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Berliner Senat ignoriert Abgeordnetenhaus/ 30-Gramm-Beschluss noch nicht umgesetzt


Meldung des DHV vom 15. 12. 2004

Schon im April hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass Cannabiskonsumenten weiter entkriminalisiert werden sollen. Konkret sollen Strafverfahren beim Besitz von 15 – 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch eingestellt werden.
Damit diese Regelung bei den Staatsanwälten verbindlich wird, ist noch eine Verfügung des Senates notwendig. Diese einfache Änderung der Verfahrensweise ist aber bis heute nicht durchgeführt worden.

Dabei wird bundesweit bereits davon ausgegangen, dass in Berlin eine Grenze von 30 Gramm gilt. Insbesondere für Berliner Cannabiskonsumenten entsteht dadurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband:

“Es ist ein Skandal, dass der Senat den Beschluss des Abgeordnetenhauses einfach ignoriert. Die Verzögerung einer so einfachen Verfügung über mehr als ein halbes Jahr kann nur als Affront gegen das Parlament gewertet werden. Ich fordere den Senat auf, unverzüglich den Beschluss der Abgeordneten umzusetzen! Sonst wird in Berlin die Chance vertan, die vollkommen unsinnige Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten zu mildern und die damit zusammenhängenden Kosten zu reduzieren.”


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