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DHV München: Zu Besuch beim Vortrag von Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle des BfArM

Der Münchener Hanfverband war zu Besuch bei einer Veranstaltung der Bayerischen Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e.V., die unter dem Titel „Cannabisregulierung in Deutschland“ in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der LMU München stattfand. Der Anlass des Besuches der Ortsgruppe war der Vortrag des als Referent angekündigten Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle, über den die Münchener Ortsgruppe im Folgenden berichtet.

Die Veranstaltung wurde von Prof Dr. Pogarell (BAS e.V.) organisiert und moderiert, dessen Fachkenntnisse zum Thema Cannabiskonsum u. A. aus der Talkshow “Stadtgespräch” bekannt sind. Die rund 90 Sitzplätze im Saal waren alle belegt, darüber hinaus waren ca. 30 weitere Besucherinnen und Besucher im Raum die die rund zweistündige Veranstaltung stehend oder auf dem Boden sitzend verfolgten. Auch zahlreiche Ärzte waren anwesend, da diese öffentliche Veranstaltung zugleich eine Ärzteschulung war.
Nach einem kurzen Vorwort begann um 16:20 Uhr der Vortrag von Dr. Cremer-Schaeffer mit einer interessanten historischen Herleitung, die sowohl positive Aspekte (z. B. über die lange Geschichte von Cannabis als Medizin, den Pariser Künstler-“Club der Haschischesser” bis hin zu Nutzhanf) als auch negative Aspekte (z. B. Gerüchte über Cannabiskonsum als Mutmacher für assasinische Kämpfer) beinhaltete. Danach äußerte sich der Leiter der Bundesopiumstelle zu diversen Problemen rund um das Gesetz zu Cannabis als Medizin.

Hier die interessantesten Punkte aus der Veranstaltung:

Lieferengpässe
Auf Nachfrage machte Herr Dr. Cremer-Schaeffer deutlich, dass es keine staatliche Aufgabe sei, Medizin zur Verfügung zu stellen und die Lieferengpässe zu kontrollieren. Daher seien keine Daten über Lieferengpässe vorhanden und folglich keine Bewertung des Umfangs und der Gründe möglich. Der freie Markt sollte das Problem regeln und gute Verdienstmöglichkeiten zu einer Befriedigung der Nachfrage führen. Auf Einwand unseres Sprechers Micha Greif, dass das nicht funktioniere, entgegnete Dr. Cremer-Schaeffer, dass das für das BfArM aus den zuvor genannten Gründen nicht nachvollziehbar sei.

Eigenanbau
Laut Dr. Cremer-Schaeffer gab es nur einen Patienten, der Medizinalhanf für sich angebaut habe. Über nicht genehmigten medizinischen Eigenanbau wurde allerdings nicht gesprochen.

Importe aus Kanada & Co.
Dr. Cremer-Schaeffer machte deutlich, dass mittlerweile Klarheit darüber herrsche, dass auch ein Staat, der Cannabis als Genussmittel legalisiert hat, nach Deutschland exportieren könne unter der Voraussetzung, dass der Genussmittelmarkt deutlich vom Medizinalhanfmarkt getrennt ist und auch separat kontrolliert wird.

Kosten Dronabinol vs. Medizinalhanfblüten
Prof. Dr. Pogarell erwähnte, dass das Fertigarzneimittel Dronabinol um ein vielfaches günstiger sei als Medizinalhanfblüten. Der Cannabispatient Thorsten H. rechnete daraufhin in Bezugnahme auf eine Veröffentlichung von Dr. Franjo Grotenhermen (ACM) vor, dass das Gegenteil der Fall sei. Darauf entgegnete Dr. Cremer-Schaeffer, dass es sich hierbei um einen Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen handele. Schließlich lägen hier zwei unterschiedliche Arzneimittel vor, die sich nicht 1:1 austauschen lassen. Bei Dronabinol handelt es sich lediglich um einen Wirkstoff (THC) von über 500 Wirkstoffen in der Cannabispflanze. Es könne somit beispielsweise passieren, dass ein Patient, dem Medizinalhanfblüten helfen, Dronabinol nicht einmal vertragen könne. Man solle zum Vergleich der Kosten nicht die reine Wirkstoffdosis heranziehen, sondern die Tagestherapiekosten. Hierbei sei der Vergleich ebenfalls schwierig, da es noch keine amtlichen Empfehlungen für die Dosierung für Blüten gäbe, sondern lediglich zur Höchstdosierung.

Ärzte erhalten wenig Geld
Ärzte haben viel Aufwand mit der Antragstellung bei der Kasse, erhalten für die Unterstützung hierzu jedoch nur 15,06 € je Fall. Für die Aufklärung des Patienten über die verpflichtende Datenerhebung gibt es 2,95 € sowie 9,70 € für die Datenerfassung und elektronische Übermittlung ans BfArM. Auf Nachfrage, ob diese Gebührensätze erhöht werden sollte, teilte Herr Dr. Cremer-Schaeffer mit, dass ihm hierzu keine Initiative bekannt sei.

Ärztefindungsproblem
Eine Teilnehmerin merkt an, dass manche Patienten extra von München nach Berlin pendeln, da sie in München keine Ärzte finden, die in der Lage und gewillt sind, die Therapie mit Cannabis als Medizin zu betreuen. Auf die Frage, ob es Anstrengungen in der Politik gäbe, das Thema für Ärzte attraktiver zu machen, antwortete Herr Dr. Cremer-Schaeffer, dass ihm keine solchen Anstrengungen bekannt sind.

Kostenerstattung nach Diagnosen
Der prozentuale Anteil der verschiedenen Erkrankungen blieb seit Einführung des “Cannabis als Medizin”-Gesetzes weitgehend ähnlich, was für die angemessene Anwendung spricht. Eine Ausnahme gibt es allerdings bei der Diagnose ADHS, hier zahlen nun erheblich weniger Kassen. Der Anteil der ADHS-Diagnosen an den Verschreibungen sank von zuvor ca. 14 % der Fälle auf nun unter 2 %. Die Ursachen hierzu seien unklar.

Durchschnittliche Konsummenge der Medizinalhanfblüten
Diese wurde von Dr. Cremer-Schaeffer für den Zeitraum bis 2017, als noch die Ausnahmegenehmigungen galten, auf 1 Gramm pro Tag angegeben.

Forschungen in Israel
Publikumsfrage: Warum berücksichtigt man nicht Ergebnisse der dort seit 1947 erfolgten Cannabisforschung? Diese seien laut Herrn Dr. Cremer-Schaeffer berücksichtigt und in seinem Buch “Cannabis. Was man weiß, was man wissen sollte” aufgeführt.

Auch die anwesenden Ärzte hatte Fragen an Dr. Cremer-Schaeffer. Ein Frage bezog sich konkret auf die Verschreibungsmöglichkeit bei CBD-Gras. Diese bejahte Dr. Cremer-Schaeffer. Die Kosten werden allerdings nicht erstattet.

Nach der Veranstaltung sprach unser Sprecher Micha Greif noch persönlich mit Dr. Cremer-Schaeffer. Vorzustellen brauchte sich Micha nicht, denn zu unserer Überraschung kannte ihn Dr. Cremer-Schaeffer bereits. Herr Dr. Cremer-Schaeffer machte deutlich, dass er beim Vortrag “versucht zu beschreiben, nicht zu bewerten”. Das ist ihm in seinem sachlichen und inhaltsreichen Vortrag im Wesentlichen sehr gut gelungen. Allerdings gab es einige aus unserer Sicht sehr relevante Aspekte, die er von sich aus unerwähnt ließ, wie beispielsweise die Lieferengpässe, den verbreiteten illegalen Eigenanbau für medizinische Zwecke, sowie die laufende Klage gegen das aktuelle Ausschreibungsverfahren für den Medizinalhanfanbau. Fairerweise sei hierzu ergänzt, dass diese Punkte nur teilweise in den Zuständigkeitsbereich seiner Behörde fallen, dennoch gehört es zum Thema. Umso mehr lohnt es sich, solche themenbezogenen Fortbildungen zu besuchen, da man aus dem Publikum heraus viele Probleme aus der Praxis thematisieren kann, die ansonsten dem Publikum (inkl. ggfs. anwesenden Ärzten, Juristen und Medien) möglicherweise unbekannt bleiben würden. Änderungsentscheidungen müssen allerdings durch die Politik erfolgen. Herr Dr. Cremer-Schaeffer empfahl den Anwesenden hierzu, entsprechende Verbesserungsvorschläge an die Politik heranzutragen, man habe dafür ein offenes Ohr.
Insgesamt war die Veranstaltung sehr interessant, spannend und absolut besuchenswert.

Ein Bericht des DHV München


Kommentare

6 Antworten zu „DHV München: Zu Besuch beim Vortrag von Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle des BfArM“

  1. Vortrag von Dr. Cremer-Schaeffer, BfArM
    März, 2019
    Kommentar von: Medizinal Cannabis Deutschland MeCaDt (Dienstleistungsunternehmen für lizensierte
    Cannabis Anbau Betriebe)/Dr. Voss
    Zunächst danke f diese höchst professionelle Website “hanfverband”.
    Es ist zu begrüßen, dass sich die Cannabis Agentur mit der Beschaffungsauftrags-Vergabe befasst.
    Nach meiner ersten Dissertation verfasse ich nun eine Forschungsarbeit zum Thema: Cannabisanbau
    und Einsatz in der (Musiker)-Medizin mit Blick auf das BfArM. Als Inhaber v Landwirtschaft (GbR)
    haben wir den entsprechenden Hintergrund. Auf unserer Website http://www.mecadt.jimdofree.com haben wir eigens eine Informationsseite zum Thema Medizinal Cannabis Anbau f Behörden eingerichtet. Die Zahl der zugelassenen Kleinplantagen zur Selbstmedikation lag bei nicht bei einer, sondern bei 780.
    Durch Auslandserfahrungen veranlasst, sollten alle Beteiligten ernsthaft vorausdenken, wo sie nach einer sich abzeichnenden Legalisierung stehen werden. Ob sie hernach als Prohibitions-Befürworter politisch oder in Ämtern noch tragbar sind, und wie man mit den vielen verbitterten Angehörigen umgeht, deren Verstorbenen man dieses Heilmittel nicht zugestanden hatte. Weiter sind die sehr hoffnungsvollen Versuche von Prof. Zimmer nicht erwähnt worden, welchem erstmalig eine “Rückgängigmachung” einer Versuchstier-Demenz mittels Cannabis-Mikrodosierung gelang. Ich darf alle Verantwortlichen daher ermutigen, mich f Ihr nächstes Symposium als Redner oder Vortragenden
    einzuladen. Ihr Dr. Hans-Christian Voss, M. A./ Medizinal Cannabis Forschung Deutschland MeCaDt

  2. Vortrag von Dr. Cremer-Schaeffer, BfArM
    März, 2019
    Kommentar von: Medizinal Cannabis Deutschland MeCaDt (Dienstleistungsunternehmen für lizensierte
    Cannabis Anbau Betriebe)/Dr. Voss
    Zunächst danke f diese höchst professionelle Website “hanfverband”.
    Es ist zu begrüßen, dass sich die Cannabis Agentur mit der Beschaffungsauftrags-Vergabe befasst.
    Nach meiner ersten Dissertation verfasse ich nun eine Forschungsarbeit zum Thema: Cannabisanbau
    und Einsatz in der (Musiker)-Medizin mit Blick auf das BfArM. Als Inhaber v Landwirtschaft (GbR)
    haben wir den entsprechenden Hintergrund. Auf unserer Website http://www.mecadt.jimdofree.com haben wir eigens eine Informationsseite zum Thema Medizinal Cannabis Anbau f Behörden eingerichtet. Die Zahl der zugelassenen Kleinplantagen zur Selbstmedikation lag bei nicht bei einer, sondern bei 780.
    Durch Auslandserfahrungen veranlasst, sollten alle Beteiligten ernsthaft vorausdenken, wo sie nach einer sich abzeichnenden Legalisierung stehen werden. Ob sie hernach als Prohibitions-Befürworter politisch oder in Ämtern noch tragbar sind, und wie man mit den vielen verbitterten Angehörigen umgeht, deren Verstorbenen man dieses Heilmittel nicht zugestanden hatte. Weiter sind die sehr hoffnungsvollen Versuche von Prof. Zimmer nicht erwähnt worden, welchem erstmalig eine “Rückgängigmachung” einer Versuchstier-Demenz mittels Cannabis-Mikrodosierung gelang. Ich darf alle Verantwortlichen daher ermutigen, mich f Ihr nächstes Symposium als Redner oder Vortragenden
    einzuladen. Ihr Dr. Hans-Christian Voss, M. A./ Medizinal Cannabis Forschung Deutschland MeCaDt

  3. J. Borchardt

    Eine Überraschung
    Ich habe das Buch “Cannabis. Was man weiß, was man wissen sollte” von Peter Cremer-Schaeffer ausführlich rezensiert. Es war, bis auf kleine Ausnahmen, eine rechte Katastrophe!

    Daher bin ich überrascht, dass hier von einem positiven und sachlichen Vortrag berichtet wird. Wie das zusammen geht kann ich nicht sagen. In jedem Fall ist diese Bewertung eine Überraschung für mich. Möglicherweise hat Herr Schaeffer einige seiner Überzeugungen aus dem Buch über Bord geworfen.

    1. Andreas

      Der Cremer-Schaeffer ist halt
      Der Cremer-Schaeffer ist halt sehr neutral, weil er im Vortrag darauf einging dass die Gesetzesänderung die Folge der Klagen auf Eigenanbau war, dass Patienten auch vorher die Bundesopiumstelle verklagt haben etc.
      Ich habe deine Rezension auf amazon gesehen. Aber da scheint es auch so zu sein dass er im Buch eben übertrieben neutral ist, da er lt. deiner Rezension ja auch anspricht dass Alkohol und Tabak stark abhängig machen und schädlich sein können und nicht versucht das schönzureden.
      Ich muss mal schauen wie lesenswert das Buch ist.

      1. Jörg Borchardt

        Neutralität?
        Ich fühle mich mißverstanden. Er war nicht neutral, sondern widersprüchlich. Und sowas geht nicht. In meiner Rezension gehe ich ausreichend darauf ein. Übertriebene Neutralität gibt es meines erachtens übrigens nicht. Neutral ist neutral. Es ist ja nicht alles Mist was er schreibt. Leider aber sind die entscheidenden Stellen, namentlich die, wo er unsere Staatsfunktionen beschreibt, einfach nonsense. Wie bereits erwähnt führe ich das in der Rezension aus.
        Selber lesen ist immer das beste. Ich ermutige dazu.

  4. J. Borchardt

    Eine Überraschung
    Ich habe das Buch “Cannabis. Was man weiß, was man wissen sollte” von Peter Cremer-Schaeffer ausführlich rezensiert. Es war, bis auf kleine Ausnahmen, eine rechte Katastrophe!

    Daher bin ich überrascht, dass hier von einem positiven und sachlichen Vortrag berichtet wird. Wie das zusammen geht kann ich nicht sagen. In jedem Fall ist diese Bewertung eine Überraschung für mich. Möglicherweise hat Herr Schaeffer einige seiner Überzeugungen aus dem Buch über Bord geworfen.