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Cannabis-Importe aus Kanada vorerst nicht gefährdet

Es gab Befürchtungen, dass es mit der geplanten Legalisierung in Kanada ab Juli diesen Jahres zu einem Importstopp von medizinischem Cannabis kanadischer Produzenten kommen könnte, da Deutschland bisher nur Cannabis aus Ländern importiert, die nicht offiziell gegen das UN-Einheitsabkommen zu psychotropen Substanzen von 1961 verstoßen. Das könnte sich ändern, wenn in Kanada die Gesetzesvorlage zur Legalisierung von Cannabis demnächst in Kraft tritt. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) scheint die neue Lage in Kanada jedoch keine Auswirkungen auf die Importe von medizinischem Cannabis nach Deutschland zu haben.

Denn ” […] in Deutschland (darf) nur Cannabis in Verkehr gebracht werden, das aus einem Anbau stammt, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle gemäß den Artikeln 23 und 28 Absatz 1 des Einheits-Übereineinkommens von 1961 über Suchtstoffe erfolgt. Wir gehen davon aus, dass Kanada diese Voraussetzungen auch in Zukunft erfüllen wird, wenn das jeweils geerntete Cannabis für den Export nach Deutschland vorgesehen ist.”,

antwortete die Pressestelle des BfArM Mitte April auf eine entsprechende Anfrage.

Auch das der Behörde übergeordnete Bundesgesundheitsministerium scheint sich mit der neuen Situation in Kanada anfreunden zu können. Gefragt, ob es Bedenken gegen die Importpläne des BfArM habe, antwortete eine Sprecherin:

“Nach Kenntnis der Bundesregierung soll der bisherige kanadische Rechtsrahmen für den Anbau und den Vertrieb von Cannabis zu medizinischen Zwecken, unter dem der Export nach Deutschland stattfindet, auch unter der geplanten neuen kanadischen Gesetzgebung bestehen bleiben können. Soweit ersichtlich, hat das für die Kontrolle der Einhaltung der VN-Suchtstoffkonventionen zuständige Internationale Suchtstoffkontrollamt der Vereinten Nationen (INCB) bislang Verstöße gegen die Konventionen durch den gesetzlich geregelten und kontrollierten Anbau von medizinischem Cannabis in Kanada sowie das entsprechende Inverkehrbringen von medizinischem Cannabis (im Rahmen der vom INCB genehmigten “estimates”) nicht gerügt.“

Der Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) hat, wie das BMG schreibt, Kanada noch nicht gerügt. Doch auch im Fall von Uruguay erfolgte die schriftliche Verwarnung erst kurz vor Implementierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis als Medizin und Genussmittel Ende 2013. Sollte sich der Suchtstoffkontrollrat entschließen, Kanada ebenso zu verwarnen, wäre das nordamerikanische Land auf internationalem Parkett in der gleichen Situation wie Uruguay. Da bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch ein wenig Zeit verbleibt, könnte die Reaktion des INCB also durchaus noch erfolgen. Allerdings hatte das INCB bei Uruguay nur den Teil des Gesetzes gerügt, der sich auf Cannabis als Genussmittel bezieht.

Uruguay darf nicht

Die Bundesregierung hatte Uruguay nicht als Lieferant für medizinisches Cannabis in Betracht gezogen, nachdem es von der UN aufgrund der Legalisierung 2013 eine Rüge erhalten hatte.

„Uruguay unterhält zwar eine sogenannte Cannabisagentur, verstößt aber nach den Feststellungen des International Narcotics Control Board (INCB Suchtstoffkontrollamt der Vereinten Nationen) gegen das Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961, weil es den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisiert hat“,

bekräftigte die Bundesregierung noch im September 2017 im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken. Die Bundesregierung hatte sich bereits 2015 durch die Reise einer Bundestagsdelegation über Uruguays Cannabispolitik informiert.

Uruguay verstößt mit dem Gesetz grundsätzlich gegen die UN-Abkommen und darf deshalb nicht exportiern. Im Falle von Uruguay ist es für die Bundesregierung nicht ausschlaggegend, ob die Rüge aufgrund von medizinischdem Cannabis oder Cannabis zum Freitkonsum erfolgt ist. Im Falle von Kanada scheint es sich jetzt anders zu entwickeln. Zwar hat die Trudeau-Regierung angekündigt, man werde im Einklang mit dem Abkommen legalisieren. Doch wie das genau gehen soll, weiß bislang niemand. Denn das Einheitsabkommen erlaubt bei Cannabis ausdrücklich nur die medizinische Verwendung, eine wie auch immer geplante Legalisierung zum Freizeitkonsum schließt es aber per se aus. Schließlich wurde es ja vor 57 Jahren ins Leben gerufen, um Cannabis und andere Substanzen langfristig von dieser Erde zu verschwinden zu lassen. Sollte Kanada vom INCB doch noch abgemahnt werden, müsste das Land, ebenso wie Uruguay, theoretisch auch auf der Schwarzen Liste der Bundesregierung landen, denn Uruguay darf kein medizinisches Cannabis nach Deutschland exportieren, weil es mit der Legalisierung grundsätzlich gegen die UN-Single Convention verstößt.

Doch angesichts der ohnehin bestehenden Versorgungsengpässe würde ein Importstopp bedeuten, dass zigtausende Patienten ohne Medizin da stünden. Die Kapazitäten des einzigen Produzenten in den Niederlanden, der in so einem Falle übrig bliebe, reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf deutscher Apotheken zu decken. Für Kanada öffnet sich die Bundesregierung also nun eine Hintertür, indem sie ausdrücklich nur noch eine Rüge des INCB in Bezug auf den medizinischen Anbau als Problem ansieht. Wenn das Gesundheitsministerium sich selbst ernst nimmt, müsste es nach diesem Sinneswandel auch den Status von Uruguay erneut prüfen. So lassen die Antworten von BfArM und Bundesgesundheitsministerium auch darauf schließen, dass sich Patienten trotz der anstehenden Legalisierung in Kanada zukünftig keine Sorgen um den Import ihrer Medizin machen müssen.


Kommentare

12 Antworten zu „Cannabis-Importe aus Kanada vorerst nicht gefährdet“

  1. Der Suchtstoffkontrollrat
    Der Suchtstoffkontrollrat (INCB) bleibt am Ball und stellt erneut die Verletzung des Suchtstoffübereinkommens von 1961 fest. Vom 30.10. bis 16.11. wird die Sache nun dort geprüft. Folge könnte m. E. sein, dass Sie eine Rüge ausspricht, was – gemäß Erwin Rüddels (MdB, CDU) Aussage über Uruguay – zu einem Medizinalhanfimportstopp führen könnte.

    Quelle: http://www.incb.org/incb/en/news/press-releases/2018/statement-by-the-international-narcotics-control-board-on-the-entry-into-force-of-bill-c-45-legalising-cannabis-for-non-medical-purposes-in-canada.html

  2. Der Suchtstoffkontrollrat
    Der Suchtstoffkontrollrat (INCB) bleibt am Ball und stellt erneut die Verletzung des Suchtstoffübereinkommens von 1961 fest. Vom 30.10. bis 16.11. wird die Sache nun dort geprüft. Folge könnte m. E. sein, dass Sie eine Rüge ausspricht, was – gemäß Erwin Rüddels (MdB, CDU) Aussage über Uruguay – zu einem Medizinalhanfimportstopp führen könnte.

    Quelle: http://www.incb.org/incb/en/news/press-releases/2018/statement-by-the-international-narcotics-control-board-on-the-entry-into-force-of-bill-c-45-legalising-cannabis-for-non-medical-purposes-in-canada.html

  3. Der Suchtstoffkontrollrat hat
    Der Suchtstoffkontrollrat hat zwischenzeitlich (am 21.06.2018) deutlich gemacht, dass die nichtmedizinische Nutzung unvereinbar mit den UN-Konventionen sei:

    “[…] the Board has reiterated that the legalization and regulation of cannabis by Canada for non-medical purposes cannot be reconciled with the country’s international obligations as a State Party to the drug control conventions. […]
    The Board cautions that the legalization of the use of cannabis for non-medical purposes, which is in violation of the 1961 Single Convention on Narcotic Drugs […]”
    Quelle: https://www.incb.org/incb/en/news/press-releases/2018/incb-expresses-deep-concern-about-the-legalization-of-cannabis-for-non-medical-use-in-canada.html

    Somit bleibt es (leider) spannend, wie hier mit Kanada und Uruguay weiter verfahren wird.

  4. Der Suchtstoffkontrollrat hat
    Der Suchtstoffkontrollrat hat zwischenzeitlich (am 21.06.2018) deutlich gemacht, dass die nichtmedizinische Nutzung unvereinbar mit den UN-Konventionen sei:

    “[…] the Board has reiterated that the legalization and regulation of cannabis by Canada for non-medical purposes cannot be reconciled with the country’s international obligations as a State Party to the drug control conventions. […]
    The Board cautions that the legalization of the use of cannabis for non-medical purposes, which is in violation of the 1961 Single Convention on Narcotic Drugs […]”
    Quelle: https://www.incb.org/incb/en/news/press-releases/2018/incb-expresses-deep-concern-about-the-legalization-of-cannabis-for-non-medical-use-in-canada.html

    Somit bleibt es (leider) spannend, wie hier mit Kanada und Uruguay weiter verfahren wird.

  5. Irgendwer

    Israel ?
    Israel ?

    Was war da noch mit der Meldung, daß in Israel bedenken med. Cannabis nach D zu liefern ?

    1. Micha Greif

      Diese Pläne wurden leider von
      Diese Pläne wurden leider von Netanjahu gestoppt.

  6. Irgendwer

    Israel ?
    Israel ?

    Was war da noch mit der Meldung, daß in Israel bedenken med. Cannabis nach D zu liefern ?

    1. Micha Greif

      Diese Pläne wurden leider von
      Diese Pläne wurden leider von Netanjahu gestoppt.

  7. mgvrenjksd

    “Nach Kenntnis”
    “Nach Kenntnis”
    “können”
    “Soweit ersichtlich”
    Da wäre ich mir nicht so sicher.

  8. mgvrenjksd

    “Nach Kenntnis”
    “Nach Kenntnis”
    “können”
    “Soweit ersichtlich”
    Da wäre ich mir nicht so sicher.

  9. Herbert

    Echt ätzend immer diese
    Echt ätzend immer diese Panikmacherei

  10. Herbert

    Echt ätzend immer diese
    Echt ätzend immer diese Panikmacherei

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