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Landesärztekammer Bayern informiert über Cannabis als Medizin

Das derzeit größte Problem mit dem neuen Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabis besteht darin, dass es in der Praxis schlecht funktioniert. Den DHV erreichen fast täglich Rückmeldungen von Patienten, die keine Ärzte zur Behandlung mit Cannabis finden und sich oft  nicht ernst genommen fühlen. Man werde behandelt, als wolle sie sich schnell was zu kiffen auf Rezept holen, berichtet ein anonymer Patient dem DHV telefonisch von seinem jüngsten Erlebnissen. Fälle wie dieser oder der, über den die Süddeutsche Zeitung berichtet hatte, scheinen eher Regel als die Ausnahme zu sein. Der Wissensstand der Mediziner scheint mit wenigen Ausnahmen lückenhaft zu sein, wenn es um die neu geschaffenen Rahmenlinien und um die Verordnung sowie die Einsatzmöglichkeiten von Cannabis geht.

Deshalb hatte der DHV bei den Landesärztekammern (LÄK) nachgefragt, ob mit Einführung des neuen Gesetzes auch fortbildende Maßnahmen seitens der Landesärztekammern geplant seien. Außerdem wollte der Hanfverband wissen, wie viele Ärzte sich zurzeit bereits fachlich in der Lage seien, Cannabis als Medizin zu verschreiben, ob die Kammern betroffenen Patienten konkrete Arztempfehlung geben können. Nachdem lediglich aus Bayern keine Antwort kam, kritisierte der DHV die Haltung der LÄK-Bayern in einer Pressemitteilung vom 2.6.2017. Nach einem Facebook-Kontakt des Müchner DHV-Ortgruppensprechers Micha Greif zur LÄK-Bayern kamen dann am 6. Juni noch Antworten auf die DHV-Anfrage.

– Ist Ihnen bekannt, wie viele Ärzte in Bayern sich zur Zeit bereits fachlich in der Lage sehen, Cannabis als Medizin zu verschreiben? Falls nicht, was ist Ihre Einschätzung hierzu?

Es gibt keine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte bezüglich der verordneten Arzneimittel. Deshalb liegen der BLÄK keine Zahlen dazu vor. Eventuell hat hier die Apothekerkammer einen besseren Überblick. Eine weitere Informationsquelle könnten auch die Krankenversicherungen über die Abrechnungen sein.

– Können Sie betroffenen Patienten konkrete Arztempfehlung geben? Falls nicht, wie gehen Sie mit entsprechenden Anfragen der Patienten um? Könnten Sie sich vorstellen, eine Ärzteliste mit Angabe der Fachgebiete für die betroffenen Patienten zu erstellen?

Aus Wettbewerbsgründen darf die BLÄK als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Pflichtvertretung für alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte keine Arztempfehlungen abgeben. Schmerzpatienten empfehlen wir, sich an die Deutsche Schmerzliga (DSL) oder die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) zu wenden. […].

– Sind Ihrerseits Schulungen für die Ärzteschaft beabsichtigt?

Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Cannabis als Medizin werden auf Anfrage von uns auf die Einhaltung der Bestimmungen nach der Fortbildungsordnung geprüft und im Fortbildungskalender der BLÄK und damit auch auf Bundesebene veröffentlicht. […].

Konnte die Pressestelle der LÄK Bayern 6. Juni noch keine konkreten Veranstaltungen nennen, stehen in Bayern nur eine Woche später gleich sieben Fortbildungsveranstaltungen zur Anwendung und Verschreibung von medizinischen Cannabis auf dem Veranstaltungskalender der bayrischen Landesärztekammer. Zu behaupten, die schnelle Reaktion läge an der freundlichen Nachfrage der DHV-Ortsgruppe, wäre ein wenig vermessen. Aber geschadet haben die Kritik vom DHV und der Einsatz der Münchner Ortsgruppe sicher nicht.


Kommentare

3 Antworten zu „Landesärztekammer Bayern informiert über Cannabis als Medizin“

  1. lawsfortrash

    Die Empfehlung bringt leider
    Die Empfehlung bringt leider gar nichts da die auf Anfrage ueberhaupt keine Ahnung haben und schon gar keine Aerzte nennen koennen. Cannabis ist da unter der Hand immer noch ein Sakrileg wie seit dem Jahr 1484. Unmoeglich fuer mich als Rheumatiker ohne andere Option, da ich das Morphin nicht vertrage. Aerzte machen sich regelmaessig laecherlich wenn ich mein Anlegen vortrage. zB (Ich bin dann der Dealer ‘schreiend’ DEALER DEALER DEALER !!!)

    Aus Wettbewerbsgründen darf die BLÄK als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Pflichtvertretung für alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte keine Arztempfehlungen abgeben. Schmerzpatienten empfehlen wir, sich an die Deutsche Schmerzliga (DSL) oder die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) zu wenden. […].

  2. La rage

    Also ich hatte das Glück nach
    Also ich hatte das Glück nach der Ausnahme Genehmigung von meinem Hausarzt weiter behandelt zu werden. Derzeit arbeite ich an der Kostenübernahme der KK. Trotz meines Glücksfalls muss ich sagen das die finanzielle und psychischen Belastung eigentlich untragbar waren, allgemein für Patienten. Zudem handelt es sich um Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen. Wenn ich höre, dass mache sogar keinen Arzt finden, dann finde ich es einfach nur traurig. Auch dass die Kassen sich derart unkooperativ verhalten ist eine Zumutung. Gerade für Patienten die nicht so leicht für sich eintreten können. Wehrt euch! Ruft bei der Kasse an, jeden Tag. Schickt die Rezepte dort hin! Haltet guten Kontakt zu eurem behandelnden Arzt. Wenn nötig geht zu Gericht! Ich habe meine Berichte am die Kasse geschickt. Die wurden scheinbar nicht einmal gelesen. Erst als ich zum wiederholten Male Anfrage wurde das Thema ernst genommen. Ich wünsche einen schönen Tag

  3. Juergen der Landmann

    Augenwischerei, gib mal auf
    Augenwischerei, gib mal auf der Seite “http://www.baek-fortbildungssuche.de/” der Bundesaerztekammer den Suchbegriff “Cannabis als Medizin” ein, was denkt ihr kommt dabei heraus:

    Zu Ihrer Suchanfrage wurden folgende Veranstaltungen gefunden.
    LÄK Veranstaltungstitel, VNR Ort Beginn Ende K P
    ÄKN
    Teufelskreislauf Sucht – Cannabis als Medizin
    2760302017207190006
    Details anzeigen
    Hannover 27.06.2017 27.06.2017 A 3

    Die Hipokrise !

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