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Gleichstellung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr


Meldung des DHV vom 12. 7. 2002

Das BVerfG hat heute in seinem Urteil gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabisbesitz klargemacht, dass die Fahreignung von Cannabiskonsumenten nicht allein aufgrund von Konsum und Besitz von Cannabis überprüft werden darf.

Dazu Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes: “Wir fordern den Bundesverkehrsminister Bodewig auf, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes sofort umzusetzen. Ab heute muss die überprüfung der Fahreignung von Cannabiskonsumenten gestoppt werden, solange keine konkreten Hinweise auf eine Verkehrsgefährdung vorliegen. Die Fahrerlaubnisverordnung muss schnellstmöglich entsprechend geändert werden.”

Das BVG hat außerdem den Einfluss von Cannabiskonsum auf das Fahrverhalten beleuchtet und zitiert dazu aus dem Gutachten von Prof. Dr. Krüger unter anderem: “Lege man einen “normalen” Cannabiskonsum zu Grunde (ein bis zwei “Joints”, Wartezeit von etwa zwei Stunden bis zum Fahrtantritt), liege das drogenkonsumbedingte Unfallrisiko höchstens im Bereich des Risikos von Alkoholisierungen zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration.”

Dazu Wurth: “Um eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr zu erreichen und um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, reicht es aus, niedrige Blutkonzentrationsgrenzwerte festzulegen. Wir fordern den Bundesverkehrsminister auf, die technischen Voraussetzungen für eine Grenzwertregelung zu klären und Grenzwerte festzulegen, die einerseits die Verkehrssicherheit gewährleisten und andererseits die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten beendet.”