Grundsätzlich verbieten kann euch der Vermieter weder den Konsum noch den Eigenanbau in euer Wohnung. Eine Abmahnung und letztendlich auch eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist zulässig, wenn durch den Konsum oder den Selbstanbau andere Mieter unzumutbar belastet werden oder Schäden am Wohnobjekt entstehen. Daher solltet ihr sowohl beim Konsum als auch beim Anbau eure Nachbarn möglichst wenig stören. Besonders beim Eigenanbau in der Wohnung solltet ihr also auf einen gut funktionierenden Aktivkohlefilter achten, um die Geruchsentwicklung auf ein Minimum zu reduzieren. Ebenfalls ist zu beachten, dass beim Indooranbau eine Menge Feuchtigkeit entsteht, die abgeführt werden muss, um z.B. Schimmel zu vermeiden.
