Oberverwaltungsgericht Saarlouis: Cannabispatient darf Auto fahren

  • Veröffentlicht am: 14. September 2018 - 17:02
  • Von: Michael Knodt

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlands aufgehoben und einem Cannabispatienten die Teilnahme am Straßenverkehr wieder ermöglicht. Das Urteil vom 3. September kommt einer schallenden Ohrfeige für die Richter der ersten Instanz gleich.

Waren die noch davon ausgegangen, es handle sich bei dem Patienten um einen profanen Kiffer, der Cannabis, wenn überhaupt, erst nach einer Hausdurchsuchung aufgrund eines Cannabisdelikts und dem drohenden Verlust des Führerscheins aus medizinischen Gründen konsumiert hatte, erkannte das Oberverwaltungsgericht auch die zuvor illegal durchgeführte Selbsttherapie als medizinische Verwendung an:

Entgegen der Annahme des Antragsgegners kann auch nicht deshalb von einer Fahrungeeignetheit [ ausgegangen werden, weil bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 20.11.2017 - mithin zu einer Zeit, als der Antragsteller zugegebenermaßen wenngleich bereits aus medizinischen Gründen, aber dennoch illegal Cannabis konsumierte und die ärztliche Heilbehandlung noch nicht in Angriff genommen war - Cannabis gefunden und der Antragsteller deshalb durch Urteil des Amtsgerichts St. Wendel vom 24.4.2018 verurteilt wurde. Zu sehen ist, dass gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 der widerrechtliche Besitz von Betäubungsmitteln ebenfalls nur die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens und damit weitere Sachaufklärung rechtfertigt, was vorliegend indessen nicht stattgefunden hat.

Besonders kritisch bewerteten die Richter die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Führerscheinstelle. Diese hatte trotz zahlreicher fachärztlicher Gutachten verweigert, sich mit der medizinischen Verwendung des Betroffenen auseinanderzusetzen oder ihn persönlich anzuhören.

 [...]. Es drängt sich der Verdacht auf, dass von einer Anhörung des Antragstellers abgesehen wurde, um sich nicht mit zu erwartenden, einer standardmäßigen Entscheidung entgegenstehenden Argumenten auseinandersetzen zu müssen. [...]. Der gesetzlich verbürgte Anspruch des Beteiligten auf Anhörung ist eine notwendige Folge des Rechtsstaatsprinzips und verfassungsrechtlich geboten. Sich darüber - zumal mit System - hinwegzusetzen, steht einer gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebundenen Behörde eindeutig nicht zu. [...] ".

Das ist zwar längst nicht der erste Fall, bei dem ein Cannabispatient das Recht erstreitet, als Verkehrsteilnehmer genau so behandelt zu werden wie Menschen, die Ritalin, Tilidin oder andere starke Betäubungsmittel auf Rezept erhalten. Allerdings ist es der erste Fall, bei dem ein Oberverwaltungsgericht die weit verbreitete, fehlerhafte Rechtsinterpretation zur Fahrtüchtigkeit von Cannabispatienten von Deutschen Führerscheinstellen derart gründlich zerpflückt.

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Kommentare

Tja Leute, so ist das Leben, eben!! Ich freu mich tierisch, ob diesem Urteil!! Ich sag euch, daß wird Kreise ziehen !!! ENDLICH ! ENDLICH! ENDLICH !!!! Ich spüre es ganz deutlich!!!!
Marlenchen und andere Kosnsorten, ganz bald ist es vorbei, mit EURER Canabis-LÜGEREI!! Pfui,
ewig schämen solltet Ihr euch alle deßwegen !!! Pfui.

Ob eine Cannabis konsumiert,oder andere Dinge zu sich nimmt ist jedem man selbst überlassen schließlich ist es seine Gesundheit. Die einzige die zurechenschaft gezogen werden müssen das ist die Bundesagentur für Blödsinn. Ob das Rentenreform ist oder Flüchtlingspolitik die Politiker sind und benehmen sich wie kleine Kinder die mit sich selbst nicht zu Recht kommen aber in andere Angelegenheiten einmischen.

Liebes DHV Team,

eine sehr interessante Woche scheint mir ! Jetzt noch die Aussagen des Herrn Rüddel und mit folge der Aussage der SPD zur Entkriminalisierung und der Cannabismodelle ! Lieber Georg,das ist vllt. sogar Munition für ein Maschinengewehr anstelle einer Pistole, wenn ich das mal so sagen darf ! Freude kommt hoch, wer hätte das schon gedacht in einer Woche zuerst dieses Urteil, dann die Aussage des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses und dazu noch konnte die SPD das nicht alleine stehen lassen ! Naja, die CDU(Krauß) konnte wiederum dies nicht einfach so stehen lassen ;-)))

Hallo Micha, falls du weitere Infos brauchst ..... das ist mein Verfahren .... Gruß aus dem Saarland

Servus
Habe das selbe Problem in Thüringen.
Bei welchem Anwalt bist du ?
Währe nett wenn du dich mal meldest.
:)

Hab genau den gleichen Fall und den Führerschein in der Zeit als der Antrag für die Krankenkasse lief verlorenen und daher würde mich es sehr interessieren hat jemand Info welcher Rechtsanwalt in der Sache tätig war bitte um Kontakt vielen vielen Dank

Lieber Andreas,

vielen Dank für das Angebot, wir haben in der Tat eine Anfrage eines Patienten, der sich gerne mit dir austauschen möchte. Bitte melde dich doch mal bei uns, ok? Einfach eine kurze Mail an kontakt[at]hanfverband.de

Liebe grüße, Sascha [DHV]

Wer Fragen hat, kann gern über kontakt(at)hanfverband.de meine Mail-Adresse anfragen.
Wer im DHV Forum aktiv ist, findet mich in folgendem Thread :
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=42&t=10729

Lg

Andy

Hallo Andreas,

Wäre sehr dankbar deine E-Mail-Adresse zu erhalten um mich persönlich mit Dir auszutauschen.
Komme aus dem Raum Ssarlouis und habe ähnliche Probleme.

Danke im Voraus.

Gruß

Timo

hallo, das urteil könnte ich gut für meine argumente hier im saarland brauchen. wenn sie mir dies bitte mailen könnten ? gruss dr. nozar

Hallo, bin auf dein schreiben aufmerksam geworden, und hätte bezüglich der Führerscheinstelle fragen. Seid letzes Jahr streite ich noch damit, habe soweit alle Dokumente da die artest der Cannabis Einnahme , Cannabis Ausweis und ein Rezept hatte ich zum Zeitpunkt eben da.
Davor habe ich mich Selbst therapiert.

Falls ein Rückruf möglich wäre , würde ich Sie bitten mich unter der 017660194538 anzurufen.

Mit freundlichen Grüßen
Fabio

Hallo Andreas,
ich wollte mal nachfragen ob du mir mit ein paar tipps helfen könntest.
Bei mir wurde Hausdurchsuchung gemacht und ein paar gramm Gras gefunden.
Da ich Krebs hatte und eine ziemlich heftige Chemo bin ich am überlegen cannabis auf rezept zu beantragen um vll meinen Führerschein behalten zu können und mich der willkür nicht mehr aussetzen muss.(die polizei will das der führerscheinstelle melden, obwohl ich nie im verkehr damit aufgefallen bin)Meinst du ich hätte damit chancen?
über jeden tipp wäre ich wirklich sehr dankbar.
liebe grüße
alex

Hi wäre auch für einige Infos dankbar da ich in der gleichen Situation stecke.
Vielen Dank schon mal

vll kann man ja von einer zukunft träumen in der hanf, wenn auch nur als medizin legal, auch tatsächlich als solche behandelt wird.
je normaler und selbstverständlicher dieses thema wird, desto besser wird es auch den genussrauchern ergehen wenn es zu anklagen oder führerscheinproblemen kommt.
außer vll in bayern
-bei uns werden die nie schlauer-
aber selbst hier bekommt man mittlerweile überall was zu rauchen

Ich weiß es genau!!! Es dauert nicht mehr lange, noch zu Amtszeiten von Angela Merkel, wird
Cannabis in Deutschland genauso lrgal sein wie in Colorado USA !!!
Greets

Deutlich ausführlichere aber weniger milde Zusammenfassung des Urteils siehe hier:
Hanfverband Forum: Cannabis und Führerschein

Meine Krankenkasse hat mir eine Cannabistherapie bewilligt!
Leider ist kein Arzt in Saarbrücken u. Umgebung bereit,mir Cannabisblüten zu verschreiben!!!.Angeboten werden mir sehr starke BTM-Mittel,etwa OXICODON - ca 20 mal stäeker als Morphin (...),
Sehnlichst erwarte ich eine Cannabisfreigabe spät. 2019.
Mein Dank gilt dem DHV - Deutscher Hanfverband,
Weiter so,
Gruß von Uwe aus Saarbrücken

Meld dich doch mal hier im Forum.

Nächste Woche haben wir wieder unser Selbsthilfetreffen.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=42&t=10729

Lg

Andy

Hallo suche dringend auch einen sehr guten Anwalt der mir weiterhelfen kann. Ich bin schmerzpatient habe mein rezept und möchte jetzt meinen Führerschein machen. Jetzt wird von mir eine mpu verlangt aufgrund eines Vorfalls vor 14 Jahren. Und ich weis nicht weiter bräuchte wirklich dringend Hilfe!
Mfg
Lars Drescher
P.s. der Artikel ist schon alt aber ich hoffe es sieht noch jemand danke im voraus!

Hallo Lars,

wir bieten unseren festen Fördermitgliedern eine kostenlose Erstberatung in Führerscheinfragen, das würde ich dir in dem Fall dann auch empfehlen. Wende dich am Besten mal per E-Mail an uns: kontakt@hanfverband.de.

Moin,
auch ich bin in der Mühle, allerdings in Niedersachsen und dummerweise Präzedenzfall hier. Die Vorraussetzungen sind ähnlich dem, des hier besprochenen Falles. Selbstmedikation, mit durchschlagenem Grenzwert angehalten, gelegentlicher Konsum durch Gutachten bestätigt und danach durch den Mediziner rechtskonform gestellt und jetzt Dronabinolpatient. Ich habe derzeit alleine schon das Problem (alte Klasse 3, heute CE und C1E) einen Mediziner zu finden, der überhaupt die Grunduntersuchung vorzunehmen, die für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erforderlich ist, die Führerscheinstelle hat schon ein Problem damit, dass ich gleich einen Rundumschlag machen möchte, indem ich nach Beratung mit meinem Anwalt sofort einen Verkehrmediziner einschalten möchte, wohl deshalb, weil die pauschale Anordnung der MPU hier im Landkreis usus ist und sie diese Anordnung wohl gefährdet sehen, jetzt brauch ich durchaus dringend Rat, um hier keinen Fehler zu machen. Das scheint ein grundlegendes Problem im ländlich geprägten Raum zu sein.

wir bieten DHV-Mitgliedern die Möglichkeit einer Beratung durch Theo Pütz, dem "Führerscheinpapst":http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinb... Wenn das für dich interessant ist, dann melde dich gerne bei mir unter kontakt[at]hanfverband.de

LG, Sascha [DHV]

Hallo, ich bekomme aus Gesundheitlichen Gründen Cannabis auf Rezept und wurde nach meiner eingewöhnungsphase einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. dabei wurde ein restwert im blut festgestellt, was aber aufgrund meiner Dauermedikation gar nicht anders zu erwarten war. Jetzt will mir das Landratsamt Ansbach den Führerschein entziehen. Ich brauch dringend nen guten Anwalt!!!

tut mir leid zu hören wie die Führerscheinstelle da mit dir umgeht!

Wir bieten unseren festen Fördermitgliedern kostenfreie Informationen zu Rechtsfragen von einem Anwalt:
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1655-neu-kostenfreie-in...
 
Außerdem erhalten unsere Mitglieder bei Führerscheinproblemen eine Erstberatung beim Beratungs-Netzwerk-Fahreignung kostenlos:
 
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1435-neu-fuehrerscheinb...
Theo Pütz ist sehr erfahren im Bereich Betäubungsmittel, Führerschein und MPU. Wir können ihn nur empfehlen.
 
Die Grüne Hilfe kann auch Anwälte vermitteln:
 
http://www.gruene-hilfe.de/regionalbueros/

Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin kann dir in dieser Frage unter Umständen weiterhelfen:

https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/fritze-11/

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

LG, Sascha [DHV]

https://www.facebook.com/cannacin.de/posts/4630456610321580
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/st-wendel/selbsthilfegruppen-fuer-patienten-die-cannabis-nehmen_aid-32804217

Könntet ihr mich zurückrufen?

Fabio De Nozzo

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