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Cannabis/ Enttäuschendes Ergebnis in Berlin


Meldung des DHV vom 6. 4. 2005

“Die Koalitionsparteien prüfen, inwieweit der Besitz einer für den Eigenverbrauch bestimmten Menge sowie die Abgabe geringer Mengen weicher Drogen entkriminalisiert werden können.” Aus dem rot/roten Koalitionsvertrag in Berlin, 2002
Das in der Presse teilweise schon als halbherzig dargestellte Ergebnis einer jahrelangen Diskussion wird in seiner Bedeutung noch übertrieben.

Die alte Grenze lag nicht wie häufig behauptet ausschließlich bei 6 Gramm Cannabis. Genauso wie jetzt gab es auch vorher schon die Grenze von 15 Gramm, bis zu der die Staatsanwälte die Verfahren einstellen konnten. Neu ist im Wesentlichen also nur, dass die Grenze für klare Verfahrenseinstellungen von 6 auf 10 Gramm Cannabis erhöht wurde. Der Senat bleibt damit weit hinter demBeschluss des Abgeordnetenhauses zurück.

Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband:
“Mit diesem Reförmchen wird die Politik bei Legalisierungsbefürwortern eher ein müdes Lächeln als Wählerstimmen gewinnen. Und den Cannabiskonsumenten macht man weiter unnötige Schwierigkeiten. Auch denen, die zuviel kiffen.”


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