Erstmals geben wir bei unserem Wahlcheck auch kleineren Parteien, die Möglichkeit sich zu präsentieren. Hier findet ihr unkommentiert die relevanten Ausschnitte aus den Wahlprogramm und die uns zugesandten Antworten auf unseren Wahlprüfsteine.
Hier geht es direkt zu den einzelnen Parteien:



Programm
“RECHTE VON MENSCHEN, DIE PSYCHOAKTIVE SUBSTANZEN GEBRAUCHEN
Der Gebrauch psychoaktiver Substanzen fällt unter die körperliche Selbstbestimmung und ist durch weitere Grundrechte geschützt. Eine progressive Drogenpolitik reduziert die vorhandene Diskriminierung und vermeidet Sanktionen. Deshalb setzt sich Volt für diese Zukunft ein:
• Entkriminalisierung: Der Besitz und Gebrauch aller psychoaktiven Substanzen wird sanktionsfrei entkriminalisiert.
• Modellprojekte: Der regulierte Verkauf einzelner noch illegaler Substanzen an Erwachsene wird erprobt.
• Cannabis: An der Teillegalisierung von Cannabis wird festgehalten und sie wird durch
Verkauf und Beratung in Fachgeschäften ausgebaut.
• Nutzhanf: Die industrielle Nutzung von Nutzhanf wird stark vereinfacht.
• Ausbau Prävention und Aufklärung: Durch Aufklärung und Prävention werden Gesundheits- und Jugendschutz sichergestellt.” S. 155
“SUCHTPRÄVENTION UND SCHADENSMINIMIERUNG –
KOMPETENZ STATT STIGMATISIERUNG
Konsumierende profitieren von Aufklärung, Entstigmatisierung, Zugang zu sicheren Konsummöglichkeiten und Maßnahmen zur Schadensminimierung. Deshalb setzt sich Volt für diese Zukunft ein:
• Sicherer Konsum: Drug-Checking, Konsumräume und vielfältige Substitutionsmöglichkeiten werden stärker gefördert.
• Aufklärung und Entstigmatisierung: Konsumkompetenz, Entstigmatisierung des Gebrauchs psychoaktiver Substanzen und gemeindebasierte Prävention werden gefördert.
• Weitere Arten der Sucht: In der Suchtprävention werden verstärkt Aspekte wie Glücksspiel und Medienkonsum berücksichtigt.” S. 133
Das gesamte Wahlprogramm findet ihr hier.


Antworten auf Wahlprüfsteine
“1. Wie beurteilen Sie das von der Ampel-Regierung umgesetzte Cannabisgesetz, nach dem nun der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Das CanG ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Drogenpolitik. Wir begrüßen, dass die beteiligten Parteien über eine reine Entkriminalisierung hinausgegangen sind. Es enthält auch einige Regulierungsansätze, die wir unterstützen und auf Alkohol und Tabak ausdehnen möchten, z.B. im Bereich des Jugendschutzes.
Auf der anderen Seite behält das Gesetz leider die bestehende Stigmatisierung in abgeschwächter Form bei, enthält aus unserer Sicht Fehler (z.B. der Begriff der Jungpflanze oder die Definition der “nicht geringen Menge”), führt zu Überregulierung und definiert unverhältnismäßige Sanktionen. Hier muss nachgebessert werden.
- Welche Änderungen am geltenden Cannabisgesetz schlagen Sie vor? Nennen Sie ggf. die wichtigsten Punkte.
Damit alle erwachsenen Menschen einen sicheren und legalen Zugang zu Cannabis
haben und der Schwarzmarkt wirksam verdrängt wird, müssen Gründung und Betrieb von Anbauvereinigungen erleichtert werden. Außerdem muss der Cannabisgebrauch in Anbauvereinigungen zumindest an dafür bestimmten Orten möglich sein. Dies ermöglicht auch, dass derdie Präventionsbeauftragter Menschen beim ersten Gebrauch anleitet und dadurch den sicheren Umgang gewährleistet.
Die Abstandsregelung für den Gebrauch in der Öffentlichkeit ist kaum kontrollierbar und wird bisher kaum durchgesetzt, es handelt sich um eine Scheinmaßnahme. Wir wollen diese Abstandsregelung aus dem CanG streichen und stattdessen im Bundesnichtraucherschutzgesetz weitere Orte genau definieren, an denen psychoaktive Substanzen nicht verdampft oder verbrannt werden dürfen. Dazu gehören Bereiche, in denen sich üblicherweise Menschenmengen aufhalten (Fußgängerzonen, Haltestellen) oder die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind (Spielplätze, Schulgelände). Darüber hinaus möchten wir die in Frage 1 angesprochenen Mängel beheben.
- Befürworten Sie wissenschaftliche, regional und zeitlich begrenzte Modellprojekte zur kommerziellen Produktion und Abgabe von Cannabis z.B. in Fachgeschäften für Erwachsene, wie sie z.B. derzeit in der Schweiz laufen? Halten Sie eine Obergrenze
für die Teilnehmerzahl für erforderlich?
Ja, wir befürworten Modellprojekte. Eine generelle Obergrenze für die Teilnehmerzahlen lehnen wir ab. Wir haben Vertrauen in die Kommunen, dass sie verantwortungsvoll mit dieser Möglichkeit umgehen und selbst geeignete Teilnehmerzahlen bestimmen.
- Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada? Halten Sie dies für EU-Recht-konform?
Wir setzen uns für eine verantwortungsvolle Regulierung des Marktes für psychoaktive Substanzen ein, sowohl für Cannabis als auch für Alkohol, Tabak und andere – bisher verbotene – Substanzen. Dabei stellen wir die Grund- und Menschenrechte aller Menschen in den Mittelpunkt. Konkret bedeutet das für uns, dass Cannabis in Fachgeschäften erhältlich sein muss. Internationale Verträge zur Drogenkontrolle und europäische Ratsbeschlüsse stehen dem leider im Wege, wobei nicht sicher ist, ob sie Fachgeschäfte
grundsätzlich verbieten. Wir sind davon überzeugt, dass wir als gesamteuropäische Partei besonders geeignet sind, dies zu ändern, so dass Fachgeschäfte rechtssicher möglich werden.
Im Sinne des Gesundheitsschutzes versuchen wir auch zu verhindern, dass eine Cannabislobby entsteht, die mit der Alkohol- oder Tabaklobby vergleichbar wäre.
Wir begrüßen, dass die weitgehend nichtkommerziellen Anbauvereinigungen einen zeitlichen Vorsprung gegenüber den kommerziellen Fachgeschäften haben.
Es gilt aber, dass wir schnell genügend Anbauvereinigungen und Fachgeschäfte
brauchen, damit der Markt nicht weiter der organisierten Kriminalität überlassen wird. Denn gerade diese wird ihr Geld so einsetzen, dass es der Gesellschaft an anderer Stelle schadet.
- Wie beurteilen Sie die aktuellen Regelungen im Verkehrsrecht bzgl. Cannabis (Grenzwert, MPU, Sanktionen etc)? Welche Änderungen schlagen Sie ggf. vor?
Der aktuelle Grenzwert für THC ist “konservativ” gewählt [Hr. Lauterbach 2024] und soll vergleichbar mit 0,2 Promille Blutalkoholkonzentration sein. Hier liegt eindeutig eine Ungleichbehandlung mit alkoholisierten Fahrzeugführenden vor. Wir setzen uns für eine Neubewertung beider Grenzwerte ein, so dass für beide Substanzen nur eine vernachlässigbare Erhöhung der Unfallwahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Wir gehen davon aus, dass dies zu einer moderaten Anhebung des THC-Grenzwertes und zu einer moderaten Absenkung der zulässigen Blutalkoholkonzentration führen wird. Zudem soll es analog zum Fahren unter Alkoholeinfluss einen abgestuften Grenzwert geben.
- Trotz der kürzlich beschlossenen gesetzlichen Grundlage für Drug Checking Modellprojekte gibt es bisher kaum Angebote. Wie beurteilen Sie Drug Checking grundsätzlich? Wie möchten Sie ggf. Drug Checking in der Praxis fördern/realisieren?
Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für die Annahme, dass Maßnahmen zur Schadensminimierung den Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen massiv steigern würden. Anders als die bestehenden Verbote trägt Drug-Checking tatsächlich zum Gesundheitsschutz der Nutzer*innen psychoaktiver Substanzen bei. Deswegen möchten wir auf Bundesebene durchsetzen, dass Drug-Checking in ganz Deutschland angeboten werden kann und dafür die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Das bestehende Gesetz ist leider nicht ausreichend.
- Sind Sie für die Entkriminalisierung aller Drogenkonsumenten (z.B. durch die Einstellung von Strafverfahren bei bundeseinheitlich geringen Mengen oder eine Herabstufung zur OWI)?
Wir setzen uns klar für die Entkriminalisierung aller psychoaktiven Substanzen ein, da unsere Drogengesetze diskriminierend sind und wir dies nicht akzeptieren können.
Eine grundsätzliche Einstellung des Strafverfahrens bei bundeseinheitlich geringen
Mengen ist unzureichend, da damit weiterhin ein Anfangsverdacht für weitere Straftaten besteht und die Polizei eingreifen muss. Bei einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit müssten zusätzliche Kräfte in den Ordnungsämtern eingestellt werden, was unnötige Kosten verursacht und Arbeitskraft verschwendet. In beiden Fällen wird der Ansatz der Drogenbekämpfung fortgesetzt und die Grundrechte der Nutzer*innen werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Wir fordern daher eine straffreie Entkriminalisierung. Wir setzen uns für eine Änderung des BtMG ein, so dass der Besitz und Erwerb geringer Mengen zum Eigenverbrauch nicht mehr unter das Verbot (§ 29 Abs. 1 BtMG) fällt.
- Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!) Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Gerne benennen wir Ihnen exemplarisch einige unserer Bemühungen auf Kommunalpolitischer Ebene. Wir freuen uns darauf, unser Engagement in der kommenden Legislaturperiode auf bundespolitischer Ebene fortzusetzen.
● Antrag der Fraktionen […] Volt/Mitbürger […] auf Bewerbung der Stadt Halle
(Saale) als Modellregion zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
● Bewerbung der Stadt Köln als Modellstadt für die Legalisierung von
Cannabis vorbereiten – Jugendschutz mit Maßnahmen sicherstellen
● Ratsantrag: Verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf
kommunaler Ebene (Münster)
● Legalisierung von Cannabis auf kommunaler Ebene umsetzen – Antrag der
Fraktionen Volt, …”



Programm
“Selbstbestimmung
[…]
– Entkriminalisierung von Drogen”
Das gesamte Wahlprogramm findet ihr hier.


Antworten auf Wahlprüfsteine
“Wie beurteilen Sie das von der Ampel-Regierung umgesetzte Cannabisgesetz, nach dem nun der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Wir begrüßen die Schritte der Ampel-Regierung zur Legalisierung des Besitzes und Eigenanbaus von Cannabis sowie die Einrichtung von Anbauvereinen. Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zu einer rationalen und evidenzbasierten Drogenpolitik dar, die auf Harm Reduction und Jugendschutz abzielt. Diese Maßnahmen können den Schwarzmarkt eindämmen und den Konsum sicherer gestalten. Wir sehen jedoch Verbesserungsbedarf, insbesondere in der flächendeckenden Regulierung und Überwachung des Marktes, um sowohl Konsumenten als auch die Gesellschaft vor möglichen Risiken zu schützen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass trotz Legalisierung illegale Märkte weiterhin bestehen können. Daher sind ergänzende
Maßnahmen erforderlich, um den Schwarzmarkt effektiv zu reduzieren.
- Welche Änderungen am geltenden Cannabisgesetz schlagen Sie vor? Nennen Sie ggf. die wichtigsten Punkte.
Wir plädieren für eine umfassende Regulierung des Cannabismarkts, die über die aktuellen Bestimmungen hinausgeht.
Wir schlagen vor:
- Einführung lizenzierter Fachgeschäfte mit strikten Alterskontrollen, um den Zugang für Minderjährige zu verhindern.
- Festlegung von Qualitätsstandards für Cannabisprodukte, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
- Einführung von Schulungsprogrammen für Verkäufer und Konsumenten zu sicheren Konsumpraktiken (Safer Use).
- Verwendung von Steuereinnahmen aus dem Cannabishandel zur Finanzierung von Präventions- und Aufklärungsprogrammen sowie für Forschung und den Ausbau von Beratungs- und Therapieangeboten,
- Verbesserung der medizinischen Versorgung und der Zugänglichkeit für Cannabis als Medizin.
- Befürworten Sie wissenschaftliche, regional und zeitlich begrenzte Modellprojekte zur kommerziellen Produktion und Abgabe von Cannabis z.B. in Fachgeschäften für Erwachsene, wie sie z.B. derzeit in der Schweiz laufen? Halten Sie eine Obergrenze für die Teilnehmerzahl für erforderlich?
Ja, wir unterstützen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte zur kommerziellen Produktion und Abgabe von Cannabis, da sie wertvolle Daten für die zukünftige Ausgestaltung der Cannabisregulierung liefern. Solche Projekte ermöglichen es, Erkenntnisse über Konsumverhalten, gesundheitliche Auswirkungen und Marktmechanismen zu gewinnen.
Eine Obergrenze für Teilnehmerzahlen sollte flexibel gehandhabt werden, um basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und regionalen Bedürfnissen repräsentative Daten zu erhalten, jedoch die wissenschaftliche Auswertbarkeit nicht zu gefährden.
- Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada? Halten Sie dies für EU-Recht-konform?
Wir befürworten die vollständige Legalisierung von Cannabis mit einer umfassenden Regulierung des Marktes nach dem Vorbild Kanadas. Eine solche Regulierung ermöglicht Kontrolle über Qualität und Vertrieb, schützt Konsumenten und schwächt den Schwarzmarkt. Die EU-Rechtskonformität hängt von der Ausgestaltung der nationalen Gesetze ab. Dies sollte also in Übereinstimmung mit EU-Recht erfolgen, wobei Änderungen an bestehenden EU-Regulierungen angestrebt werden könnten, um eine harmonisierte Drogenpolitik innerhalb der EU zu ermöglichen. Einige EU-Länder haben bereits Schritte in Richtung Legalisierung unternommen, was zeigt, dass Spielraum besteht. Dennoch sollten mögliche rechtliche Herausforderungen auf EU-Ebene sorgfältig geprüft werden.
- Wie beurteilen Sie die aktuellen Regelungen im Verkehrsrecht bzgl. Cannabis (Grenzwert, MPU, Sanktionen etc.)? Welche Änderungen schlagen Sie ggf. vor?
Die aktuellen Grenzwerte und Sanktionen im Verkehrsrecht sowie Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung sind für Cannabis derzeit nicht auf die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und, im Verhältnis zu anderen Substanzen, nicht auf das tatsächliche Gefährdungspotential im Straßenverkehr abgestimmt. Wir plädieren für eine Reform dieser Regelungen, basierend auf wissenschaftlichen Studien, die einen klaren Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Fahrtüchtigkeit sowie Fahreignung untersuchen. Wir setzen uns für evidenzbasierte Grenzwerte ein, die tatsächliche cannabisbedingte verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigungen widerspiegeln. Dabei müssen alternative Feststellungsmethoden der Fahruntüchtigkeit als die Bestimmung des THC-Werts im Blutserum in Betracht gezogen werden. Sowohl die stehende Grenzwertkommission als auch die einberufene Expertenkommission des BMDV haben klargestellt, dass es nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht möglich ist, einen THC-Grenzwert festzulegen, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. Zudem sollten die rechtlichen Grundlagen zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU),vor allem in Bezug auf die Definition von Cannabismissbrauch im Sinne des § 13a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV, näher definiert werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wir folgen dabei den Empfehlungen des BMDV und der BASt, die darauf hingewiesen haben, dass eine einmalige nachgewiesene Verkehrsteilnahme mit deutlich überschrittenem Grenzwert für sich allein genommen keine Tatsache für künftigen Cannabismissbrauch, also fehlendes Trennungsvermögen von Konsum und Fahren, darstellt. Sanktionen und Fahreignungsmaßnahmen sollten verhältnismäßig sein und im Sinne der Selbstbestimmung einen gelegentlichen sowie regelmäßigen Konsum von Cannabis ermöglichen, so lange die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird..
- Trotz der kürzlich beschlossenen gesetzlichen Grundlage für Drug Checking Modellprojekte gibt es bisher kaum Angebote. Wie beurteilen Sie Drug Checking grundsätzlich? Wie möchten Sie ggf. Drug Checking in der Praxis fördern/realisieren?
Wir sehen Drug Checking als wichtiges Instrument zur Schadensminimierung. Es ermöglicht Konsumenten, Substanzen auf Reinheit und Inhaltsstoffe testen zu lassen, wodurch gesundheitliche Risiken reduziert werden können. Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau von Drug-Checking-Angeboten ein, begleitet von Aufklärungs- und Präventionsprogrammen. Dies schließt eine gezielte Förderung und Zusammenarbeit mit
spezialisierten Organisationen und Gesundheitseinrichtungen ein. Die Finanzierung könnte durch Steuereinnahmen aus dem legalen Cannabismarkt erfolgen.
- Sind Sie für die Entkriminalisierung aller Drogenkonsumenten (z.B. durch die Einstellung von Strafverfahren bei bundeseinheitlich geringen Mengen oder eine Herabstufung zur OWI)?
Ja, wir unterstützen die Entkriminalisierung aller Drogenkonsumenten. Die Kriminalisierung hat gezeigt, dass sie die Problematik nicht löst, sondern verschärft. Die Kriminalisierung führt oft zu sozialer Stigmatisierung und erschwert den Zugang zu Hilfsangeboten. Stattdessen sollte der Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung gelegt werden. Eine Entkriminalisierung, verbunden mit Präventions- und Therapieangeboten, kann gesundheitliche und soziale Schäden reduzieren. Dabei sollten bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. - Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Da wir derzeit nicht im Bundestag vertreten sind, haben wir keine Fraktion und konnten daher keine parlamentarischen Initiativen einbringen. Dennoch engagieren wir uns aktiv in der politischen Debatte und setzen uns für eine evidenzbasierte Drogenpolitik ein. Unsere drogenpolitischen Initiativen konzentrieren sich auf Aufklärungsarbeit und die Förderung evidenzbasierter Politik. In der nächsten Legislaturperiode planen wir, weiterhin auf die Notwendigkeit einer umfassenden Drogenreform hinzuweisen und wissenschaftlich fundierte
Vorschläge in die politische Debatte einzubringen, z. B. indem wir Petitionen unterstützen. In diesem Rahmen setzen wir uns für die vollständige Legalisierung und Regulierung von Cannabis ein, begleitet von Maßnahmen zur Prävention und Schadensminimierung.”



Programm
“Wir stehen für eine Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention.
Wir setzen uns ein für eine stärkere Förderung von:
[…]
- Suchtprävention”
Das gesamte Wahlprogramm findet ihr hier.


Antworten auf Wahlprüfsteine
1. Wie beurteilen Sie das von der Ampel-Regierung umgesetzte Cannabisgesetz, nach dem nun der legale Besitz und Eigenanbau von Cannabis sowie Anbauvereine möglich sind?
Wir begrüßen es als einen Schritt in Richtung einer besseren Drogenpolitik.
2. Welche Änderungen am geltenden Cannabisgesetz schlagen Sie vor? Nennen Sie ggf. die wichtigsten Punkte.
- Stärkere Regulierung des Verkaufs, um die Qualität und Sicherheit der Produkte zu verbessern und den Schwarzmarkt weiter zu bekämpfen.
- Aufklärung und Prävention: Ein verstärkter Fokus auf Aufklärungsprogramme über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ist entscheidend. Wir sollten sicherstellen, dass die Bevölkerung über die Risiken und den sicheren Konsum informiert ist.
- Schutz von Minderjährigen: Es ist wichtig, klare Regelungen zum Schutz von Minderjährigen zu implementieren, um sicherzustellen, dass Cannabis nicht in die Hände von Jugendlichen gelangt.
3. Befürworten Sie wissenschaftliche, regional und zeitlich begrenzte Modellprojekte zur kommerziellen Produktion und Abgabe von Cannabis z.B. in Fachgeschäften für Erwachsene, wie sie z.B. derzeit in der Schweiz laufen? Halten Sie eine Obergrenze für die Teilnehmerzahl für erforderlich?
Wir befürworten wissenschaftliche, regionale und zeitlich begrenzte Modellprojekte zur kommerziellen Produktion und Abgabe von Cannabis. Eine Obergrenze der Teilnehmerzahl einzuführen, könnte die Auswertung der Projektergebnisse erleichtern.
Die Fortschritte der Wissenschaft sollten verstärkt für das Wohl der Menschen eingesetzt werden, deswegen halten wir die Einbindung der Wissenschaft für einen guten Ansatz.
4. Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes mit Fachgeschäften wie z.B. in Kanada? Halten Sie dies für EU-Recht-konform?
-
5. Wie beurteilen Sie die aktuellen Regelungen im Verkehrsrecht bzgl. Cannabis (Grenzwert, MPU, Sanktionen etc)? Welche Änderungen schlagen Sie ggf. vor?
Die Sanktionen im Verkehrsrecht sind ungleich und zum Teil unverhältnismäßig hoch. Z.B. auch bei der ersten Grenzwertüberschreitung ein Bußgeld über 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Wir würden es bevorzugen, dass die Aufklärung und die Prävention im Vordergrund stehen. Die Strafen sollten angepasst werden, z.B. ähnlich gestaltet sein wie Alkohol-Promillegrenzen. D.h. zum Beispiel eine Verwarnung mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Die Höhe der Bußgelder sollte sich nach dem Gefährdungspotential orientieren.
6. Trotz der kürzlich beschlossenen gesetzlichen Grundlage für Drug Checking Modellprojekte gibt es bisher kaum Angebote. Wie beurteilen Sie Drug Checking grundsätzlich? Wie möchten Sie ggf. Drug Checking in der Praxis fördern/realisieren?
Wenn im Rahmen von Drug Checking Modellprojekten die Untersuchung der Substanzen auf die Gefährlichkeit des Drogenkonsums gefördert wird und die Zahl der Drogentoten und Geschädigten reduziert wird, halten wir es für sinnvolle Projekte.
Wir sollten als Gesellschaft alles Erdenkliche dafür tun, um die Menschen vor allen Suchtformen und Drogen zu schützen.
7. Sind Sie für die Entkriminalisierung aller Drogenkonsumenten (z.B. durch die Einstellung von Strafverfahren bei bundeseinheitlich geringen Mengen oder eine Herabstufung zur OWI)?
Ja, wir sind für eine Entkriminalisierung. Statt Kriminalisierung setzten wir uns für Aufklärung, Prävention, und der Erschaffung positiver Alternativen zum Drogenkonsum ein, wie z. B. die Förderung von Jugendarbeit im Sport, Naturerforschung und sozialen Engagement.
8. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!) Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Um diese Frage und die folgenden Fragen zu beantworten, bräuchten wir mehr Zeit, um das Thema ausführlich zu studieren.