|

Video: So kauft man Cannabis mit Rezept

Der mit Spannung erwartete Tag ist gekommen. Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, auch als Cannabis als Medizin Gesetz bekannt, ist gestern in Kraft getreten. Gleich am ersten Tag des neuen Gesetzes war unser Mitarbeiter Maximilian Plenert mit seinem neuen Rezept in der Apotheke. In diesem Video könnt ihr sehen, wie sich das Abholen der Medizin in der Praxis gestaltet und welche Unterschiede es zum bisherigen Verfahren bei der Versorgung von Patienten mit Ausnahmegenehmigungen gibt.


Kommentare

12 Antworten zu „Video: So kauft man Cannabis mit Rezept“

  1. Jenny K

    Also,
    Also,
    Man muss die Kostenübernahme vor der Einlösung in der Apotheke bei der Krankenkasse genehmigen lassen. Diese kann nur in Ausnahmefällen ablehnen. Bis die Genehmigung da ist, kann es bis zu 3 Wochen dauern. In der Regel geht es aber schneller.

    Ja die Blüten müssen umverpackt werden. Es handelt sich nach dem neuen Gesetz um eine Rezeptur bzw. Abfüllung, die nach der entsprechenden Preisverordnung taxiert wird. Daher muss der in der Apotheke ankommende Rohstoff nach Arzneibuch auf Identität geprüft werden. Wird diese Überprüfung nicht durchgeführt, kann dies vom Amtsapotheker bzw. Pharmazierat beanstandet werden. Daher ergibt sich ein erhöhter Arbeitsaufwand, der auch entsprechend bezahlt werden sollte. Besonders wenn die Blüten vor der Abgabe zerkleinert und/oder in Einzeldosen abgefasst werden sollen.

    Möglicherweise sinken die Preise, wenn die Blüten nicht mehr importiert werden müssen. Das wird in 1,5 – 2 Jahren soweit sein.

  2. paul p.

    hi
    hi
    was mir persönlich fehlt ist vorgeschichte. also was kann/MUSS auf dem rezept stehen?
    muss es VORHER der kasse vorgelegt werden? kann die die kostenübernahme verweigern?
    usw usw

  3. Konrad M.

    Hallo,
    Hallo,
    es soll gemahlen abgegeben werden, kann aber, wenn vom Arzt angegeben, auch ungemahlen
    an den Patienten gegeben werden.
    http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=68080

    Wenn ich es richtig verstehe ist der angegebene Preis der,
    den die Krankenkasse zahlt. Bitte korrigiert mich!

  4. Micha420

    Das is doch alles verarschung
    Das is doch alles verarschung..Glaube selbst am Görlie is es biliger..und einfacher und schneller..Na gut die Qualie wird zu Wünschen übrig lassen.Aber is doch ein WITZ 215eu für 10g..Spinnerei und Unsinn!!!

  5. Micha420

    Wie bitte?????Ick soll 215eu
    Wie bitte?????Ick soll 215eu für 10g zahlen..Ick lach mir schlapp..NIEMALS NICH!!!!Für absolutes top Weed aus Spanien zahle ick 60eu per 10g..und wieso überhaupt zahlen,denke Krankemkasse muss jetzt zahlen..also mal echt endweder ihr verarscht uns oder das neue Gesetz ist sinnlos!!!!

  6. Michaela K.

    Es wäre ausgesprochen
    Es wäre ausgesprochen sinnvoll gewesen den Doseninhalt zu zeigen.

    1. Littleganja

      Was bringt dir das? Die Szene
      Was bringt dir das? Die Szene war eh gestellt, Max zahlt bestimmt nicht freiwillig mehr wenn er nicht muss. Seine Erlaubnis geht noch knapp 3 Monate. Bevor er keine Kostenübernahme hat wird er denke ich mal nix auf Rezept holen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

      1. Marcus Aurelius

        Hast du nicht weiter Oben
        Hast du nicht weiter Oben geschrieben, dass man mit Rezept nur Rezeptgebühren zahlen muss? Ja was denn jetzt? Ansonsten bringt das neue Gesetz überhaupt nichts. Es überlässt die Kostenübernahme dem Bürger. Er muss das doch beantragen und in Vorkasse (Sozialhilfe sei Dank, können chronisch Kranke dann sicherlich bald die Verbesserungen spüren *ironie aus*). Also wird ein Rezept wohl jedesmal voll bezahlt werden müssen, was so gut wie garnichts verbessert, sondern nur noch komplizierter gestaltet. Heilpraxis.de (üble Seite ich weiß) schreibt: “Gesetzliche Krankenkassen wollen Kosten für medizinisches Cannabis nicht zahlen”. http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/gesetzliche-krankenkassen-m%C3%B6chten-kosten-fuer-medizinisches-cannabis-nicht-zahlen-20170315222442

        Gegen die komm ich nicht an. Also back to “Blackmarket”. Ansonsten gute Arbeit @DHV aber klärt doch bitte mal auf wie das jetzt mit den Rezeptgebühren läuft, die wohl einzige Antwort die mich wirklich interessiert.

        1. Luther

          Gude, ich komme gegen die
          Gude, ich komme gegen die schon seit einem Jahr nicht an. Meine AD(H)S ist seit 43 Jahren nicht behandelt worden. Dabei habe ich massive Auswirkungen des Hyperaktivitätssyndrom, Rheuma in Handgelenken und Arthrose HWS und LWS. Kein Arzt verschrieb es mir bisher. Ich bin von den Halbgöttern in weiß – schwer enttäuscht – das alles fördert meine Depressiven schwergradigen Episoden weiterhin. Ja ich kenne den Fach-Chargon der Ärzte auswendig. Bla Bla. Ich beziehe leider nur H4. Black…. von wegen teuer. Dronabinol wird mir auch nicht verschrieben oder verordnet. Aber Behindi hab ich jetzt beantragt. Von der Wiege bis zur Bahre = FORMULARE F O R M U L A R E !!!! GR::::::::::

  7. Thomas

    Hallo Leute, ich finde es ja
    Hallo Leute, ich finde es ja sehr ehrenhaft das Ihr euch so einsetzt und dann auch noch solche Videos macht aber bitte veröffentlicht dann auch die WICHTIGEN Informationen und schneidet sie nicht raus bzw. erwähnt sie nichtmal. Das wäre a) MUSS das umpacken der Medizin geschehen? Es wird allgemeinhin davon gesprochen das es nicht umgepackt werden MUSS, lediglich wenn es NICHT anders angegeben wird so gemacht werden KANN b) musste der Patient einen Beitrag dazu zahlen, wenn ja, wie viel für die Menge die er kaufte und muss er das vor Ort direkt bezahlen oder wie läuft das? c) Was passiert dem Patienten wenn er außerhalb der Apotheke mit einer Dose angetroffen wird von der Polizei, muss auf jeder Dose jetzt der Name des Patienten angegeben werden? Wenn der Patient hier im Video gerade mal 10g kauft, dafür über 200€ bezahlt, sich aber nur zwei mal im Monat ein BTM Rezept abholen kann, seine behandeldene Menge aber bei 60g liegt… ????

    Würde mich freuen wenn Ihr darauf eingehen könntet.

    VG aus Köln

    1. Littleganja

      A: Die Apotheke bekommt so
      A: Die Apotheke bekommt so viel ich weiß eine bestimmte Menge vom Großhändler und packt es dann um.
      B: Mit Privatrezept zahlst du den vollen Preis, wenn du ein Kassenrezept hast zahlst du Rezeptgebühr falls du nicht befreit bist.
      C: Was geschieht dir wenn die Polizei dich mit Ärztlich verordneten Morphium erwischt, nix das selbe bei Cannabis. Am besten immer eine Kopie des Rezept dabei haben.

  8. Andrea

    Ist das jetzt alles gemahlene
    Ist das jetzt alles gemahlene Medizin oder sind es weiterhin Blüten (buds Knolle etc) ??? Mit freundlichen Grüßen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert