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Werbeanzeigen für Justizoffensive erschienen

Deutschlands Juristen werden in den nächsten Monaten regelmäßig über eine in ihren Kreisen absolut ungewöhnliche Anzeige stolpern: Die Rede ist von unserer Anzeigenaktion zur Justizoffensive!

Wir inserieren dank eurer Unterstützung in relevanten Fachzeitschriften und machen so Rechts- und Staatsanwälte sowie Richter auf unsere “Richtervorlage” aufmerksam und rufen dazu auf, die Vorlage anzuwenden. Die Richtervorlage, auch Normenkontrollantrag, ist im Prinzip eine Verfassungsbeschwerde. Sie kann sowohl von Richtern als auch Angeklagten, denen Verstöße gegen das BtMG im Zusammenhang mit Cannabis vorgeworfen werden, verwendet werden. 

Wir schalten bis Ende November zum Teil ganzseitige Anzeigen in (fast) allen relevanten Fachpublikationen wie der NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht), der NJW (Neue Juristische Wochenschrift), “Der Strafverteidiger” und “Betrifft Justiz”.

Fast alle Fachzeitschriften?

Wir schreiben das Jahr 2019. Alle relevanten Fachmagazine drucken die Anzeige des Deutschen Hanfverbands. Alle Magazine? Nein! Ein von unbeugsamen Richtern herausgegebenes Magazin wehrt sich mit Händen und Füßen gegen unsere Anzeige. Spaß beiseite: Selbst nach wochenlangen Verhandlungen mit dem Deutschen Richterbund, der die “Deutsche Richterzeitung” (DRZ) herausgibt, war es nicht möglich, unsere Anzeige dort zu platzieren. Der Deutsche Richterbund weigerte sich, jegliches vorgelegtes Anzeigenmotiv des Deutschen Hanfverbands abzudrucken und stellt damit leider eine Ausnahme unter den ansonsten aufgeschlossenen Redaktionen dar. Das ist natürlich schade, aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch mit den anderen Publikationen für einige Diskussionen in Deutschlands Gerichten, Anwaltskanzleien und juristischen Fakultäten sorgen werden!


Kommentare

2 Antworten zu „Werbeanzeigen für Justizoffensive erschienen“

  1. Ich finde eure Anzeigenaktion
    Ich finde eure Anzeigenaktion zur Justizoffensive super! Ich hoffe jetzt kommt endlich Bewegung in das ganze Cannabis-Thema in Deutschland

  2. Konrad

    Juristisches Vorgehen gegen die übergrifige Justiz
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mir wurde mitgeteilt, dass wenn ein Polizist im Dienst einem Sachverhalt nachgeht, beginnt sofort das Einsetzen der Prozessordung. D.h. alle rechtwiedrigen Handlungen wie z.B. Hausdurchsuchungen ohne echten Anfangsverdacht, verstoßen bereist gegen diese Prozessordnug. Greift die Staatsanwälte direkt an ihrer Reputation an oder weisst auf ihre Ruhestandsgehälter hin, dass diese u.U. dann entfallen könnten. Sie werden dann sehr schnell gegenüber Ihren Lobbyisten taub werden. Ich z.B. habe eine Richterin bei einem Rechtsverstoss erwischt und sie verbal unter Druck gesetz, so dass sie mich freisprechen musste. So wäre das in ihrer eigenen Dienstakte vermerkt worden.
    Waidmanns heil – aber immer schön objektiv bleiben.

    Gruß Conny