Was sind “allgemeine Verstöße gegen das BtMG” und “konsumnahe Delikte”?

Im Bundeslagebild Rauschgift 2011 werden diese Begriffe wie folgt definiert:

Der Begriff „konsumnahes Delikt“ umschreibt die allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese betreffen Delikte nach § 29 BtMG, die den Besitz, den Erwerb und die Abgabe von BtM sowie ähnliche Straftaten umfassen.

Nicht enthalten sind hier also insbesondere Schmuggel und Handel, Bandenkriminalität sowie der Anbau von Cannabis oder der Besitz einer “nicht geringen” Menge. Auch hinter diesen Delikten können sich Taten durch Konsumenten verbergen. Beim Anbau von Cannabis fallen über 80% der Fälle in den Bereich “Weniger als 20 Pflanzen” und eine Ernte kann im Bereich der “nicht geringen Menge” liegen.