|

Lauterbachs offizieller Gesetzentwurf | DHV-Video-News #384

Die Hanfverband-Videonews vom 07.07.2023

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • Lauterbachs offizieller Gesetzentwurf
  • Neues Drogen-Ranking
  • Guerilla-Growing: Ratlose Ermittler in Erfurt
  • Ortsgruppen-Funk
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

Lauterbachs offizieller Gesetzentwurf

Neues Drogen-Ranking

Guerilla-Growing: Ratlose Ermittler in Erfurt

Ortsgruppen-Funk

Termine

Alle Infos zu den Terminen findet ihr hier:
http://hanfverband.de/nachrichten/termine

Bamberg: Infostand der DHV-Ortsgruppe zum Bamberger Sommer Bierfest
Samstag, 8. Juli 2023 – 16:00

Wuppertal: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe Bergisches Land
Dienstag, 11. Juli 2023 – 19:00

München: Online-Treffen der DHV-Ortsgruppe München
Donnerstag, 13. Juli 2023 – 19:00

Mannheim: Infotisch “Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel”
Samstag, 15. Juli 2023 – 10:00 bis 16:00

Steinheim: Reggae im Hanffeld
Samstag, 15. Juli 2023 – 13:00

Mannheim: Offener Hanftisch des Hanfverband Rhein-Neckar
Dienstag, 18. Juli 2023 – 19:00

Halle/Saale: Kundgebung zum Gedenktag verstorbener Drogengebrauchender
Freitag, 21. Juli 2023 – 11:00 bis 16:00

Dresden: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe Dresden
Samstag, 22. Juli 2023 – 20:00

Du willst die Arbeit des Deutschen Hanfverbands unterstützen? Jetzt Fördermitglied werden!


Kommentare

12 Antworten zu „Lauterbachs offizieller Gesetzentwurf | DHV-Video-News #384“

  1. Frankenstein

    Na gut.
    Wenn jetzt alles auf drei Pflanzen umgestellt ist, dann muss im Gesetz eine Freimenge von 5 Kg definiert werden, da die ja die ganze Pflanze meinen und nicht blos Haschisch/Rosin oder Blüten. Wenn die EU-Kommission das so fordert, muss es eben so umgesetzt werden.

    Über dem Boden abschneiden und wiegen.

    Frankenstein

  2. Christoph

    Guter Ansatz, aber…
    nach aktueller Entwurfslage wäre der Eigenanbau faktisch verboten. Pflanzen(-teile) gelten auch als Cannabis (§1, Nr.1c), wovon man nicht mehr als 25g haben darf (§3). Wenn man mit 3 Pflanzen gleichzeitig anbaut (was ja dann theoretisch erlaubt ist), ist man sofort im mit Freiheitsstrafe geahndeten Bereich, wenn die PFÄNZCHEN mit Wurzelstock zusammen 25g (also jede einzelne mehr als 8,3g) wiegen – das sind noch nicht mal vernünftige Stecklinge!
    Genau so verhält es sich später mit der Ernte. 25g (vermutlich auch noch nass) aus 3 Pflanzen? Das ist lachhaft. Da schafft eine kleine Automatik schon deutlich mehr. Wenn man im abgesperrten Gewächshaus draußen anbauen möchte, nicht zuletzt wenn man im Sinne der Ampelregierung Strom durch Sonnenlicht ersetzen möchte, ist man dann komplett raus.
    Der Besitz der Ernte aus dem Eigenanbau MUSS uneingeschränkt legal sein. Selbst bei Waffen gibt es keine Beschränkung wie viel Munition ich zu hause lagern darf, solange es wie vorgeschrieben gelagert wird. Von einer Schachtel .308 Winchester geht zweifelsfrei eine höhere Gefährdung aus als vom 200g Gras.

    §5, Abs.2 ist noch so ein Ding. Wenn man den so wörtlich nimmt, wie er da steht, ist es Erwachsenen mit Kindern verboten in der eigenen Wohnung zu konsumieren, da die Kinder – selbst wenn sie schalfen – unmittelbar in der Wohnung anwesend sind. Dann wohnt man am besten noch in irgendeinem Todesstreifen, wo man so wie so nicht konsumieren darf und was dann? Die Kinder alleine lassen und 5 km aufs platte Land raus fahren? 3 Tage Später ist dann die Post vom Jugendamt im Briefkasten.
    Meiner Meinung nach ist das ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und somit verfassungswidrig!

    Noch so ein Hammer ist die Pflicht zum aktiven Mitwirken im Anbauclub. Das ist eine schreiende Diskriminierung von körperlich Schwerbehinderten, die z.B. Cannabis als Ergänzung zur Schmerztherapie verwenden möchte, um beispielsweise die tägliche Dosis von opioiden Analgetika reduzieren zu können, aber aufgrund ihrer Leiden selbst nicht, oder nur unter erheblichen Mühen oder Schmerzen anbauen können, oder schlichtweg von Pflanzenanzucht nichts verstehen.

    Das sind Punkte, die definitiv geändert werden müssen, ansonsten kann sich Herr Lauterbach das ganze Unterfangen auch gleich sparen, weil er mehr Ordungswidrigkeiten und Staftatbestände einführt, als er erlässt, nur um sagen zu können “We legalized it”.

  3. Makes NoSense

    Jugenschutz vs. Familie
    Hallo,

    ich bin echt erfreut, dass DE endlich weiter in Richtung Legalisierung geht.
    Im Prinzip finde ich das ganze Gesetz auch gar nicht so schlecht, wie es immer gemacht wird.
    OK die CSCs ohne Konsum sind natürlich doof, aber man darf ja zu Hause kiffen und sogar den Joint weiterreichen. 🙂 Auch darf man draußen rauchen. Ach ja: Ich hoffe es gibt dann Schilder: Achtung Schule im Umkreis von weniger als 200m! 🙂

    Aber was mich an diesem Gesetz stört bzw. was ich noch nicht ganz verstehe, ist der Jugendschutz:
    Natürlich ist der wichtig und muss gewährleistet werden, die Probleme, die ich damit habe:

    1. Privater Anbau: Den muss ich ja eigentlich indoor machen, also Stromverschwendung (Klimawandel anyone?! :)), denn wie soll ich, wenn ich Kinder habe, im Garten anbauen? Alles eingezäunt in Stacheldraht? OK, wenn ich jugendliche Kinder habe… Die verstehen das, aber kleinere Kinder… Die werden doch durch sowas erst aufmerksam. Würde ich es einfach iwo anpflanzen, würden sie es gar nicht merken… Also der Schutz sollte iwie am Alter der Kinder fest gemacht werden… Erst ab 10 oder 12 oder so.

    2. Konsum in “unmittelbarer Gegenwart” von Kindern:
    Darauf sollen ja drakonische Strafen stehen. Ist das dann beim Alk auch so? OK, passiv-trinken geht nicht… 🙂 Lauterbach kam ja diese Woche mit Rauchverbot im Auto bei Kindern und Schwangeren. Gut! In der Richtung macht es Sinn: Nicht im Haus kiffen, wenn Schwangere oder Minderjährige anwesend. Aber was mache ich als Elternteil, wenn ich auf dem Balkon/ der Terrasse kiffe? Muss ich dann mein Kind währenddessen im Zimmer einschließen, damit es bloß nicht raus kommt? Ansonsten droht eine mehrjährige Haftstrafe?

    Gibt es zu diesen beiden Themen mehr Infos?

    Danke!

    MfG Makes No(tsomuch)Sense

    1. Frankenstein

      Rauchen
      Also wenn ich mit Frau und Kindern nicht mehr gemeinsam im Auto rauchen darf, dann lasse ich es lieber ganz bleiben. Es ist ja auch nicht besonders gesund für die Lunge und soll auch irgendwann Krebs erzeugen. Ausserdem wird es immer teurer, so dass ich mir dieses Vergnügen kaum noch leisten kann.

      Frankenstein

    2. GreenDay

      Ich “Pausiere” auch gern auf
      Ich “Pausiere” auch gern auf der Terrasse. klar wollte das Kind auch schon auf die Terrasse während ich am “Pausieren” war. Ich hab meinem Kind 2-3 mal erklärt das wenn es auf der Terrasse Qualmt es da jetzt nicht hin kann, danach JA aber währenddessen nicht. Wenn ich jetz auf die Terrasse gehe kann ich ganz gemütlich pausieren ohne das mein Kind drängelt. Also brauchen sie ihr Kind nicht einschliessen oder wegsperren sondern lediglich gut erklären das es sich mal 5-10min. gedulden soll.

      Ja der private Anbau ist laut Entwurf schon ziemlich an der realität vorbei. 25Gr. sind schon lächerlich wenn man weiss das an so einem blümchen locker 100Gr + dran sein können. Wenn ich vorrat anlegen dürfte könnte die lampe auch mal Monate lang aus sein um nicht unnötig Energie zu verbauchen weil ich nur 25Gr. haben darf.

      Der Entwurf ist geprägt von ANGST und AHNUNGSLOSIGKEIT.

      BTW Noch viel Lächerlicher ist das was das BGH in karlsruhe jetzt wieder vom Stapel gelassen, gerade der querverweis zu Alkohol(Kann man nicht verbieten weil unkontrollierbar) ist ein Faustschlag ins Gesicht. Die Doppelzüngigkeit von UNSEREN Politikern und Richtern ist nur noch beschämend.

      Grüsse have a nice GreenDay

  4. GreenDay

    https://www.welt.de/debatte
    https://www.welt.de/debatte/kommentare/article246325554/Entkriminalisierung-Lauterbachs-Cannabis-Gesetz-ist-viel-zu-streng.html

    trifft leider im ganzen so zu.

    @ Werner Das ist im Wirtschaftsministerium nicht anders…. zu jedem Anlass gibs Sekt und Bier.

    Das Gesetz wird von Leuten gemacht die 1. zu 90% absolut keine Ahnung haben von Cannabis 2. Garnicht dahinter stehen und 3. Siehe Verkehrsministerium eigentlich garkeine Lust darauf haben. Die ReichenKlintel der FDP hat entweder Rezept vom Privatarzt oder Kauft sich anderwaltig frei damit ihnen nicht die Fahrerlaubniss entzogen wird, die dummen und armen dürfen dann zur MPU…JUHU!

    Und dann wundert sich die Zukunftskoalition das sowas wie die AfD immer stärker wird. Die CDU beharrt auch weiterhin auf ihr ewiggestriges und wenn die Zukunftskoalition es jetzt auch nicht hinbekommt, stell ich mir schon die Frage wozu sollte ich einen von dann noch wählen? achja damit ich zwangsweise meine Heizung tauschen muss, aber bei Eisregen weiterhin meine Gesundheit aufs spiel setzen muss, weil ich ja mit dem Fahrrad fahren muss…. nein es gibt so früh morgens kein ÖPNV und auch keine haltestelle in der nähe.

    Grüsse have nice GreenDay 🙂

  5. LassHirnra

    Jetzt-Zustand :
    Jetzt-Zustand :

    Normalmenge
    Bei einem Überschreiten der geringen Menge liegt zunächst eine normale oder einfache Menge vor, welche nach § 29 Abs. 1 (Vollendung), Abs. 2 (Versuch) oder Abs. 4 (Fahrlässigkeit) strafbar ist. Diese stellt eine Menge dar, die zwar oberhalb der Bruttomenge (geringe Menge im Sinne von § 31a BtMG) liegt, aber noch unterhalb der „nicht geringen Menge“ (im Sinne des § 29a BtMG). Das Vorliegen der „nicht geringen Menge“ wird gemäß Rechtsprechung des BGH anhand des Nettowirkstoffgehaltes der Bruttomenge des jeweiligen Betäubungsmittels bestimmt. In den meisten Bundesländern endet – bei Cannabis – die „geringe Menge“ (§ 31a BtMG) bei 6 g Bruttogewicht. Die „nicht geringe Menge“ (§ 29a Abs. 2 BtMG) beginnt bei 7,5 g reinem Wirkstoff (THC), was bei Cannabis mit einem prozentualen Wirkstoffgehalt von 10 % einer Bruttomenge von 75 g entspräche. In diesem Rechenbeispiel entspräche also eine Bruttomenge von mehr als 6 g, aber weniger als 75 g, einer „Normalmenge“.

    Nach der “Legalisierung” und “Verbesserung” und “weniger restriktivem Umgang”:

    25 Gramm

    Danke Hanfverband für die tolle Arbeit !

  6. Cannabisgesetz
    Absolute Diskriminierung gegenüber Minderheiten im Bereich Bundesministerium für Verteidigung.
    Alkohol ist also Kultur und wird überall geduldet aber bei Cannabis zuckt die Führung zusammen und glaubt den allgemeinen Vorschriften (Flashback!!)..
    Hier muss der Freizeitkonsum erlaubt werden und nicht wie im Entwurf sogar der Besitz untersagt sein.
    Keine Berufsgruppe wird ausgeschloßen !! oder wie waren die Forderungen.

  7. Ritchie

    Abstandsregelung zum Kiffen
    Versteh den Sinn nicht von 200 Metern. Gerade in kleineren Städten und Ortschaften. Ich lach mich kaputt, wenn sich dann ständig 50 Leute an der gleichen Bank treffen. Puplic social club oder was? Sehr unauffällig.

    Also im CSC kiffen ist Pflicht. Sonst muss ja noch ein Raum angemietet werden.

  8. Frankenstein

    Remember Subcool
    Mal eine Erklärung zur täglichen Menge…

    Subcool, ein legendärer Samenzüchter hat in der Blüte seines Lebens täglich 15 Gramm Blüten geraucht. Das war deutlich zu viel, wie er später leider mit kaputter Lunge eingestehen musste. Die Rauchgase mit den Benzoldämpfen haben seinen Körper vergiftet, wenn auch nicht plötzlich.

    Verdampfen des Krauts oder dabbing wäre da besser gewesen, aber das gab es zu der Zeit wohl noch nicht.
    Ich erzähle nur wie es war, ohne den Konsum zu verherrlichen oder zu beschönigen. Jeder muss selbst wissen, was er tut oder lässt.

    Frankenstein

  9. Frankenstein

    Nutzhanf gleich neu regeln!
    § 15 Nutzhanf

    Wird bei der amtlichen Kontrolle des THC-Gehalts auf dem Acker festgestellt, dass der Gehalt einer Pflanze 0,3 % THC überschreitet, muss das ganze Feld teuflischen Suchthanf sofort niedergebrannt, der Landwirt ausgepeitscht, die Region als Teuflisch bezeichnet und beim Papst in Rom angezeigt werden. Die Inquisition hat alles weitere zu entscheiden.

    Es könnte alternativ auch der Wert für Nutzhanf auf 1% THC angehoben werden, wenn die Gehirne dafür nicht zu klein sind.

    Frankenstein

  10. Frankenstein

    Noch Verbesserungspotenzial!
    Der Entwurf vom 05.07.23 ist noch stark Verbesserungswürdig. Entwurf und Realität klaffen noch weit auseinander. Ein Psychologe sollte sich das vielleicht mal ansehen.

    Das Gesundheitsministerium scheint uns alle vor den Gefahren der hohen Geschwindigkeiten bei der Dampfeisenbahn beschützen zu wollen. So kommt es mir zumindest vor.

    Es wird scheibar auch nicht der Zusammenhang von Pflanzenwachstum, Erntezyklus und Wirtschaftsökonomie durchblickt. Ständig muss Cannabis vernichtet werden, obwohl es teuer produziert werden muss und der Aufwuchs bis zur Ernte mindestens 4 Monate benötigt.

    Das Abrechnungsmodell, nur durch Mitgliedsbeiträge zu Finanzieren, scheint mir auch noch nicht final zu sein.

    Ich hoffe, dass die Anbauvereine schon bald sauberes Cannabis zu geringen Kosten produzieren, und so schnellstmöglich den Schwarzmarkt verdrängen zu können.

    Frankenstein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert