Es gibt verschiedene Formen von Cannabis als Medizin, die grundsätzlich verfügbar sind. Auf Grund der hohen Kosten sind aber in Deutschland nur drei dieser Möglichkeiten real verbreitet und finden eine praktische Anwendung
Ärzte können über ein Privatrezept Dronabinol (THC) verschreiben. Das ist ein meist öliger Extrakt, der von den Apotheken vor Ort nach standardisierten Werten angemischt wird. Viele Patienten klagen dabei allerdings über eine reduzierte Wirksamkeit im Vergleich zu natürlichem Cannabis, sowie über zu hohe Kosten.
Das Fertigpräparat Sativex kann bei Multipler Sklerose von der Krankenkasse übernommen werden, ansonsten passiert das nur in Sonderfällen oder bei einigen Privatkassen.
Es kann allerdings bei anderen Krankheiten als Off Label Use auch auf Privatrezept verschrieben werden. Sativex ist ein Vollextrakt, das neben THC auch viele andere Cannabinoide enthält. Dennoch bevorzugen einige Patienten die Anwendung natürlicher Blüten, teils auch wegen der geringeren Kosten.
Seit 2008 gibt es – nach vielen Klagen und Rechtsstreitigkeiten – die Möglichkeit, an natürliche Hanfblüten legal heranzukommen. Dazu nötig ist ein ärztlich unterstützter Antrag beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneitmittel und Medizinprodukte). Dazu auf dieser Seite runterscrollen bis “Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie”
Ohne ärztliche Unterstützung ist ein Antrag nicht erfolgversprechend. Wir beraten gerne, wenn weitere Detailfragen auftreten.
Viele Ärzte haben Hemmungen Cannabis als Medizin anzuwenden, da sie nicht bei der Beschaffung von Suchtmitteln helfen wollen oder sogar fürchten, strafrechtlich verfolgt zu werden. Hier ist es wichtig, im offenen Gespräch die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Anwendung darzulegen und zu begründen, sowie rechtliche Besorgnisse durch klare Fakten zu zerstreuen.