Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Grünen Cannabiskontrollgesetz am 16.03.2016

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Cannabis-Medizin-Anhörung: Stellungnahmen der Verbände

Am 21. September wurde in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf zur Verwendung von Cannabis als Medizin beraten. Mediziner, Psychologen und Rechtsexperten unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung ebenso wie Patientenverbände. Sie wiesen jedoch unisono auf Mängel hin, wodurch die derzeitige Fassung den Bedürfnissen vieler Patienten nicht gerecht werde.

Während die Verordnungsfähigkeit von standardisierten Extrakten relativ unumstritten ist, scheiden sich an die Geister weiterhin an Medizinal-Hanfblüten: Krankenkassen-Verbände und Bundesärztekammer (BÄK) vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es für deren therapeutischen Nutzen keine hinreichenden Belege gebe. Doch während der Anhörung wurde ebenso klar, dass das Miteinbeziehen von Cannabisblüten im Gesetzentwurf nicht zur Disposition steht, da zahlreiche erfolgreiche Klagen Betroffener auch eine Regelung für getrocknete Blüten unumgänglich gemacht haben.

Georg Wurth betonte in diesem Zusammenhang noch einmal die Bedeutung der Sortenvielfalt von pflanzlichen Cannabis. Tausende verschiedene Cannabissorten mit jeweils individueller Zusammensetzung von THC, CBD und sonstigen Cannabinoiden sowie Terpenen hätten jeweils unterschiedliche medizinische Wirkungen und Nebenwirkungen. Dieser bislang wenig beachtete Aspekt solle in der Forschung berücksichtigt werden und den Patienten solle eine möglichst große Bandbreite an Hanfsorten zur Verfügung gestellt werden. Deshalb solle es Patienten auch grundsätzlich gestattet sein, ihre bevorzugten Cannabissorten selbst anzupflanzen.

Die verpflichtende Datenerhebung für die Begleitforschung, die an die Kostenerstattung gekoppelt werden soll, wurde von den meisten Befragten abgelehnt. Dafür fehle die datenschutzrechtliche Grundlage, so die BÄK und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Wegen der Verknüpfung der Kostenerstattung durch die Krankenkassen mit der Verpflichtung zur Teilnahme an der Begleiterhebung sei eine Einwilligung mangels Freiwilligkeit nicht wirksam, heißt es dort.

Cannabinoid-Experte Dr.Franjo Grotenhermen berichtete über zahlreiche Einsatzmöglichkeiten von Medizinal-Hanfblüten und wies auf zahlreiche Beispiele aus seiner Praxis hin, bei denen Cannabis-Patienten derzeit unnötig kriminalisiert werden.

Maximilian Plenert wies in seiner Rolle als Einzelexperte und Patientenvertreter darauf hin, dass das “Austherapieren” mit herkömmlichen Arzneimitteln eine nicht akzeptable Hürde darstelle, die auch vom neuen Gesetz nicht aus dem Weg geräumt werde. Vielen Patienten, denen Cannabis hilft, werde mit dieser “Ultima Ratio”-Regelung der Zugang unnötig erschwert und verzögert. Plenert sprach von einem “Cannabis-Anbau-Verhinderungsgesetz” und fand mit seiner Meinung die Unterstützung vieler anwesender Experten.

Insgesamt wurde während der 90-minütigen Sitzung klar, dass das neue Gesetz von den meisten anwesenden Politikern und Experten positiv bewertet und inklusive Cannabis-Blüten auf den Weg gebracht wird. Allerdings bestehen besonders bei der Kostenübernahme Bedenken, weil die Verordnungs- und besonders die Erstattungsfähigkeit von Cannabis gegen einige (selbst auferlegte) Regeln von Kassen, Ärzten und medizinischem Dienst verstößt und somit viele Präzedenzfälle schaffen könnte.

Die Stellungnahmen von Georg Wurth und Max Plenert als Video.


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