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Gesetzliche Krankenkassen und Apotheker einigen sich

Nach einem langen Streit hat sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auf neue Abrechnungspreise für die Abgabe und Zubereitung von Cannabis als Medizin geeinigt. Rückwirkend zum 01. März 2020 gilt nun für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen anstatt der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) eine sogenannte Hilfstaxe bei der Abgabe von Blüten, Extrakten oder Dronabinol.

Der Einigung ging ein langer Streit zwischen GKV-Spitzenverband und DAV voraus. Sie konnten sich nicht auf niedrigere, von der Arzneimittelpreisverordnung abweichende Preise einigen, weil den Apothekern ein sehr hoher Aufwand insbesondere bei der Abgabe bzw. Verarbeitung von Hanfblüten abverlangt wird. Anstatt dieses Problem durch eine Reduzierung des Aufwands zu lösen, fügte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Vorgabe im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ein, wonach die Kosten für die GKV bei Cannabis als Medizin um insgesamt 25 Millionen gesenkt werden sollten. So wurden im August letzten Jahres die beteiligten Akteure über das GSAV verpflichtet, sich bis Ende Februar 2020 auf eine Lösung zu einigen, um die Kosten bei der Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten zu reduzieren. Da der Apothekerverband sich monatelang gegen Abstriche bei der Vergütung der Apotheker stemmte, zog der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen eine Schiedsstelle zur Klärung des Streits hinzu. Doch bevor die Schiedsstelle aktiv wurde, gibt es nun doch ein Ergebnis: Anstelle der bislang geltenden Arzneimittelpreisverordnung werden nun über die Hilfstaxe je nach Abgabemenge niedrigere prozentuale Aufschläge oder Festzuschläge festgesetzt. Nun sparen die Gesetzlichen Krankenkassen also zumindest etwas Geld bei der Erstattung von Hanfblüten & Co.

Für die Gesetzlich Versicherten selbst ändert sich mit einer gleich bleibenden Zuzahlung von je 10 Euro pro Rezept allerdings nichts. Sie können sich weiterhin über die Kostenerstattung freuen. Bedauerlicher ist, dass sich auch für Privatversicherte und Selbstzahler nach dieser Einigung keine Verbesserungen ergeben. Für sie gilt die Arzneimittelpreisverordnung weiterhin und damit die hohen Preise für Hanfblüten aus der Apotheke. Das ist mehr als ungerecht für alle, die ihre Medizin selbst finanzieren müssen, weil Ärzte oder Krankenkassen einen Kostenübernahmeantrag ablehnen.

Aus den Medienberichten geht leider nicht hervor, wie stark die Preise für die GKV genau sinken. Viel dürfte es allerdings nicht sein, denn die Standfestigkeit der Apotheker ist in dieser Sache nachvollziehbar. Solange sie jede Dose mit Hanfblüten öffnen müssen, prüfen müssen, ob tatsächlich Hanfblüten enthalten sind, sowie weitere aufwändige Test durchführen müssen, um letztendlich die Hanfblüten umzufüllen und neu zu etikettieren, so lange werden sie verständlicherweise keine Abgabepreise akzeptieren, wie sie in vielen Ländern üblich sind, wo die angelieferten Blütendosen einfach weitergereicht werden. Hier muss Jens Spahn ansetzen, um eine ernsthafte Preissenkung für alle zu erreichen!


Kommentare

4 Antworten zu „Gesetzliche Krankenkassen und Apotheker einigen sich“

  1. Georg Wurth

    Konkrete neue Preise

    Die ACM meldet in ihrem Newsletter vom 4.4.2020 die konkret vereinbarten Preise:

    Es ging nur darum, die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten, wenn die Verordnung über 15 g Cannabisblüten liegt. In den öffentlich zugänglichen Publikationen finden sich keine Informationen zu den realen Preissenkungen. Nach Auskunft eines Apothekers sieht die Vereinbarung unter anderem folgendes vor:

    „1. Für Cannabisblüten aller Sorten sind 9,52 € pro Gramm abrechnungsfähig.
    2. Als Fixzuschläge sind
    • bis einschließlich 15,0 Gramm 9,52 € pro Gramm,
    • über 15,0 Gramm bis einschließlich 30,0 Gramm 3,70 € je weiteres Gramm und
    • über 30,0 Gramm 2,60 € je weiteres Gramm
    zusätzlich zum nach Ziffer 1 ermittelten Preis für die verordnete Menge der Cannabisblüten abrechnungsfähig.“

    Diese und weitere Informationen, wie etwa Aufschläge Fixzuschläge für Dronabinol-Lösungen und Cannabisextrakte, sind für Apotheken auch über die Landesapothekerkammern und Importeure und Hersteller von Cannabis-Medikamenten erhältlich.

  2. Anonymous

    Müller & Co
    Mann stelle sich vor, in Sizilien bekommen Schwerkranke Menschen, Cannabis vom Staat umsonst! Die Menschen dort zahlen NADA NIX ist für umsonst. Korreckt, oder? Nicht wie im Nachbarststaat, gegenüber!

  3. Maple Leaf

    Zweiklassen-Medizin
    Es ist sinnvoll, dass die unnötigen Mehrkosten für den Verkauf in einer Apotheke endlich wegfallen, aber wie erklärt man sich, dass dies nur für den Bezug über ein Kassenrezept geht und nicht auch für ein Privatrezept? Hat jemand eine Idee?

  4. M. A. Haschberg

    Zweiklassenmedizin a la Deutschland
    Es ist schon beschämend, mitansehen zu müssen, welch ein unlogischer Irrsinn mit einer Heilpflanze getrieben wird, die eigentlich jedem Erwachsenen zur Entspannung, wie auch zur Erhaltung seiner Gesundheit, ohne bürokratische Hürden zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stehen sollte.

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