestens 300gr zuhause. Fragen über Fragen…

      1. Martin Fontana

        Mag sein…
        Dass von CDSU und AFD nix Gutes kommt wissen wir. Von den Ampelparteien habe ich mir aber mehr erwartet. Es ist ja nicht so, dass es keine vernünftigen Politiker dort gibt. Und die haben auch Sinnvolles zu sagen. Aber der Herr im Haus, Lauterbach, ist ganz große Klasse darin sämtliche guten Argumente beiseite zu wischen und statt einer Liberalisierung die Fortsetzung der Prohibition mit anderen Mitteln durchzusetzen. Getoppt wird das nur noch vom amtierenden Scheuer der sich beharrlich weigert irgendwas in Sachen Führerschein zu unternehmen – obwohl er das Problem schon lange hätte lösen müssen.

        Und deshalb bettelt Lauterbach meiner Meinung nach darum dass man ihn nicht mehr ernst nimmt. Wer irgendwas von jahrelanger Haft und 100000 Euro Geldbuße in einen Cannabis-Liberalisierungs-Gesetzentwurf schreibt kann nicht von sich behaupten sich ernsthaft mit der Sache auseinandergesetzt zu haben. Ebenso bei Konsumverbot in den Clubs, den Abstandsregeln, das Nicht-Teilen des legal angebauten Grases und so weiter. Die Liste ist lang. Sehr lang.
        Und solange er die Fachpolitiker und Experten ignoriert ist von ihm kein sinnvoller Beitrag zur Debatte mehr zu erwarten. Dann kann man ihn auch verspotten.
        Es steht natürlich jedem frei das anders zu sehen.

        1. Simon Kraushaar

          no Karl anymore

          Deshalb sollten wir uns alle freuen, dass Lauterbach nun endlich raus ist und die Fachpolitiker der Ampel im Bundestag übernehmen. Gruß Simon

        2. GreenDay

          Martin Fontana schrieb:
          [quote=Martin Fontana]
          Und deshalb bettelt Lauterbach meiner Meinung nach darum dass man ihn nicht mehr ernst nimmt. Wer irgendwas von jahrelanger Haft und 100000 Euro Geldbuße in einen Cannabis-Liberalisierungs-Gesetzentwurf schreibt kann nicht von sich behaupten sich ernsthaft mit der Sache auseinandergesetzt zu haben. Ebenso bei Konsumverbot in den Clubs, den Abstandsregeln, das Nicht-Teilen des legal angebauten Grases und so weiter. Die Liste ist lang. Sehr lang.
          Und solange er die Fachpolitiker und Experten ignoriert ist von ihm kein sinnvoller Beitrag zur Debatte mehr zu erwarten. Dann kann man ihn auch verspotten.
          Es steht natürlich jedem frei das anders zu sehen.[/quote]

          Ja, hmm muss mich leider selbst auch bisschen korrigieren. Selbstverständlich sind mögliche strafen 26gramm von 100K schon drakonisch…. da ist ja die jetzige situation besser(irre eigentlich).Meine Hoffnung ist ja das verantwortliche das hier auch vllt lesen und Ihren Schwachsinn den sie da teilweise zusammen geschustert haben mal bisschen überdenken. Deshalb auch meine Sarkastische Frage in einem anderem Post umwieviel gefährlicher Gras wird je mehr ich Besitze und ob das auch für Bier und Wein auch gilt….im Speziellen für den GUTEN TEUREN WEINKELLER.

          BTW die CDU ist gerade ungewöhnlich still bei diesem Thema….

          Weshalb ich mich selbst korrigiere ist das was Herr Lauterbach gerade mit der Paradontosebehandlung vorhat….Das ist der eigentlich Skandal.

          Wasser predigen und WEIN Saufen das sind mir die richtigen HERR LAUTERBACH

          grüsse

      2. Peter

        Große Wahlversprechen
        Hier hat man aber den ganz großen Wurf angepriesen zu den Wahlen. Da ist nicht mehr viel davon übrig. Klar ist es schön das ich daheim kiffen darf. Aber ich hätte halt auch gerne Verkaufsstellen gehabt oder mal gerne in einem Park einen durchgezogen. AN einem Grillplatz…
        Eben da wo auch Kippen und Bier kein Problem sind. Wir sind noch Kilometerweit von einer Gleichstellung zu Alk und Tabak entfernt.

        Das ging doch schon damit los das erst, als die Ampel es ankündigte, allen auf einmal eingefallen ist: “Ach halt – da gibt es ja noch EU Gesetze!” Nicht zu vergesen das Hampelbach erst die EU fragen wollte ob er das, was er da vorhat denn überhaupt machen darf.

        Kurz: Erst viel Getöße und hinten kommt gerade noch so ein Mückenschiss raus. Ja Danke, auch.

  17. Robert

    Fahrerlaubnis Verordnung
    Hallo, neben dem Thema der sog. Grenzwerte von THC und Derivaten im Blut von Verkehrsteilnehmern sollte dringend das Augenmerk auf die Fahrerlaubnis Verordnung gerichtet werden. Die redaktionellen Änderungen, die in dem Kabinettentwurf zu finden sind, lassen alles so wie es heute ist! Das bedeutet, dass Konsumenten immer die charakterliche Eignung angezweifelt wird und mit MPU Forderung belegt werden. Wenn dort nicht geändert wird, dann ist doch alles für die Katz. Die Verwaltung hat durch die CSC Listen alles was sie brauchen, um zumindest gelegentlichen Konsum zu unterstellen! Vorsicht, Falle!

  18. Papa

    Kinder und Jugendschutz
    Kinder und Jugendschutz stärkt die Familie und den Zusammenhalt statt fürsorgliche Eltern zu kriminalisieren, die sich nicht vor ihren Kindern verstecken.
    Eklige Schamkultur.

  19. HanzDampf

    Zu Absatz 2
    Zu Absatz 2
    Erwachsenen ist an ihrem in Deutschland befindlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
    enthalt neben dem Besitz von 25 Gramm Cannabis (Absatz 1) außerdem der Besitz von
    bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt. Dies korrespondiert mit der Erlaubnis für
    Erwachsene nach § 9 Absatz 1, privat drei Cannabispflanzen anbauen zu dürfen. Diese
    spezielle Regelung für den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt liegt darin begründet,
    dass unter die Definition „Cannabis“ nach § 1 Nummer 8 sowohl die Cannabispflanze an
    sich als auch deren Pflanzenteile, wie zum Beispiel Blüten, fallen. Eine erwachsene Person
    soll sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots nach §
    2 Absatz 1 Nummer 1 und der Strafbarkeit nach § 34 Absatz 1 Nummer 1 bewegen, weil
    die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll
    gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit
    ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum be-
    sitzen.

    Das ist die Begründung….

    Also nach und nach die Blüten pflücken? Wer hat das nur geschrieben….

  20. hans wurst

    grenzwerte im straßenverkehr
    sehr wichtig wäre bei neuen hoffentlich vernünftigen grenzwerten das die nicht mehr aus dem blutserum sondern aus vollblut genommen werden. zudem dieser dämliche „thc-cooh“ wert komplett abgeschafft wird. dieser soll angeblich einen rückschluss auf langzeitkonsum sein. das dies nicht stimmt hat man in anderen ländern schon lange erwiesen.

  21. DerDude

    25g Ernten
    Seite 109:

    Zu Absatz 2
    Erwachsenen ist an ihrem in Deutschland befindlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
    enthalt neben dem Besitz von 25 Gramm Cannabis (Absatz 1) außerdem der Besitz von
    bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt. Dies korrespondiert mit der Erlaubnis für
    Erwachsene nach § 9 Absatz 1, privat drei Cannabispflanzen anbauen zu dürfen. Diese
    spezielle Regelung für den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt liegt darin begründet,
    dass unter die Definition „Cannabis“ nach § 1 Nummer 8 sowohl die Cannabispflanze an
    sich als auch deren Pflanzenteile, wie zum Beispiel Blüten, fallen. Eine erwachsene Person
    soll sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots nach §
    2 Absatz 1 Nummer 1 und der Strafbarkeit nach § 34 Absatz 1 Nummer 1 bewegen, weil
    die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll
    gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit
    ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum be-
    sitzen.”

    Besonders der letzte Satz lässt mich stark an der Zurechnungsfähigkeit des Authors zweifeln…..

    1. Frankenstein

      DerDude schrieb:Seite 109:
      [quote=DerDude]Seite 109:

      Zu Absatz 2
      Vielmehr soll
      gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit
      ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum be-
      sitzen.”

      Besonders der letzte Satz lässt mich stark an der Zurechnungsfähigkeit des Authors zweifeln…..[/quote]

      Super Gesetz! Wenn ganze 25 Gramm feuchte Pflanze erlaubt ist, dann können die auch ruhig 5 Cannabispflanzen pro Person erlauben. Geerntet wird dann nur mit der Pinzette! Hanfblätter sollen ja so stark wie Hustenbonbons wirken.

    2. Peter

      Und wie soll das Vernichten aussehen?
      Reicht da der Komposthaufen? Oder die Biotonne? Muss ich es verbrennen? Beim Wertstoffhof abgeben? Wenn ich es verkonsumiere ist es auch vernichtet 🙂

      Kann ich es in ein Kissen stopfen und sagen “Ist nicht zum Konsum gedacht sondern als Füllmaterial” ? 🙂 Verpackungsmaterial 🙂

      EHrlich ey, Behörden und “Gesunder Menschenverstand” – da muss man sich nur mal NDR Extra 3 anschauen. Gesetze – Immer super um sich dahinter verstecken zu können. “Wir haben Recht und Gesetz”. Genau. Nur werden die “Rechte” gerne übersehen von denen die sich gerne hinter Gesetzen verstecken. Dieses “Gesetz ist Gesetz” Getöse. Es war auch mal Gesetz Hexen zu verbrennen und Mauerflüchtlinge zu erschießen. Der Punkt ist: Nur weil etwas in einem Gesetz steht, heißt es noch lange nicht, das es auch sinnvoll ist. Nicht in jedem Fall.
      Aber das ist das tolle an Gesetzen. Man kann Herz und Hirn abschalten. Weil – schließlich gibt es Gesetze! Und die ja nicht ohne Grund. Und die Gesetzgeber sind in keinem Falle zu hinterfragen! Niemals!!!Elf
      Es ist nur so: Gesetze sind ja nicht in Stein gemeißelt sondern von Menschen gemacht. Das heißt man kann Gesetze auch ändern. Und genau das sind ja oft die Bestrebungen. Das Argument: “So sind die Gesetze” zieht hier einfach nicht. Dann muss man diese Gesetze ändern. Genauso wie es bspw. beim diesem völlig menschenverachtenden Schwulenparagaf war.

      “Die Gefahr der Demokratie sind weniger die Ordnungsstörer als alle, die die Ordnungsliebe übertreiben” (Sigmund Graff)

      Save it for later…

  22. Frankenstein

    Der Hanftee wurde vergessen!
    Es gibt im Gesetz keine Regelung zu Hanftee. Wie viel davon darf der Verein an seine Mitglieder abgeben? Gelten dafür auch die strengen Mengenvorgaben? Das kann ja nicht sein.

    Kleinere Blätter mit einem THC-Gehalt von 1-8 % sollten nicht vernichtet werden müssen. Die Mitglieder können sich damit einen Tee zubereiten, oder es ins Müsli mischen.

    Auch ist zu klären, was genau unter der zu vernichtenden Menge zu verstehen ist. Auch Stängel und Wurzeln? Große Blätter? Nass oder Trockengewicht?

    Da ist noch einiges nachzubessern.

    1. Peter

      Hanftee = Edible?
      Als Behöre deren AUfgabe es ist alles das Leben schwer zu machen würde ich genau so argumentieren. Tee = Edible.
      “Cannabis, das nicht in Reinform von Marihuana oder Haschisch vorliegt, ist nicht weiterga-
      befähig und muss vernichtet werden, z. B. sogenannte Edibles. Dadurch soll verhindert
      werden, dass durch eine andere Darreichungsform als die Darreichung in Form von Mari-
      huana oder Haschisch, ein Konsumanreiz geschaffen wird, beispielsweise durch ge-
      schmacksverstärkende Behandlung. Gleiches gilt für Cannabis, das mit unzulässigen Bei-
      mengungen gestreckt oder vermengt ist, etwa mit Tabak.”

      Was auch schon wieder Quatsch ist. Weil “essen” so ziemlich die “gesündeste” aufnahmeform ist. Vor allem wenn man dann auch noch weiß welche Mengen in welcher Stärke man zu sich nimmt.

      Das Politiker ohne jede Ahnung Gesetze machen ist ja nichts neues. Man muss nur mal schauen welche Berufsgruppen hauptsächlich im Bundestag sitzen und welche nicht. Kaum Abgeordnete mit “Arbeiterberufen”. Dafür jede Menge Juristen und Wirtschaftsleute. Aber such mal nen Bäcker oder nen Dachdecker oder Paketzusteller o. ä.

  23. Sir Smokealot

    Cannabisgesetz/Teillegalisierung
    Ein Witz, immer noch. Bei kleinsten Überschreitungen der erlaubten Menge, oder aber Nichteinhaltung der Zone, in der nicht konsumiert werden darf, drohen drastische Strafen, absolut lebensfern, was will man aber auch von Leuten erwarten, die sich zu 0% mit der Materie auskennen? Solange dieses und noch etliche Punkte nicht verbessert werden, ist das Gesetz für’n Arsch. Nicht mehr und nicht weniger!

  24. Gustaf Gans

    Das wird wieder so ein
    Das wird wieder so ein Bürokratischen Monster,wo am Ende keiner mehr weiß was zulässig ist und was nicht!
    Wir haben ja auch nicht viel auf die Beine gestellt,oder habt ihr mit gekriegt das wir Kiffer die Diskussion angeheizt haben?Na denn wird schon werden!!!

    1. Bob

      This is Germany
      Leute. Es soll zuhause konsumiert werden. Darauf zielt das ab. Was du zuhause machst juckt nicht mehr. Nach Jahren…Jahren…..Jahren der Illegalitäten muss man den Fortschritt positiv sehen. Es ist ein erster Schritt.
      Und vielleicht war das eben ein Kompromissangebot an die CDU, damit die es nicht blocken. Wir sind in Deutschland, dem Land der korrekten Spießer und Erfinder der kompliziertesten Steuergesetze weltweit.
      Was habt ihr denn erwartet? Vernunft? Freie Fahrt? This is Germany.
      Hoffen wir, dass Säule 2 kommt.

      1. Klang Leiserbach

        Ganz genau
        So sehe ich es und habe das Gesetz auch so verstanden. Man darf in Ruhe zuhause konsumiert, ohne Paranoia. Alles andere wird sich zeigen aber für Deutschland tatsächlich ein Meilenstein, aus meiner Sicht. Wie lange dies so anhält oder sich verändert, wird sich zeigen.

      2. Ritchie

        Dito!
        Lasst uns einfach hoffen, dass überhaupt etwas durchgeht. Dies wurde nicht aus Kifferperspektive geschrieben und ist noch nicht in trockenen Tüchern solange Frank-Walter nicht unterschrieben hat.

      3. Sandy

        CDU und Kompromiss…
        Sorry, aber das ist sehr leichtgläubig, da einen Kompromiss sehen zu können. Die CDU will sowas einfach nicht, die wollen die organisierte Kriminalität unterstützen. Eigentlich sollte sich jemand endlich trauen die Wahrheit zu sagen und die CDU wegen Unterstützung krimineller Organisationen entsprechend anklagen.

        Aber ja, diese Abwürgung von Freiheit spielt letzten Endes der CDU am meisten in die Hände. Durch das Gesetz können ausschließlich Anbauvereine etwas produzieren und da werden sich die reichen Mafien ihren Willen durchbringen können und den Markt dann noch zu dominieren.

        Ich kann nicht sagen, ob es Leichtgläubigkeit, Dummheit oder Absicht der Politiker ist, das Ganze so Hardcore zu verspielen. Ich tendiere immer mehr zur Absicht, damit ein “Beweis” entsteht, dass die Legalisierung der falsche Weg ist.

  25. Anonymous

    Was ist mit…
    Was ist mit den §§ 24 & 25?? Ich würde es wichtig finden, dass ihr das noch mit auflistet. Vor allem da Lauterbach sie scheinbar nicht gelesen hat. Er hat in der PK behauptet Gelegenheitskonsumenten könnten einen geringen Mitgliedsbeitrag entrichten und sich alle paar Monate mal ein paar Gramm kaufen. In den Paragraphen ist aber klar geregelt, dass die Mitgliedsbeiträge eine Pauschale für die abgenommene Menge enthalten. Also praktisch ein Cannabis-Abo.
    Dazu kommt §17.2, der auch höchst unpraktikabel für Gelegenheitskonsumenten ist.
    So wird man keinen Schwarzmarkt eindämmen können.

  26. Sven Pannhorst

    Ich könnte mir das nicht mit
    Ich könnte mir das nicht mit anschauen. Wird Zeit das sich jetzt Menschen mit dem Entwurf beschäftigen die wenigstens etwas Ahnung von dem Thema haben.

  27. Konate

    Bitte auch Thema Führerschein
    Bitte auch Thema Führerschein ansprechen
    Und THC im Blut Thema
    Danke für alles

  28. Anonymous

    Das Problem mit der
    Das Problem mit der Überschreitung der 25g nach Ernte von 3 Pflanzen hat sich mit dem neu hinzugekommenen Paragraph 3 Absatz 3 doch geklärt.

    1. Simon Kraushaar

      Ein Witz…

      Ja, allerdings zum Schlechten. Die Lagerung einer Outdoor- Jahresernte muss gestattet sein. Und wie soll man genau abschätzen, wie sich die Trocknung auf das Endgewicht auswirkt. Man merkt leider, dass keiner der Menschen, die verantwortlich für das Gesetz sind, sich bisher überhaupt einmal ernsthaft mit den praktischen Aspekten des Eigenanbaus beschäftig hat.

    2. Georg Wurth

      nein

      Wie kommt ihr denn darauf? §3 (3) bezieht sich nur auf Anbauvereine, nicht auf den Besitz zu Hause.

      1. Jürgen Muck

        Sehe ehrlich gesagt kein Problem…
        Zu den nach §3 (2) erlaubten Pflanzen gehört naturgemäß auch der daraus resultierende Ertrag.

        1. Georg Wurth

          naturgemäß

          Wenn das mal so einfach wäre. Wenn da steht, du darfst nicht mehr als 25 Gramm besitzen und entsprechende Strafen dafür angedroht werden, kannst du denen nicht mit “naturgemäß” kommen.

          1. HanzDampf

            Zu Absatz 2
            Zu Absatz 2
            Erwachsenen ist an ihrem in Deutschland befindlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
            enthalt neben dem Besitz von 25 Gramm Cannabis (Absatz 1) außerdem der Besitz von
            bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt. Dies korrespondiert mit der Erlaubnis für
            Erwachsene nach § 9 Absatz 1, privat drei Cannabispflanzen anbauen zu dürfen. Diese
            spezielle Regelung für den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt liegt darin begründet,
            dass unter die Definition „Cannabis“ nach § 1 Nummer 8 sowohl die Cannabispflanze an
            sich als auch deren Pflanzenteile, wie zum Beispiel Blüten, fallen. Eine erwachsene Person
            soll sich jedoch nicht deshalb im Bereich des verwaltungsrechtlichen Besitzverbots nach §
            2 Absatz 1 Nummer 1 und der Strafbarkeit nach § 34 Absatz 1 Nummer 1 bewegen, weil
            die ungeerntete Cannabispflanze an sich schon mehr als 25 Gramm wiegt. Vielmehr soll
            gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit
            ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum be-
            sitzen.

            Das ist die Begründung aus dem Gesetz

          2. TheDooooooode

            Realitätsfremdes Gesetz
            Macht aber keiner mit: 25g abschneiden und hoffen, dass die Pflanze das nicht übelnimmt. Dann die Pflanze in der Blüte halten und gelegentlich wieder bis zu maximal 25g ernten.
            Eine Hanfpflanze zum Blütenpflücken nach Bedarf ist eine schöne Idee, aber völlig realitätsfremd. Das Vorgehen wäre äußerst unpraktisch, auf Dauer erhebliche Zeit- und Energieverschwendung und niemand hat von dieser umständlichen Praxis eigentlich einen Mehrwert.

          3. Frankenstein

            Stimmt
            So wie es jetzt geschrieben steht, liegt das volle Risiko nun beim Anbauer. Eine Überschreitung der Menge von 25g ist sehr wahrscheinlich und der Staatsanwalt würde auf den klaren Gesetzestext pochen. Da liegt es dann in der Gnade oder der Ablehnung des Richters, wie das Verfahren ausgeht. So geht es nicht!

            Wenn der Staat nicht auseinanderfallen soll, wegen solcher “Mätzchen” der Justiz, muss es noch geändert werden. Der Staat, sind die Bürger! (Auch die Bürger mit einem besonderen Hobby)

            Frankenstein

        2. Markus Kollmann

          Es ist erklärt im Anhang. Du
          Es ist erklärt im Anhang. Du darfst von Deinem selbst angebauten Cannabis tatsächlich nur immer 25G behalten. Die meinen mit 3 Pflanzen, das die gestaffelt angebaut werden, du eine erntest, 25g behälst und dann nachgepflanzt wird. Alles über 25g musst du vernichten. Und zwar unverzüglich. Diese Mistschweine! Also wer ab und an einen raucht. Alles andere sind indirekt unkommentiert asoziale Dauerkiffer die unbedingt in Therapie müssen. Karl Lauterach ist sowas von lost und instabil!

        3. Ingo

          sehe ich genauso. §3 (2)
          sehe ich genauso. §3 (2) steht ÜBER DIE 25g HINAUS, darf jeder 3 lebende Pflanzen haben (und damit alles was an der Pflanze dran ist)

        4. Patrick Kühn

          Ich sehe dagegen massive Probleme
          Das sagt Dir vielleicht Dein gesunder Menschenverstand, aber den darfst Du hier nicht heranziehen. Im Gesetzentwurf steht explizit dass Du maximal 25g und drei LEBENDE Pflanzen haben darfst. Sobald Du eine normale Pflanze mit sagen wir mal 50g Blüten Trockengewicht erntest, begehst Du eine Straftat mit heftiger Strafandrohung.

          Es ist weiterhin ein Unding, dass die „nicht geringe Menge“ im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs nicht rechtssicher definiert wird.

          Überleg mal, Du hast 50g auf der Pflanze und es hat 20% THC, das wäre sofort eine nicht geringe Menge. Das bedeutet eine MindestFREIHEITSSTRAFE von 3 Monaten bis 5 Jahren. Wohlgemerkt für das Abschneiden einer durchschnittlichen Pflanze, die Du komplett legal growen darfst. So einen realitätsfernen Quatsch habe ich selten gelesen.

    3. GreenDay

      Empfehlung von mir beim
      Empfehlung von mir beim eigenanbau—> einfach immer die klappe halten. so halte ich es schon seit mehr als 15 jahren.

      FDP/wissing soll endlich mal aus der knete kommen…. in form von realistischen grenzwerten incl. sanktionsspirale. die jetztige ungleichbehandlung ist nur noch zum kotzen.

      1. Markus Kollmann

        No smell, No tell, No sell!
        No smell, No tell, No sell!

        1. GreenDay

          GRÜNAU 😀
          GRÜNAU 😀

        2. Peter

          Schöner Spruch
          aber genqu darum geht es ja: Ich will darüber sprechen dürfen. Ich wills erwerben dürfen. Und man sollst auch riechen können ohne das eine Polizeikontrolle folgt. Und an allen drei Punkten geht der Entwurf aber mal komplett vorbei.

    4. Sven Pannhorst

      Nein, oder willst du deine
      Nein, oder willst du deine private Ernte in deinen Verein lagern?

    5. Anonymous

      Wer lesen kann ist klar im
      Wer lesen kann ist klar im Vorteil

    6. Peter

      Pflanzen und 25g Grenze
      Kann mir das nochmal jemand für Blöde erklären? Weil die Frage taucht oft auf und offenbar wird dazu auch viel Blödsinn geantwortet. Also wie soll das mit 25g Granze und 3 Pflanzen denn gehen?

      Heute hat mir jemand erklärt, dass hier “lebende Pflanzen” der Definitionspunkt ist. Und wenn ich in Urlaub fahre und die vertrocknen mir und dann liegen da 150g auf dem Boden komme ich in den Knast oder wie? Also mal so rein theoretisch. Überproduktion muss ich wegwerfen? VOr dem Trocknen? Nach dem Trocknen? Oder wie stellt sich das der Lauterbach vor? Brauch ich jetzt eine App die mir “Grüne Zonen” in der Stadt anzeigt? Wegen der Abstandsregelung? Und die POlizei wird natürlich alles und jeden z. B. in einem Park kontrollieren. Es könnte ja jemand 1 mg zuviel dabei haben. So ein Unsinn. Ich will da vapen und kiffen können wo andre auch Zigaretten rauchen dürfen. Vor allem will ich vor der Polizei meine Ruhe haben. Da stehst du in der Bahn, im Rucksack Weed, Polizist schnüffelt und macht mal eben ne Taschenkontrolle? Und dann? “Baut nicht an. Ist kein Mitglied in einem Anbauclub (CSCs kann man ja nach *der* Regelung vergessen!) – das muss illegales Gras sein. Der hat ja auch Dealgeld im Geldbeutel …”
      Also das sind doch völlig hirnlose Regelungen! Ich habe doch kein Bock mich dann auch noch in einem Club als Cannabiskonsument registrieren zu lassen! Und der Nachbar mit dem guten Zeugs macht sich strafbar wenn der mir was verkauft oder verschenkt oder wie?

      Ist doch merkwürdig: Ich darf Kistenweise Bier und Wein im Keller haben. Keiner unterstellt jemandem mit Weinkeller oder einer Whiskysammlung das er Alkoholiker und Schwarzhändler ist. Was soll dieser Mist mit der Mengenbegrenzung? Nach DEN Regelungen wird sich einfach GAR NICHTS ändern. Gut, du kannst daheim endlich in Ruhe kiffen. Aber das wars auch schon. Die Polizei lässt sich doch ihren Türöffner und ihre Zufallsfunde nicht wegnehmen! WIe haben doch alle mitbekommen wie das mit Patienten und Polizeikontrolen teils ablief.

      Jetzt hast du drei Pflanzen in der Gartenlaube und weil die nicht abgeschlossen ist bekommst du einer reingedrückt wegen Jugendgefährdung oder sowas?

      Wie soll denn ein CSC….äh…Anbauverein in einer Großstadt mit 500 Mitglieder klarkommen? Dann gibt es in Stuttgart oder München oder Hamburg dann 500 Clubs? Dreiviertel dann in “Drogenclanhänden” oder wie? So als kleine Familienbetriebe?

      Also die aktuelle Regelungen sind doch komplett Realitätsfern!

    7. chiliheadz

      Angabe des Gesetzes
      Ich finde deinen Hinweis mit der Erlaubnismenge gut. Nur sollte dann bitte auch das genaue Gesetz genannt werden, so daß micht so rechtlich informierte Leser dein Argument verstehen und nachlesen können. Danke! Mit hanfigen Grüßen, chiliheadz.