Passauer Polizei beschlagnahmt Nutzhanfprodukte
Die Polizei in Passau hat die Geschäfts- und Privaträume eines Hanfladenbesitzers durchsucht und dabei zahlreiche Hanfprodukte beschlagnahmt, unter anderem CBD-Blüten. Zudem wurden die Privaträume der beiden Töchter des Ladenbetreibers durchsucht.
16 Beamte und ein Drogenhund auf Teesuche
Vergangenen Freitag haben 16 Beamte und ein Drogenspürhund in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Besitzer Christian Breitenfellner (53) insgesamt sieben Objekte durchsucht. Breitenfellner betreibt drei Läden in Passau, in denen Naturwaren angeboten werden, darunter auch verschiedene Produkte aus Hanf.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Passau bestätige gegenüber der Passauer Neuen Presse, dass der Einsatz aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stattfand, äußerte sich jedoch nicht zu Einzelheiten.
Breitenfellner vermutet, der Grund für die Hausdurchsuchungen seien so genannte CBD-Blüten mit einem Wirkstoffgehalt von angeblich 0,22 Prozent THC gewesen, die von der Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einem Kunden des Passauer Hanfshops gefunden worden waren. Breitenfellner betont jedoch auf telefonische Nachfrage, seine Ware sei bereits analysiert und weise nicht mehr als 0,2% THC auf.
Breitenfellner berichtet, die Beamten hätten das gesamte Teesortiment sichergestellt, weil sie vermuteten, es handele sich um unverarbeitete Hanfblüten. Dabei handele sich um Standardware, die es im einschlägigen Großhandel für Hanf- und Bioläden zu bestellen gibt. Er könne jederzeit die Originalrechnungen für die Ware präsentieren. Es seien so gut wie alle unverarbeiteten Hanfprodukte beschlagnahmt worden, darunter auch welche, die gar keine Blüten enthielten, wie zum Beispiel Hanfbuttergewürz aus Deutschland, Hanfblattpulver aus Österreich oder sogar ein Hanflikör.
„Wir haben uns rechtlichen Beistand gesucht werden uns das nicht gefallen lassen. Es gibt bereits viele Solidaritätsbekundungen unserer Kunden und im privaten Umfeld“, sagte Breitenfellner heute auf telefonische Nachfrage des Deutschen Hanfverbands. "Alle Läden sind weiterhin geöffnet."
Nutzhanf: Als Blüte problematisch
Anders als in einigen Nachbarländern kann der Verkauf von CBD-haltigen Nutzhanfblüten in Deutschland zu Problemen führen. Denn nur wenn bei einem Hanfprodukt der Gebrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist, darf es in Deutschland frei verkauft werden. Findige Staatsanwälte bezeichnen Hanfblüten deshalb schon mal als extrahierfähiges Material oder rechnen vor, wie man bei sehr hoher Dosis vielleicht doch einen leichten Rausch erhaschen könnte. Das reicht manchmal aus, um selbst aus Hanfblüten, die den Grenzwert von 0,2% THC einhalten, eine illegale Droge zu machen.
Der Hanfverband warnt deshalb auch immer wieder vor dem Graubereich, in den der Verkauf von Nutzhanf in Blütenform derzeit fällt.
Kommentare
Ritchie
15. Juni 2018 - 18:20
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Cannabis ist eine reine ABM
Cannabis ist eine reine ABM für den deutschen Staat.
Der Einsatz war bestimmt eine Wonne für die Beamten, da ja keinerlei Gefahr drohte.
Seriöse Menschen zu bedrohen...eine Leichtigkeit.
Wieso wurde denn niemand in den Rücken geschossen, liegt doch in Bayern oder?
Die Farce geht weiter.
Anonymous
15. Juni 2018 - 22:46
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Hallo!
Hallo!
Werdet ihr uns in diesem Fall auf dem Laufenden halten? Danke!
maik
15. Juni 2018 - 23:03
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Nun Passau ist auch
Nun Passau ist auch Deutschlands Ital Mafia Hochburg Nr1 das da Hanfläden aufmachen efällt denen nicht den sie stellen die Legalisierungsbremse in der Republik dar weil sie daran verdienen.Schade das Normalos das alles mittragen dürfen
zens
16. Juni 2018 - 7:11
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Ergebnisse der Überwachung u.
Ergebnisse der Überwachung u. Vorratsdatenspeicherung, dazu das neue Polizeiaufgabengesetz... Das kann doch so nicht weitergehen!
Buri_see_käo
16. Juni 2018 - 14:08
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Findige Staatsanwälte...,
Findige Staatsanwälte..., extrahierfähiges Material..., rechnen vor...,
Staatsanwälte behaupten gern, die Kifferjagd verfolge das Ziel, die
Konsumenten vor dem Verlust der kognitiven Fähigkeiten zu bewahren;
unterstellen Kiffern jedoch chemische Verfahren wie die Extraktion
anwenden zu können.
Staatsanwälte sind in der glücklichen Situation mit "rechnen" vor
Lieschen Müller und Michel Mustermann punkten zu können, Gemeinsterbliche
setzen sich bei der Darstellung von Zusammenhängen, die sie (Low-Level-)mathematisch
begründen, in Deutschland in die Brennnesseln - liegt wohl am GG21.1.
Die Hirnrissigkeit, dass bei 0,2%-igem Gras die Tüte ca. 75gr wiegen müsste,
zieht nicht mehr?, scheint an Glaubwürdigkeit eingebüßt zu haben.
Die (Kinder)rechenkünste findiger Staatsanwälte sollte bitte auch dazu führen,
dass Kleingärtner steuerlich geschröpft werden, da sie ja ca. 4mg Gold pro Tonne
Gartenerde besitzen; die Terrorgefahr durch kiffende Kleingärtner nicht außer
Acht lassen, ca. 3,2gr Uran pro Tonne Gartenerde, wenn sich da 15000 zusammentun...
Kiffer haben durch ihren Cannabis-Konsum den Nachweis erbracht, dass sie
staatlich verbreitete Lügen und Schauermärchen nicht anerkennen.
Cosmo
22. Juni 2018 - 11:18
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"Lügen und Schauermärchen
"Lügen und Schauermärchen nicht anerkennen"
Da haben wir den Grund des Verbotes.
Alles subversives Kiffergesocks.
HD
17. Juni 2018 - 0:24
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Eine unglaubliche Sauerei..
Eine unglaubliche Sauerei..
wer das zu verantworten hat sollte schnellstens den Hut nehmen.
Unbescholtenen Geschäftsleuten unter dem Dechmantel der Prohibition das Geschäft versauen, den Ruf schädigen, und und und.
Da schiessen einige deutlich übers Ziel hinaus bei ihrem Räuber und Gendarm Spiel.
Ich hoffe mithilfe der Klage wird ein Exempel statuiert, damit sowas nie mehr vorkommt.
Irgendwer
17. Juni 2018 - 20:07
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In irgendeinem Artikel zu
In irgendeinem Artikel zu diesem Fall wurde der RA erwähnt und seine Äußerung "Verbotsirrtum"
Die Hohlköpfe können sich noch darauf berufen, daß sie einfach zu blöd sind zu merken, daß der Status BtM für Cannabis insgesamt falsch ist. Siehe Satz 1 §17 StGB.
Daß dieser falsche Status nicht von der Bundesregierung abgeschafft wird, bedeutet, daß sie ganz klar für die Ausweitung von Polizeiterror sind. Die Folgen sind für Teile der Polizei auch schon in Großstädten u. Ballungsgebieten spürbar. Kein Respekt und Gewalt gegen Polizisten.
Wer sich in seiner Gesamtheit einen Scheiß dafür interessiert den falschen Status zu erkennen usw.... verdient eben auch keinen Respekt.
Die BR. klammert sich an den falschen Status und läßt den Terror weiter eskalieren. Und andere hochgefährliche Drogen sollen gefälligst das niedergetrampelte Kraut ersetzen, damit sich Merkel usw. an deren üblen Folgen hochziehen können ! Das ist Geistesgestörtheit !
Petey Green
17. Juni 2018 - 23:23
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...WTF...
...WTF...
Cannabis-Ärzte sollen ihre Lizenz abgeben oder deren Wohnungen werden durchsucht und Patientenakten beschlagnahmt!?! Nun auch die bösen "Nutzhanfdealer" :) Oh man, oh man.....Lockert die Gesetze und lasst uns doch einfach in Ruhe, liebe Bundesregierung!!!
jhz5ejhze
18. Juni 2018 - 13:23
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0,22% ist nicht mehr als 0,2%
0,22% ist nicht mehr als 0,2%
0,22% ist mehr als 0,20%
0,24% ist auch okay wenn die Grenze 0,2% ist und nicht 0,20%
Nennt man signifikante Stellen.
Ernst Schmidbauer
19. Juni 2018 - 11:16
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Stimmt auffallen. lol
Stimmt auffallen. lol
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