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Aktion #VolkerAmZug – DHV-Brief an Volker Wissing

Im Zusammenhang mit dem Verkehrsgerichtstag letzte Woche hat Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) gesagt, er sei nicht für die Festlegung eines neuen, gerechteren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr zuständig, sondern die Gerichte. Dabei ist der 0,5-Promille-Wert für Alkohol sehr wohl im Straßenverkehrsgesetz und damit von der Politik festgelegt worden. Wissing gefährdet damit jeden Forschritt beim Thema “Cannabis & Führerschein”, obwohl alle drogenpolitischen Sprecherinnen der Ampel-Parteien sowie der Bundesdrogenbeauftragte Blienert Reformbedarf sehen. Damit das Thema nun nicht völlig versandet, haben wir heute zusammen mit dem weedmob die twitter-Aktion #VolkerAmZug gestartet und Dr. Wissing einen Brief geschrieben.

Die twitter-Aktion läuft von Freitag, 26..08. bis Samstag, 27.08. Bitte beteiligt euch und postet etwas in dem Zusammenhang mit #VolkerAmZug. Lasst euch inspirieren vom DHV-Kanal und von vielen andern, die ihr bei der Suche nach #VolkerAmZuf findet.

Auch unseren Brief könnt ihr als Inspiration nutzen für einge Briefe ans Verkehrsministerium, für E-Mails, Postings und Kommentare nehmen. Ihr könnt auch den FDP-Abgeordneten eures Wahlkreises schreiben.

Hier der Brief, den wir heute an Herrn Wissing abschicken:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Minister Dr. Volker Wissing
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

                                                                                                                                                    26.08.2022

Cannabis & Führerschein
Appell & Terminanfrage

Sehr geehrter Dr. Wissing,

ich habe Ihre Rede auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar live vor Ort verfolgt und mit Sorge Ihr Interview bei Welt TV zum gleichen Anlass verfolgt. Sie behaupten dort, für die Bestimmung eines neuen THC-Grenzwertes sei nicht ihr Ministerium zuständig, sondern die Gerichte. Das halte ich für einen schwerwiegenden Fehler und möchte Sie bitten, sich das Thema noch einmal anzuschauen. Denn Sie SIND zuständig für das Thema und würden eine große Chance verspielen, das Cannabis-Thema nicht ausschließlich dem BMG und Herrn Lauterbach zu überlassen.

Es gibt eigentlich nur zwei mögliche Erklärungen für Ihre Aussage, für die Festlegung von THC-Grenzwerten nicht zuständig zu sein.

Entweder geht es darum, die Verantwortung für ein ungemütliches Thema wegzuschieben und auf Gerichte abzuwälzen. Schließlich wird die Bestimmung eines neuen, höheren THC-Grenzwertes in bestimmten Kreisen und Medien unweigerlich auch Kritik hervorrufen. Allerdings könnten Sie viel mehr gewinnen, wenn Sie endlich für eine gerechtere Führerscheinregelung sorgen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Führerscheinfrage für viele Cannabiskonsumenten mindestens genau so wichtig ist wie die Legalisierung. Und Millionen Menschen wissen, dass die Verantwortung für das Thema bei Ihnen liegt. Bitte enttäuschen Sie uns nicht!

Vielleicht sind Sie aber auch tatsächlich der Meinung, dass das BMDV nicht zuständig ist, weil der bisherige Grenzwert von 1 ng THC/ ml Blutserum von Gerichten festgelegt wurde. Diese haben das aber nur getan, weil der Gesetzgeber bisher in der Sache untätig war. Die Ampel-Koalition ist im Begriff, auch wegen der Forderung der FDP, Cannabis als Genussmittel zu legalisieren und insofern weitgehend an Alkohol anzugleichen. Der 0,5 Promillewert für Alkohol steht aber nicht in Gerichtsurteilen, sondern in §24a STVG – also vom Verkehrsministerium vorgelegt und vom Bundestag beschlossen. Insofern dürfte wohl klar sein, dass Sie sehr wohl zuständig sind, wenn es jetzt darum geht, einen Grenzwert festzulegen, der einerseits die Verkehrssicherheit im Blick hat, andererseits aber nicht dazu führt, dass tausende nüchterne Fahrer ihre Führerscheine verlieren.

Auch der VGT sieht Sie in der Pflicht. Ich zitiere aus der entsprechenden Empfehlung vom 19.08.2022:

„(…) Der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum liegt so niedrig, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt. Dies führt in der Praxis dazu, dass in einem nicht vertretbaren Umfang Betroffene sanktioniert werden, bei denen sich eine „Wirkung“ im Sinne einer möglichen Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lässt.
Der Arbeitskreis empfiehlt, dem Gesetzgeber aufzugeben, den derzeit angewandten Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 ng THC pro ml Blutserum angemessen heraufzusetzen.“

Sie hatten auch darauf verwiesen, dass sich die Grenzwertkommission nicht auf einen Vorschlag für einen konkreten Grenzwert einigen konnte. So war es nun auch auf dem VGT, wo der Vorschlag von 3,5 ng (oder mehr) mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde. Dennoch hat der VGT die aktuelle Situation deutlich kritisiert und umgekehrt die Politik – also Sie – aufgefordert, einen angemessenen Grenzwert zu finden.

Sie werden doch nicht ernsthaft behaupten, dass Sie ohne eine Empfehlung von Gremien, die genau genommen gar keine politische Legitimation haben, in Ihrem Hause nicht ausreichend kompetent und deshalb handlungsunfähig sind? Die Kompetenz dafür haben Sie in der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) und Sie können Sachverständige befragen.

Der Deutsche Hanfverband schließt sich der Forderung des VGT ausdrücklich an und fordert Sie auf, sofort die nötigen Schritte einzuleiten, um die ungerechte Verfolgung nüchterner Fahrer zu beenden! „Die Gerichte“ haben das in den letzten 20 Jahren nicht getan.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben wir heute zusammen mit den twitter-Aktivisten vom „weedmob“ die Aktion #VolkerAmZug  gestartet.

Gern würden wir das Thema in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern. Das wäre eine Gelegenheit, deutlich zu machen, dass es über die bloße Frage des THC-Grenzwertes hinaus noch sehr viel mehr Ungleichbehandlungen von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Führerscheinrecht gibt. Über entsprechende Terminvorschläge würden wir uns freuen.

In jedem Fall bitten wir Sie uns mitzuteilen, ob Sie bereit sind, sich des Themas anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Wurth


Kommentare

5 Antworten zu „Aktion #VolkerAmZug – DHV-Brief an Volker Wissing“

  1. Tom

    Dies ist so ein wichtiges Thema
    Danke DHV!

    Dies ist so ein wichtiges Thema. Weitaus wichtiger als die Legalisierung selbst.
    Die Führerscheinproblematik hat schon zig Existenzen zerstört. Ohne dass eine berauschte Fahrt vorlag.
    Selbst ohne einen Bezug zum Straßenverkehr verlieren Menschen Ihre Fahrerlaubnis.
    Dies zeigt, dass es bei dieser Regelung nicht um die Sicherheit im Straßenverkehr geht, sondern lediglich um die Bestrafung von Konsumenten.

    Aus meinem Freundeskreis weiß ich, dass Konsumenten nicht mehr darauf achten, ob sie nun tatsächlich berauscht fahren. Da es kein Unterschied macht, ob man nüchtern oder berauscht ist=> Konsumenten verlieren immer Ihre Fahrerlaubnis.
    Somit ist die aktuelle Regelung sogar gefährlich im Bezug zur Verkehrssicherheit.

  2. Jürgen

    FDP – Hat denn da keiner Eier in der Hose?
    Gerade die FDP hat die Chancen der Legalisierung erkannt und propagiert. Innovationen & Veränderungen erfordern Entscheidungen, die man nicht anderen überlassen kann, für die man Verantwortung übernehmen und für die man brennen muss. Herr Dr. Wissing es gibt niemanden den Sie fragen müssen. Entscheiden Sie bevor es andere für Sie tun!

  3. THC-Grenzwert
    Nach wie vor wäre die MeCaDt-Lösung des Cannabisführerscheins die beste (allein die Umsatzsteuer ….).
    Auch nehmen täglich allein in Deutschland ca. 100.000 Medizinalhanf-Patienten ungewollt berauscht am Straßenverkehr teil. Auswirkungen: – keine -.
    MeCaDt / Medizinal Cannabis Forschung Deutschland / Dr. Voss

  4. Christian Böll

    Führerschein
    Ich stimme den Brief des DHV zu. Ich habe leider meinen Führerschein schon 10 Jahre weg und diese Zeit kann mir leider niemand wieder geben. Ich habe sogar die Auflage des Straßenverkehrsamt in Angriff genommen, Spich abztienenz 1jahr ich selber war 2 Jahre sauber und durch Corona darf ich wieder neue abztienenz Nachweise erbringen + die MPU Prüfung. Ich hätte wirklich gerne den Führerschein wieder aber durch die Gesetzeslage und die Kosten die nochmals auf mich zu kommen bin ich leider dazu nicht mehr in der Lage in mir wieder zu beschaffen was sehr bedauerlich ist da der Führerschein doch schon wichtig ist und einfach ein Gefühl von Freiheit. In dem Sinne guckt es euch einfach in Holland ab wie es da geregelt ist das sollte auch hier schon machbar sein.

    1. EA

      Sparen sie bitte sich das
      Sparen sie bitte sich das geld und ziehen die letzten 5 jahre noch so durch ohne die erniedrigung ala MPU. Ich hab noch 12 Jahre To go 🙂

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