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Cannabis als Medizin: Gesetz noch nicht in Kraft!

In der heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers ist das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin nicht enthalten. Somit ist die von vielen erwartete Neuregelung noch nicht offiziell in Kraft getreten. Am 01. März berichteten viele deutsche Medien fälschlicherweise das Gegenteil.

Es gibt Gerüchte, Bundespräsident Gauck habe das Gesetz noch nicht unterschrieben. Auf unsere telefonische Nachfrage beim Bundesanzeiger, wann das nächste Bundesgesetzblatt erscheint und wann das Gesetz enthalten sein wird, konnten wir keine konkrete Antwort erhalten. Aktuell findet aber die Pressekonferenz zur Vorstellung der deutschen Cannabisagentur statt, die in Zukunft die Produktion von Medizinalhanf überwachen und entsprechende Lizenzen vergeben soll. DHV-Geschäftsführer Georg Wurth ist mit vor Ort. Spannende Zeiten in Deutschland, auch wenn es jetzt noch einige Tage oder Wochen Verzögerung geben wird, bis das Gesetz endgültig in Kraft tritt.


Kommentare

8 Antworten zu „Cannabis als Medizin: Gesetz noch nicht in Kraft!“

  1. Lea S.

    Es wurde aber noch nicht
    Es wurde aber noch nicht unterschrieben. Habe heute meinen Doc kontaktiert, leider ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten, weil die Unterschrift noch fehlt 🙁 . ich warte gespannt

  2. Michaela K.

    Könnt Ihr bitte einen Artikel
    Könnt Ihr bitte einen Artikel darüber bringen wie ein Übernahmeantrag gegenüber den Kassen optimal aussehen sollte.

    Mein Arzt, ein Schmerzspezialist will die Verschreibung von zunächst Sativex mit mir durchziehen, hat aber nach eigener Aussage keine Ahnung was als Schreiben erwartet wird.

    1. Stefan

      Wenn Sie die Krankenkasse
      Wenn Sie die Krankenkasse wegen der Kostenübernahme anschreiben, bekommen Sie automatisch ein Formular für den Arzt. Dort stehen schon alle relevanten wichtigen Fragen zur Kostenübernahme. Ich bin schon zu 99 % durch mit allem, warte nur noch auf die Gesetzesänderung und auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Aber wirklich einfacher wird die Verschreibung auch nicht, Sie können sich nicht vorstellen, wieviele Jahre mir dieses Thema schon Kopfzerbrechen bereitet. Ich bin zermürbt und froh, wenn ich endlich meine ersten legalen Medizinalhanfblüten in meinen Händen halte, dann beruhigt sich endlich alles wieder. Ich muss dazu sagen, ich bin in Wiedereingliederung und ohne kann ich diese vergessen. Also sollte jetzt mal Dampf gemacht werden, mit dem Gesetz und der Kostenübernahme. Ich habe Schmerzen, wie lange soll ich jetzt noch warten, oder muss ich erst in ein Land ziehen, wo es zu medizinischen Zwecken ohne Probleme legal ist. Man hat sich so auf den 01.03.2017 gefreut und jetzt gibt es wieder Verzögerungen, aber wehe der Bürger kommt mit irgendetwas zu spät. Langsam hasse ich die Politiker. Menschen unnötig länger leiden lassen, ist Körperverletzung und gegen diese kann man hier nicht mal was machen! Ich wünsche allen neuen Patienten, inklusive mir, dass wir jetzt schnellstmöglich umsonst mit unserer Medizin, die auch wirklich hilft, versorgt werden! Viele Grüße

  3. Anonymous

    Was mir noch nicht klar ist:
    Was mir noch nicht klar ist:
    Der Arzt stellt ein Rezept aus, die Kasse bezahlt, der Patient holt seine Medizin in der Apotheke ab.
    Jetzt läuft er mit einer verbotenen Substanz in der Tasche rum die er nicht besitzen darf? Oder verstehe ich das falsch?

    1. Daniel Liebig

      Genau das wäre der Fall, wenn
      Genau das wäre der Fall, wenn er es nach dem alten Recht nicht darf. Das neue Recht gilt noch nicht. Auch die Apotheke hätte ein Problem, wenn sie unerlaubt Betäubungsmittel abgibt. Zu der Situation würde es wahrscheinlich nicht kommen, weil keine Kasse bezahlt, bevor sie nicht muss 😉

    2. Rick

      Das verstehst du falsch. Es
      Das verstehst du falsch. Es ist dann sowas wie eine Kopfschmerztablette und darf nicht konfisziert werden. Aber du könntest, wenn es wirklich so wäre ja deinen Apotheker als deinen Dealer angeben. 😉

  4. F.B.

    Das Gesetz wurde heute dem
    Das Gesetz wurde heute dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe heute Vormittag im Bundespräsidialamt nachgefragt.

  5. Generell jedes Gesetz lässt
    Jedes Gesetz lässt sich auf der Seite buzer.de abonnieren, wodurch man über Änderungen automatisch per Mail informiert wird. Die Info erfolgt sobald die amtliche Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte und – soweit nicht sofort in Kraft – nochmal am Tag vor Inkrafttreten als Erinnerung. Für das BtMG und die aktuell erwartete Änderung wäre das https://www.buzer.de/newsletter.htm?t=7&alarmAddTitle=631 Ich bin Betreiber dieses kostenfreien Informationsdienstes.

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