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Die Positionspapiere verschiedener Organisationen im Vergleich

Der Konsultationsprozess des Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert ist zu Ende gegangen und bot Experten unterschiedlicher Organisationen die Möglichkeit, Positionen und Vorstellungen zu artikulieren und diskutieren. Die Erkenntnisse dieses Austausches werden anschließend in den ersten Gesetzentwurf einfließen. Das Teilnehmerfeld der geladenen Experten war divers und umfasste neben Vertretern aus dem Gesundheitsbereich auch Teilnehmer aus Berufsverbänden, Umweltverbänden, Landes- und Bundesbehörden sowie Vertreter von Polizei und Justiz.

Mit fünf ganztägigen Hearings und über 200 eingeladenen Organisationen und Fachleuten war die Einbindung von Experten schon vor der Erstellung des Gesetzentwurfs zur Cannabislegalisierung außergewöhnlich umfangreich. Der DHV war, vertreten durch Georg Wurth, an allen Hearings beteiligt. Mit Ausnahme des fünften Termins zu den internationalen Erfahrungen fanden die Anhörungen online und nicht öffentlich statt. Zudem wurde aus dem Hause des Drogenbeauftragten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Inhalte der Anhörungen vertraulich sind. Damit sollte eine offene und sachliche Atmosphäre ohne öffentlichen Druck sichergestellt werden. Das hat auch funktioniert, aber für die Transparenz des Prozesses war dieser Rahmen natürlich weniger förderlich. Dies ist gerade im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Cannabislegalisierung schade.

Jedoch haben einige der beteiligten Organisationen ihrerseits Positionspapiere zur Legalisierung veröffentlicht, die einen gewissen Einblick in den Rahmen des Diskussion gewähren und verdeutlichen, wo der Hanfverband mit seinem Eckpunktepapier steht. Daher werden im folgenden die verschiedenen Positionen zu den wichtigsten Fragen der Cannabislegalisierung verglichen. Die Positionspapiere setzen unterschiedliche Schwerpunkte und so enthält nicht jedes von ihnen Antworten auf alle betrachteten Aspekte.  

Altersgrenze – Freigabe ab 18 oder doch erst später?  

Der DHV plädiert in seinem Eckpunktepapier für eine Abgabe ab 18 Jahren. Inhaltliche Zustimmung gibt es in diesem Punkt von LEAP, der Bundes Psychotherapeuten Kammer (BPtK) und dem Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW). Jedoch gibt es besonders bei der Altersgrenze auch andere Stimmen im Teilnehmerfeld der Anhörungen.
So fordern die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V (DGPPN) und die suchtmedizinischen Fachgesellschaften eine Abgabe frühestens ab 21 Jahren. Die Kinder- und jugendpsychiatrischen und kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Verbände in Deutschland halten mit Verweis auf Hirnreifungsprozesse bis in das dritte Lebensjahrzehnt eine Abgabe auch ab 21 Jahren für nicht vertretbar, bieten aber gleichzeitig auch keinen konkreten Gegenvorschlag an.

THC-Obergrenze – Brauchen wir das?

Die Frage nach THC-Obergrenzen spielt in der Öffentlichkeit neben dem Alter eine besondere Rolle. Die Meldungen, wonach der THC-Gehalt im Vergleich zu früher stark zugenommen habe, kursieren bereits seit dem Beginn der Cannabisprohibition und haben in Verbindung mit reißerischen News aus Nordamerika über Konzentrate und Isolate eine diffuse Angst vor “neuartigem” Cannabis geschürt. Die gleichzeitig stattfindende Verwendung von reinem THC (unter dem Handelsnamen “Dronabinol”) und potenten Cannabissorten im Medizinalbereich verdeutlicht jedoch die Unsinnigkeit dieser Annahme. Daher fordern neben dem DHV auch andere Organisationen wie LEAP oder der BvCW, keine THC-Obergrenze einzuführen.
Besonders aus der Ecke der Mediziner und Therapeuten gibt es jedoch Forderungen nach einer Begrenzung des THC-Gehalts. Die BPtK fordert in Einklang mit den suchtmedizinischen Fachgesellschaften eine Obergrenze von 15% THC. Die DGPPN sieht die Grenze für angeblich “gefährliche” Produkte bereits ab einem THC-Wert von 10% gegeben.
THC-Obergrenzen in dieser Höhe würden jedoch den legalen Verkauf traditioneller Produkte wie Haschisch verhindern, die bereits seit langer Zeit von Konsumenten nachgefragt werden. Ein großer Teil des Schwarzmarktes würde erhalten bleiben.

Edibles – Gesundheitsbewusste Konsumform oder eine Gefahr für Kinder und unerfahrene Konsumenten?

Der orale Konsum von THC-haltigen Speisen oder Getränken ist besonders in den USA und Kanada auf dem Vormarsch und knüpft an den aktuell zu beobachtenden Zeitgeist eines gesteigerten Gesundheitsbewusstseins an. Neben dem transdermalen Konsum (Aufnahme über die Haut) stellt die orale Einnahme von THC die gesündeste Konsumform da.
Meldungen aus Nordamerika von Überdosierung mit Edibles, besonders bei Kindern infolge von Verwechslungen mit Süßigkeiten, haben in den letzten Jahren die öffentliche Wahrnehmung von Edibles getrübt.
Der DHV hält jedoch nichts von einem generellen Verbot von Edibles und THC-haltigen Getränken, sondern setzt eher auf eine gesteigerte Konsumentenberatung und eine angepasste Produktverpackung, um Verwechslungen auszuschließen. Für den Verkauf von Edibles setzen sich auch der BvCW und LEAP ein. LEAP schlägt zudem vor, eine Beschränkung von 10 mg THC pro Verzehreinheit einzuführen. Von Seiten der Medizin und Suchtberatung kommt trotzdem eine einhellige grundsätzliche Ablehnung.
Der gut kalkulierbare Konsum von Edibles wird jedoch gerade durch legale, standardisierte Produkte mit klaren Konsumeinheiten möglich, wenn eine gleichzeitige Aufklärung und Beratung der Konsumenten stattfindet. Spezielle Produktverpackungen mit Sicherungsmechanismen können den versehentlichen Zugang durch Kinder verhindern.

Mengenbegrenzungen beim Verkauf? Allgemeine Besitzobergrenzen?

Für Obergrenzen bei der Abgabe im Geschäft sprechen sich sowohl die suchtmedizinischen Fachgesellschaften als auch die DGPPN aus. DIe DGPPN schlägt zudem vor, die Abgabemenge analog zu “einem nicht täglichen Konsum” zu definieren. Dies würde jedoch zwangsläufig eine Registrierung der Kunden erfordern. Eine defacto Obergrenze für den Verkauf setzt auch LEAP mit 60 g, da dies als private Besitzobergrenze gefordert wird, insofern es sich nicht um Cannabis aus Eigenanbau handelt. Zur Aufbewahrung der Ernte aus Eigenanbau möchte LEAP aber auch größere Mengen zulassen.
Keine Einschränkungen des Verkaufs und keine Definition einer privaten Besitzobergrenze finden sich in den Positionspapieren des BvCW, DHV und überraschenderweise auch der BPtK.

Fachgeschäfte oder Apotheken? Regelungen zur Abgabe von Cannabisprodukten

Klare Aussagen zu Apotheken als möglicher Abgabeort treffen nur der Branchenverband und der DHV. Der BvCW weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Apotheken, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, als Verkaufsstellen in Frage kommen sollten.
Der Hanfverband hingegen spricht sich für eine klare Trennung von Medizin und Genussmitteln aus und ist dementsprechend gegen eine Abgabe von Genusscannabis in Apotheken. Alle anderen Organisationen fordern lediglich einen nicht näher definierten lizenzierten Fachhandel, an den verschiedene Bedingungen geknüpft werden. Die suchtmedizinischen Fachgesellschaften fordern den Anbau und die Abgabe in staatliche Hände zu legen, um die private Gewinnabsicht aus dem Handel mit Cannabis zu verdrängen.
Eine Begrenzung der Abgabestellen und Öffnungszeiten fordern BPtK, DGPPN und die suchtmedizinischen Fachgesellschaften. Die DGPPN fordert sogar, den Kommunen die Möglichkeit zu bieten, keine Fachgeschäfte zu erlauben und so defacto Bereiche ohne legale Zugangsmöglichkeit für Cannabisprodukte zu schaffen.
Für Mindestabstände zu Schulen oder ähnlichen Einrichtungen sprechen sich alle drei Gruppen aus und werden in diesem Punkt auch von LEAP unterstützt. Gegen eine Begrenzung der Anzahl der Abgabestellen sowie einen Mindestabstand zu Schulen sprechen sich der BvCW und der DHV aus. Ein solcher Mindestabstand könnte vor allem im städtischen Raum die Fachgeschäfte an den Stadtrand oder in Industriegebiete verdrängen und so den legalen Zugang zu Cannabis stark einschränken. Im ländlichen Bereich ist die Profitabilität solcher Fachgeschäfte zum Teil nicht gegeben, daher setzen sich sowohl der DHV als auch der BvCW für einen Onlinehandel mit konsequenter Altersüberprüfung ein, um auch dort den legalen Zugang zu Cannabis zu garantieren.
Für ein explizites Konsumverbot in den Abgabestellen setzen sich nur die suchtmedizinischen Fachgesellschaften ein. Für eine Konsummöglichkeit vor Ort sprechen sich hingegen LEAP und der DHV aus.

Werbung für Cannabis?

In Bezug auf Werbung findet sich ein größerer Konsens in den vorliegenden Papieren. Lediglich der BvCW als Interessenvertretung der Industrie plädiert für Werbeeinschränkungen analog zu den Vorschriften für Alkohol. Alle anderen Organisationen sprechen sich für ein öffentliches Werbeverbot aus. LEAP und der DHV verweisen jedoch darauf, dass Produktinformationen und Angaben zur Wirkungsweise notwendig sind und nicht dem Werbeverbot unterliegen sollten. Der DHV schlägt daher vor, Werbung nur in den Fachgeschäften und Fachpublikationen zu erlauben und dies auch bei Alkohol und Tabak umzusetzen.
Die DGPPN und die suchtmedizinischen Fachgesellschaften fordern zudem eine werbefreie Verpackung für Cannabisprodukte. Die BPtK geht einen Schritt weiter fordert die Einführung eines generellen Werbeverbots für alle legalen Drogen.

Prävention und Jugendschutz

Bei einer Zugangsbeschränkung für Jugendliche und Kinder sind sich alle Gruppen einig. Auch sprechen sich alle Organisationen für einen Ausbau von Präventions- und Aufklärungskampagnen besonders für Jugendliche aus. Sowohl DGPPN, BPtK als auch DHV regen an, dazu Mittel aus den zu erwartenden Steuereinnahmen zu verwenden, die durch einen legalen Verkauf zu erwarten sind. Die BPtK fordert verpflichtende Aufklärungsprogramme zu Drogen an Schulen und Suchtberatungsprogramme in allen Kommunen.
Über den Umgang mit jugendlichen Konsumenten macht nur der DHV konkrete Aussagen und fordert eine konsequente Entkriminalisierung auch für Personen unter 18 Jahren. Implizit vertritt auch die BPtK diesen Standpunkt mit dem Hinweis, dass sonst die Bereitschaft Hilfsangebote anzunehmen bei Jugendlichen stark eingeschränkt würde. Die BPtK fordert zudem explizit, die Bußgelder für die kommerzielle und private Abgabe von legalen Drogen an Minderjährige zu erhöhen und gegebenenfalls die Lizenz für den Handel zu entziehen. Einen Entzug der Lizenz bei Verkäufen an Jugendliche fordern auch der DHV, der BvCW und die suchtmedizinischen Fachgesellschaften in ihren Positionspapieren. Insgesamt dürfte hier bei allen Organisationen ein Konsens vorliegen, auch wenn diese Forderung nicht explizit formuliert wurde.

Eigenanbau? Cannabis Social Clubs?

Zum Thema Eigenanbau tätigen die medizinisch-therapeutischen Organisationen keine Aussagen. LEAP, der DHV und auch der BvCW fordern die Möglichkeit, in einem gewissen Rahmen privat Cannabis anzubauen. LEAP übernimmt in diesem Zusammenhang die Forderung von 3 weiblichen Pflanzen aus dem Grünen Cannabiskontrollgesetz. Der DHV und der Branchenverband machen keine Angaben zu konkreten Beschränkungen. Von Seiten des Hanfverbands wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass für den Eigenanbau keine Lizenz benötigt werden und deren Erzeugnisse nicht versteuerungspflichtig sein sollen. Die Möglichkeit des gemeinschaftlichen nicht kommerziellen Anbaus in Cannabis Social Clubs fordern LEAP und der DHV.

Die Führerscheinproblematik

Die bisherigen Regelungen in Bezug auf Cannabis im Straßenverkehr diskriminieren Konsumenten, indem sie auch Nüchternfahrten unter Strafe stellen. Forderungen nach einer gleichzeitigen Novellierung des Straßenverkehrsrechts im Zuge der Cannabislegalisierung finden sich in den Positionspapieren von LEAP und dem DHV.
LEAP schlägt zunächst eine Erhöhung des Grenzwertes für aktives THC auf 5 ng/ml Blutserum als Grenze für Begehung einer Ordnungswidrigkeit vor. Mittelfristig soll mit Hilfe von internationalen Erkenntnissen ein wissenschaftlich valider Grenzwert erarbeitet werden.
Der DHV schlägt einen Erhöhung der Grenzwerte auf 5 ng/ml Blutserum (Versicherungsrelevanz) bzw. 10 ng/ml Blutserum (Ordnungswidrigkeit!?) in Analogie zum Alkohol vor. Des Weiteren fordert der DHV die automatische Wiedererteilung aller eingezogenen Führerscheine für Vergehen unter 5 ng/ml Blutserum.  
Beide Organisationen fordern zudem die etwaigen Anpassungen im § 24a Straßenverkehrsgesetz vorzunehmen.
Fazit

Nach der Gegenüberstellung der verschiedenen Positionspapiere wird deutlich, dass zum Teil erheblicher Dissens bei der Gestaltung der zukünftigen Regulierungsmaßnahmen vorherrscht. Dies betrifft besonders den Bereich der Produktregulierung und das Vorhandensein etwaiger Obergrenzen.
Jedoch kristallisiert sich in einigen Punkten auch eine grundlegende Übereinkunft der beteiligten Organisationen heraus. Beispiele sind die Einschränkung von Werbung oder die allgemeine Betonung des Ausbaus von Präventionsarbeit und niederschwelligen Therapie- und Beratungsangeboten für Hilfsbedürftige.
Bei weiteren wichtigen Aspekten der kommenden Legalisierung (wie. z.B. Eigenanbau, Produktion usw.) haben viele der Organisationen aus dem Gesundheitsbereich gar keine Forderungen geäußert, da diese Aspekte zunächst nicht direkt in ihre Kompetenzbereiche eingreifen. Andere wichtige Stakeholder des Prozesses der Legalisierung (wie z.B. die Polizei oder die Landwirte) haben bisher keine Positionspapiere vorgelegt und sind daher in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht präsent. Viele dieser Akteure werden jedoch zukünftig mit Sicherheit versuchen, ihre Positionen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, sobald sich Schnittmengen mit relevanten Aspekten ihres Aufgabenbereichs ergeben. Die Legalisierung von Cannabis tangiert und verändert viele Bereiche unserer Gesellschaft und wird daher in nächster Zeit noch einige Debatten auf den Plan rufen.

Die einzelnen Positionspapiere zum Nachlesen

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:
https://start.cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2022/01/ELEMENTE_20_Eckpunktepapier_Genussmittelregulierung_BvCW.pdf

Bundes Psychotherapeuten Kammer:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/06/20220609_BPtK-Standpunkt_Cannabis-legalisieren-Alkohol-verteuern-Hilfsangebote-ausbauen.pdf

Deutscher Hanfverband:
https://hanfverband.de/wp-content/uploads/2023/11/cannabis_regulierung_dhv.pdf

Deutschen Suchtgesellschaften – Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und
Suchttherapie e.V., Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V., Deutsche Gesellschaft
für Suchtpsychologie e.V., Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.:
https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs-stellungnahmen/Gemeinsames_Positionspapier_zur_Cannabisregulierung.pdf

DGPPN –  Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.:
https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/d1c7d0a1abdcbed257d3ef1d4e21418d29987016/2022-03-29_DGPPN-Positionspapier_Cannabislegalisierung_FIN.pdf

Kinder- und jugendpsychiatrische und kinder- und jugendmedizinische
Fachgesellschaften und Verbände in Deutschland
https://www.dgkjp.de/wp-content/uploads/Punchpaper-Cannabislegalisierung_fin.pdf

LEAP:
https://leap-deutschland.de/positionspapier-von-leap-deutschland-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-legalisierung-von-cannabis-in-deutschland-eine-diskussionsgrundlage/


Kommentare

3 Antworten zu „Die Positionspapiere verschiedener Organisationen im Vergleich“

  1. Jochen Totzer

    Was sagt eigentlich ECAD zum Legalisierungsplan der Ampel?
    Ich wundere mich dass von denen die seit 25Jahren die Prohibition Europaweit organisieren noch nichts zu hören und zu lesen war, wasn da los?

    Ey, Kenne deine Gegenspieler DHV !
    http://www.ecad.net/

  2. Eine ausführliche Übersicht zu den Positionen: BvCW Synopse anse
    Wer sich einen detaillierten Überblick der einzelnen Regulierungsvorschläge ansehen möchte, kann dies in der aktuellen Version der Synopse des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) machen:
    https://start.cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2022/07/ELEMENTE-25-Synopse-Vergleich-verschiedener-Vorstellungen-zur-Genussmittelregulierung-V-1.3.pdf

    Derzeitiger Stand: ELEMENTE bAND 25 – Schriftenreihe zur Cannabiswirtschaft- V 1.3 – 28 Seiten vom 08.07.2022, kostenlos

    Wer noch tiefer in die Diskussion einsteigen möchte, sehe sich die anderen Publikationen an: https://start.cannabiswirtschaft.de/publikationen/

  3. Peter

    Das “Cannabis wird immer stärker” Argument
    Dazu habe ich diesen Kommentar gelesen. Ist da was dran? Quellen?

    “Das ist eine alte Fehlinterpretation der alten Daten. Früher wurde die ganz Pflanze gehäckselt und dann der THC des Häcksels gemessen. Heute misst man den THC der Blüten, die das THC produzieren.”

    https://www.welt.de/wirtschaft/article239809659/Cannabis-Legalisierung-Drogenbeauftragter-fordert-ernsthafte-Diskussion-um-THC-Obergrenze.html#Comments

    Boah und wenn ich SOWAS schon wieder lese bekomme ich echt Magengeschwüre….

    “Haben Sie jemals einen flashback eines Drogensüchtigen erlebt? Wahrscheinlich nicht….da ist der Biertrinker um ganze Universen einfacher zu handhaben.”

    Jemand Stranger Things Staffel 4 gesehen? Das sind so diese völlig haltlosen Bullshitargumente wie zu D & D.

    https://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/jugendkultur-wie-ein-fantasy-spass-zum-killerspiel-gemacht-wurde-a-640413.html

    Das sieht man mal was für Kreise Hysterie ziehen kann. Wisst ihr eigentlich wie warum man Bowling erfunden hat?

    Wikipedia: “Bowling entstand in den USA aus dem europäischen Kegeln, das von deutschen und niederländischen Einwanderern mit in die neue Welt gebracht worden war. Das Kegeln selbst war schon im antiken Ägypten bekannt und verbreitete sich im Mittelalter in Westeuropa. Der Anlass für das Entstehen von Bowling war ein Kegelverbot 1837 in Connecticut. Das Verbot des Spiels auf Lattenbahnen mit neun Kegeln war erfolgt, da oft Geld eingesetzt und auch betrogen wurde. Um das Verbot zu umgehen, fügte man den neun Kegeln einen zehnten hinzu, stellte diese im Dreieck statt im Viereck auf, nannte sie „Pins“ und das neue Spiel „Bowling“. ”

    Es sind immer die gleichen Muster in den Argumenten.

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