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Bundesregierung: CBD-Blüten illegal

Um den rechtlichen Status von CBD-Blüten gibt es weiter Verwirrung. Einige Rechtsanwälte interpretieren ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Ende März positiv und halten die Blüten unter bestimmten Umständen für verkehrsfähig. Die Bundesregierung hat ihre Haltung nun durch eine Pressemitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bekräftigt: “Cannabis als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland nicht verkehrsfähig”.

Diese Stellungnahme wird vermutlich die Zahl der Polizeiaktionen gegen Händler, die die beliebten Blüten verkaufen, noch erhöhen.

Letztendlich geht es um die Frage, ob bei den Blüten mit bis zu 0,2 Prozent THC ein “Missbrauch zu Rauschzwecken” möglich ist bzw. inwiefern Händler einen solchen Missbrauch ausschließen können. Ein Gutachter im betreffenden Verfahren war zu dem Ergebnis gekommen, dass theoretisch ein Rausch entstehen könnte, wenn man sehr große Mengen der teuren Blüten in einem Kuchen verbackt. Dass in der Praxis bisher kein einziger solcher Fall dokumentiert ist, spielt dabei keine Rolle.

Rechtsanwälte wie Kai Friedrich Niermann oder Lito Michael Schulte meinen, dass das BGH-Urteil insbesondere im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu reinem CBD durchaus Möglichkeiten für einen legalen Handel mit den CBD-reichen Nutzhanfblüten eröffnet.

Dass Polizei und Staatsanwälte das anders sehen, zeigen zahlreiche Beschlagnahmungen, Hausdurchsuchungen und Stellungnahmen seit dem Urteil des BGH.

Hier dokumentieren wir die Pressemitteilung des zuständigen BVL vom 21.05.2021 in voller Länge:

Cannabis als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland nicht verkehrsfähig

Datum: 21.05.2021

Der Hanf-Hype hält nicht nur im Lebensmittelbereich an. Auch die Verwendung von Hanf als pflanzliches Raucherzeugnis rückt zunehmend in den Fokus von Unternehmen, was sich u.a. in vermehrten Anfragen und Anträgen zur Inverkehrbringung von Hanf als pflanzliches Raucherzeugnis beim BVL widerspiegelt.

Die rechtlichen Regelungen erlauben jedoch nicht, Cannabis als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland in den Verkehr zu bringen.

Gemäß Art. 2 Nr. 15 Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU ist ein pflanzliches Raucherzeugnis definiert als „ein Erzeugnis auf der Grundlage von Pflanzen, Kräutern oder Früchten, das keinen Tabak enthält und mittels eines Verbrennungsprozesses konsumiert werden kann“.

Zwar enthalten weder die Definition von pflanzlichen Raucherzeugnissen noch die rechtlichen Anforderungen gemäß § 17 TabakerzG bzw. §§ 29 und 30 TabakerzV Einschränkungen für die Art der verwendeten Pflanzen, Kräuter oder Früchte, jedoch unterliegen pflanzliche Raucherzeugnisse nicht zwingend ausschließlich dem Tabakrecht. So ist im Falle von Cannabis das Betäubungsmittelgesetz anzuwenden. In der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG ist „Cannabis“ als „nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel“ aufgeführt.

Nach dem Buchstaben b unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an Δ‑9‑Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

Voraussetzung für die (erlaubte) Abgabe an den Endverbraucher ist somit, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Dies muss positiv belegt werden. In dem aktuellen Urteil des BGH vom 24. März 2021 (AZ: 6 StR 240/20) geht es konkret um einen Hanftee. Während bei der Zubereitung als Tee ein Missbrauch zu Rauschzwecken als ausgeschlossen angesehen werden kann, berücksichtigt das Gericht auch weitere Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere die Herstellung eines Hanfgebäckes. Bei Verarbeitung des Hanftees zu Gebäck kann ein Missbrauch zu Rauschzwecken nachweislich nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend entschied das Gericht, dass auch der Hanftee die o.g. Voraussetzung für die Abgabe an den Verbraucher nicht erfülle.

Ähnlich sind hier Hanf-haltige Raucherzeugnisse zu bewerten. Bei Tabakersatz-Produkten, wie pflanzlichen Raucherzeugnissen, die aus lediglich getrockneten und zerkleinerten Nutzhanfpflanzen bestehen, kann ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden. Daher dürfen diese aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht nicht an den Endverbraucher abgegeben oder durch Privatpersonen nach Deutschland eingeführt werden.

Das Urteil des EuGH vom 19. November 2020 (Rechtssache C-663/18), welches häufig im Zusammenhang mit Cannabis zitiert wird, bezieht sich dagegen auf die Vermarktung von Cannabidiol (CBD), einem aus der Cannabis-Pflanze hergestellten Wirkstoff. Dieser ist nach Ansicht des EuGH nicht mehr als „Suchtstoff“ einzustufen.

An der Einstufung von Cannabis ändert diese Entscheidung jedoch nichts. Cannabis wird nach den oben genannten Regelungen weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft. Cannabis-Erzeugnisse müssen daher unter betäubungsrechtlichen Gesichtspunkten von den zuständigen Behörden beurteilt werden.


Kommentare

17 Antworten zu „Bundesregierung: CBD-Blüten illegal“

  1. Deutschland, Cannabis und das Jahr 2021
    Hallo Leute, zunächst einmal vielen Dank für euren zahlreichen und teilweise sehr informativen Kommentare. Ich habe heute das Berufungsverfahren wegen CBD Blüten und werde euch dementsprechend auf dem Laufenden halten. Laut meines Anwalts habe ich gute Chancen dass das Verfahren eingestellt wird und ich mein Eigentum zurückerhalte

    1. Tim

      Hi Christopher,
      Hi Christopher,
      hab Deine Videos auf YT am Wochenende gesehen. Bitte halte durch und berichte uns hier über den weiteren Ausgang Deines Verfahrens.
      Ich wünsche Dir alles Glück der Welt und einen guten Start ins neue Jahr 2022.
      BG Tim

  2. Lito. M. Schulte

    Stellungnahme zur Stellungnahme
    Die Stellungnahme des BVL entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, geht nicht in Ansätzen auf die Europa rechtliche Dimension ein und ist das Ergebnis eines Rosinenpicken ähnelndem Zitieren von Passagen aus dem BGH Urt. v. 24.03.2021. Hierzu gerne der Link: „CBD Blüten – Legales Gras bald im Supermarkt?“ —> https://youtu.be/_bMyyAZz27k

    1. Vielen Dank
      Hallo LitoLaw,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Ich werde mir dementsprechend dein Video anschauen 🙂
      Grüße vom Bodensee

  3. CBD Blüten aus AT: Staatsanwaltschaft verlangt 9 Monate HAFT
    Hallo Leute,
    zunächst danke ich allen für Ihren jahrelangen Einsatz Cannabis schlussendlich irgendwann auf politischen Rechtswegen legalisieren zu lassen. Ganz besonderer Dank geht an Georg Wurth und das gesamte Team für seinen Einsatz. Der ein oder andere hat meine Story bereits verfolgt. Ende letzten Jahres hatte ich eine Hausdurchsuchung wegen CBD Blüten welche ich in Österreich online bestellt hatte. Ich bin selbstständiger Software-Entwickler und mein Laptop, Smartphone und Tablet wurden bei der Hausdurchsuchung konfisziert. Nun hatte ich diese Woche am 07.07.2021 um 13:30 im Amtsgericht Lindau am Bodensee meine Verhandlung.
    1. da ich unwissend war teilte ich meine PIN sowie das Passwort meines Laptops mit
    2. Auf Grund meiner (dummen) Kooperation wurden ALLE Bestellungen welche ich online getätigt habe GEGEN mich aufgeführt.
    3. Als Beweismittel wurden die Blüten INKLUSIVE Verpackungsmaterial GEGEN MICH aufgeführt.
    4. Selbst der Richter fand die Brutto-Mengen Beweisführung unter anderem sehr fragwürdig
    5. Fast jeden Paragraphen den mein Anwalt zitierte musste die schätzungsweise 26 Jahre alte “Staatsanwältin” im Gesetzesbuch nachschlagen
    6. Der Richter verhängte eine Strafe von insgesamt 2.250 EUR GEGEN mich ZUDEM soll mein Laptop (Wert ca. 2.000 EUR) eingezogen werden.

    Mittlerweile bin ich nur noch upgefuckt wie gerade Bayern es sich in Sachen CBD Blüten einfach macht. Nicht nur das die Staatsanwältin in Sachen Ihrer eigenen Kompetenz fragwürdig ist wurden falsche Angaben bei der Beweisführung ABSICHTLICH gegen mich geführt um mich als leider vorbelasteter Bürger dementsprechend HART zu verurteilen.

    Selbstverständlich werde ich in Berufung gehen. Momentan bin ich beruflich sehr stark eingespannt und muss zudem meinen sehr hochpreisigen aber guten Anwalt finanzieren. Jedoch versuche ich im Laufe dieses Monats ein weiteres YouTube Video zu produzieren. Ich wäre jeden einzelnen von euch sehr dankbar, wenn Ihr mich bei der Videoproduktion oder mit Quellenangaben helfen könntet.

    Grüße vom Bodensee und alles Gute!

    Euer Chris
    -Peace!

    1. Methyou

      Danke fürs teilen deiner
      Danke fürs teilen deiner Story. Habe eben meine CBD Bestellung aus Spanien storniert… Hätte nicht gedacht das die wegen CBD mit Hausdurchsuchung kommen.

  4. Hugolein

    Geht noch schlimmer
    Ich habe da schlimmere Erfahrungen!
    Ich muß wegen Besitz von CBD- Blüten zur amtsärztlichen Untersuchung. Wird THC in winzigen Mengen nachgewiesen, ist der Führerschein weg, obwohl ich nicht mal gefahren bin.
    Macht euch mal kundig! Man wird zwar nicht strafrechtlich verfolgt aber die Führerscheinstelle schlägt um so härter zu!!!!

  5. M. A. Haschberg

    Groteske Haarspaltereien um den Hanf.
    Dieser ganze Idiotenzirkus um die beste Heilpflanze unseres Planeten ist einfach nur noch absurd, pervers und von hinten bis vorne verlogen.
    Unsere Regierung sollte endlich mal die wirklich gefährlichen und todbringenden Substanzen verbieten, dann hätten sie mehr als genug zu tun und würden endlich mal im Sinne der Gesundheit und zum Wohle der Menschen handeln.

  6. Jery Mane

    Können eigentlich Obsthändler ausschließen …
    Können eigentlich Obsthändler ausschließen, dass sich ein Kind von überreifen Bananen einen Rausch anfrisst? Immerhin ist ein Alkoholgehalt von 0,6% keine Seltenheit. Ich denke, hier sollte der Staat dringend eingreifen und Obst mit den Abgabebeschränkungen alkoholischer Getränke belegen.

  7. Sandi

    Lächerlich.
    Deutschland, Bundesregierung, lächerlich. Jetzt reichts dann aber mal. Idiotenregierung.

  8. Anonymous

    Einfach nur noch lächerlich,
    Einfach nur noch lächerlich, mehr bleibt einem mittlerweile nicht mehr zu sagen

  9. Der Demokrat

    CDU AFD CSU abwählen – sonst wird es NIE legal
    Kurz zusammengefasst:
    Cannabis wird unter CDU CSU IMMER ILLEGAL bleiben! Ganz egal ob man sich damit berauschen oder nicht berauschen (CBD-Blüten) kann. Alle Vorteile werden mal wieder durch die aktuelle Politik verachtet und die gesamte Pflanze als “böse” abgestempelt!

    Befassen möchte sich damit auch kein Unions-Politiker, das erkennt man auch an der
    jüngsten Aussage von Ludwig, welche ernsthaft versucht herauszufinden, ob es sich bei
    Cannabis oder Brokkolie biologisch gesehen um unterschiedliche Pflanzen handelt.

    Deshalb gehen wir im September wählen! Denn wenn die CDU AFD CSU NICHT zur Mehrheit wird,
    wird Cannabis legal! Und erst dann kann man die vollen Potenziale der Pflanze ausschöpfen!

    Denn eins ist sicher, ich als Bürger sollte von den Gesetzen geschützt werden und
    nicht die Gesetzte den Schwarzmarkt stärken und die Pharmaindustrie schützen!

    Bundestagswahl 21 – LegalisierungsJAHR 21 <3

    1. Jery Mane

      Wäre ja schön …
      Leider kann man den Grünen hinsichtlich Cannabis nicht vertrauen. Die haben schon so oft ihre Vorsätze über den Haufen geworfen bzw. klein beigegeben. Es ist auch unwahrscheinlich, dass sie Regierungspartei werden. Damit ist kaum zu rechnen, weil es dem Volk einerseits viel zu gut geht, um sich große Veränderungen zu wünschen … und die Masse bzgl. Umweltthemen nicht zur Kasse gebeten werden will bzw. werden kann. Leider fehlt es den Linken eindeutig an Schneid und eindrucksvollem Personal. Mit sozialen Themen kann man Wahlen vielleicht gewinnen, aber auch dazu braucht es vor allem große Sympathieträger. Trotzdem natürlich richtig: wer Schwarz oder Braun wählt, kann es vergessen bzgl. Cannabis – auf lange Sicht.

  10. Buri_see_käo

    Dyskalkulie nennt sich das.
    Bei einer Tee-Zubereitung ist ein Rauscheffekt ausgeschlossen, beim Kuchen nicht.
    Durch’s Warten (50 Jahre) steigt der THC-Gehalt auf 40% wie beim Berliner Gras.
    Spaß beiseite: In einer paternalistischen Kakokratie (schon dieses Wort…) lässt demnach auch jede Wahl wenig Aussicht auf vernunftbasierte Politik. Anderswo, in TH, darf seit März 2021 jeder Haushalt 6 Cannabis-Pflanzen halten; entstehende Blüten müssen entfernt und vernichtet werden. Daran hatte, hat und wird sich aber kaum jemand halten. Solange nichts Dramatisches vorliegt, interessiert sich die Polizei dafür nicht; sie sind dort im normalen sozialen Leben integriert. Mein Einblick beruht auf “TH in Sprache und Schrift”. Der Polizist in meinem familiären Umfeld (in DE) war immer isoliert/ausgeschlossen.
    Noch 1,5 Jahre bis Rentenbeginn, unsere Mango-Bäume werfen z.Zt. 0,5T/Week Früchte ab, und dann “bye-bye, Kakokratie – Kakokratie!, Herrschaft der Idioten”.
    mfG  fE

  11. Anonymous

    “Cannabis als pflanzliches
    “Cannabis als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland nicht verkehrsfähig”

    Cannabis Öl zum Kochen kann man doch auch rauchen / vaporisieren ?

  12. Innocent Plant

    CBD Hanfblüten nicht verkehsfähig ???
    Niemand käme auf die Idee dass jemand versuchen könnte sich mit alkoholfreiem Bier zu berauschen. Aber mit THC-freiem Hanf soll das möglich sein ??? Ich denke es geht im Kern eher darum dass sich CBD-Blüten und THC-Blüten optisch sehr ähneln. Daher weht wohl eher der Wind !

    1. honki

      ja das ist der einzige Grund
      ja das ist der einzige Grund wieso CBD Blüten nicht legal sind.. Sie sind vom aussehen und vom Geruch nicht unterscheidbar.. dh. es könnte ungehemmt in allen Raucherbereichen gebufft werden, und keiner wüsste ob es CBD oder THC-aktives Gras wäre, wie soll die Polizei dann handeln?

      wäre es legal könnte und würde doch jeder sein CBD selbst anbauen, und dann wäre das Chaos perfekt.. Eine Pflanze teuer verkaufen die wie Unkraut wächst? geht nicht.. also muss man bis dahin alles “regulieren”

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